Verteuerung behindergerechter PKW Umbauten beim Firmenfahrzeug

Nach meinem Autounfall 2001 muss mein Firmenfahrzeug meiner Behinderung, 90% ohne Kennzeichen, angepasst werden. Nun muss ich die Umbaukosten, diese sind im Bruttolistenpreis enthalten, mit 1% versteuern. Die Berufsgenossenschaft weigert sich diese Kosten zu übernehmen. Dies sei in ihren Kfz-Richtlinien nicht vorgesehen. Auch die Versicherung des Unfallgegners verweigert eine Zuzahlung und verweist auf den Steuerfreibetrag für Schwerbehinderte. Auch vom Finanzamt werden diese Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung im rahmen der Steuererklärung anerkannt. Habe ich irgendeine Möglichkeit diese Kosten erstattet zu bekommen ?
Außerdem ärgert mich, dass ich auf Grund meiner Behinderung von NUR 90% OHNE Kennzeichen [/u][/u](linkes Schultergelenk fehlt, dadurch kann der linke Arm nicht abgespreizt und belastet werden, und das linke Auge ist blind)vom Versorgungsamt nicht das Recht bekomme ausgewiesene Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen. Kann mir hierzu jemand einen Rat geben, wie ich dass Versorgungsamt von der Sinnhaftigkeit überzeugen kann.

Antworten

  • Hallo,

    zum zweiten Teil Deiner Frage: Behindertenparkplätze werden meines Wissens zur Verfügung gestellt, um Leuten, die beim Aussteigen (zB wg Rollstuhl) besonders viel Platz brauchen oder aber auf kurze Weg zu Eingängen etc. angewiesen sind, da sie nicht weit laufen können, das Leben etwas leichter zu machen. Das trifft ja, wenn ich recht verstehe, auf Dich beides nicht zu, oder?

    Dann denke ich nciht, dass Du eine Chance hast, Ämter davon zu überzeugen, dass Du dort Parken darfst; Behindertenparkplätze sind nicht gedacht als allgemeiner Nachteilsausgleich für alle Arten von Behinderungen.

    Mit Steuern kenne ich mich leider nicht genügend aus.

    Besten Gruß, ananim
  • Es ist richtig, dass der Parkplatz für Bedürftige reserviert ist. Ich sehe mich jedoch als solchen, da ich auf Grund meiner Einäugigkeit (fehlendes räumliches Sehen) und meiner Einarmigkeit (linker Arm kann nur sehr eingeschränkt belastet und benutzt werden) auf großzügige Abstände angewiesen bin, um an Fremden bzw. deren Fahrzeugen und auch meinem Eigenen keinen Schaden anzurichten.

    Gruß Beppo
  • Hab ich mal für dich gegoogelt.
    Wie man daraus lesen kann fallen deine Einschränkungen nicht darunter, da du keine Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen etc. hast.

    Sonderregelung für Parkerleichterungen (Gleichstellung)


    Es gibt für Personen mit besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine bundesweit gültige Sonderregelung zur Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen zu erlangen. Dies gilt nur bei Menschen mit
    ##einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein wegen der Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Feststellung der Merkzeichen „G“(erhebliche Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) und „B“ (Notwendigkeit ständiger Begleitung)
    oder
    ##einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein wegen der Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 sowie Feststellung der Merkzeichen „G“ und „B“
    oder
    ##Morbus-Crohn bzw. Colitis-Ulcerosa mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 deswegen
    oder
    ##doppeltem Stoma mit Auswirkungen auf die Gehfähigkeit (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung)


  • Der Personenkreis, für den Behindertenparkplätze gedacht sind, ist klar umrissen und logisch begründet.
    ananim und martin2511 haben das erschöpfend beleuchtet.

    Ich rate zur Vorsicht, wenn man, um in den Vorteil einer Vergünstigung zu kommen, die nicht für die eigene Art der Behinderung gedacht ist, mit fehlender Sicherheit ("Schaden anrichten") argumentiert.
    Der Schuss könnte nach hinten losgehen und Verkehrsexperten könnten befürchten, dass jemand, der in einem stehenden Pkw besonders breite Flächen benötigt, um sein eigenes Auto und fremde Fahrzeuge nicht zu beschädigen, eventuell ein noch größeres Sicherheitsrisiko in einem fahrenden Pkw darstellt und gegebenenfalls dessen Fahrtüchtigkeit in Abrede stellen.

    So weit meine 5 Cent...
  • Hallo Beppo,

    mit "Kosten", die erstattet werden sollen, meinst Du die 1% Steuern?
  • Hallo Beppo,

    wie Du mir mitgeteilt hast, geht es Dir bei den "Kosten" tatsächlich, um die 1%.

    Woher kommt nun eigentlich die 'Aufforderung' diese Kosten das ganze restliche Berufsleben zu zahlen und unter Berufung auf welche Rechtsvorschrift?

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    Ein schönes, sonniges Wochenende 😀
  • Hallo Justin,

    erst einmal vielen Dank für Dein Engagement. Daran muss ich mich erst noch gewöhnen. So lange bin ich noch nicht auf MyHandicap.
    Was heißt hier Aufforderung ? Ich hoffe bis an das Ende meines Berufslebens ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen zu dürfen. Und da sind die Rechtsvorschriften eindeutig. Es ist nun mal Vorschrift, dass Firmenfahrzeuge die privat genutzt werden können mit 1% des Bruttolistenpreises zu ersteuern sind.
    Auch ich wünsche Dir ein schönes Wochenende.

    Freundliche Grüße

    Beppo
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