Gütergemeinschaft beide Pflegefall,wer Erbt?

Ein Ehepaar Mann ist Pflegestufe 1 und Frau ist Pflegestufe 2 in Gütergemeinschaft lebend mit Pflegedienst, und Betreuung durch die
5 Kinder. Was ist wenn ein Ehepartner stirbt? Haus vorhanden.
Bekommt zuerst die Pflege des anderen Ehepartner das Erbrecht, oder
wird es aufgeteilt, an Ehepartner und den Kindern?

Antworten

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  • Wenn kein Testament vorhanden ist, kommt automatisch die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.
    1/2 Gatte und 1/2 Nachkommen. Also die Hälfte ( Haus und sonstiges Vermögen)an den überlebenden Ehegatten und die andere Hälfte für die Nachkommen / Kinder ( Hälfte geteilt durch 5 )anteilsmässig verteilt.
    Wenn man das anders geregelt haben möchte,muss ein Testament verfassen.
    Man könnte z.b. man auch de gesetzlichen Anteil auf Pflichteil setzen, das wäre dann die je Hälfte vo der obigen Regelung. Also 1/4 Gatte und 1/4 Nachkommen.So wäre der Rest zur freien Verfügung.
    Bei einem Nachlass ist es nicht wichtig ob oder wie jemand Pflegebedürftig ist.

    Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.

    Gruss
    Bea

    Burli hat geschrieben:
    Ein Ehepaar Mann ist Pflegestufe 1 und Frau ist Pflegestufe 2 in Gütergemeinschaft lebend mit Pflegedienst, und Betreuung durch die
    5 Kinder. Was ist wenn ein Ehepartner stirbt? Haus vorhanden.
    Bekommt zuerst die Pflege des anderen Ehepartner das Erbrecht, oder
    wird es aufgeteilt, an Ehepartner und den Kindern?

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