Restkraftverstärkenderzusatzanrieb über Sozialamt beziehen

Hallo zusammen,

beim letzten Besuch der Pflegebegutachtung hat diese einen Zusatzantrieb für meinen Rollstuhl empfohlen. Meine KK hat direkt einen Technischen Berater geschickt der die Gegebenheiten und alles drumherum begutachten sollte. Da ich aber einen Elektro Scooter schon habe und diesen laut KK auch brauche kann eine zweites Elektrohilfsmittel nicht verordnet werden.Mann verwies mich an das Sozialamt da ich mit 47 leider schon Ewerbsminderungsrente bekomme und dazu noch Grundsicherung. Hat jemand Erfahrung oder Ahnung wie ich diesen Antrag stellen muss und auf was unbedingt geachtet werden sollte. Für Eure Hilfe wäre ich sehr Dankbar!

Gruß
DRohr

Antworten

  • Hallo DRohr,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Hattest Du es jetzt schon bei der Krankenkasse beantragt?

    Schätze ich das richtig ein, dass Du diese Restkraftverstärker in der Wohnung nutzen würdest, wohingegen der Scooter für den Außeneinsatz ist?
  • Zunächst danke für die Antwort,

    bei KK habe ich den Antrag gestellt diese haben mich aber wegen Doppelversorgung an das Sozialamt verwiesen.
    Der Scooter ist zu groß um das ich den jedesmal im Kofferraum mitnehmen könnte daher brauche ich den Antrieb für den Rollstuhl um mit meinen Kindern (5 Jahre) auch mal in den Zoo oder woanders hingehen zu können.
    Da es bei uns sehr bergig ist kommt hier nur ein E-Scooter in Frage alles andere hat nicht die entsprechende Kraft.

    Gruß
    DRohr
  • Hallo DRohr,

    zunächst vielen Dank für Deine Rückmeldung.

    Bitte entschuldige, wenn ich noch mal nachfrage, aber bei so einem Antragsverfahren geht es auch viel um Formalitäten.

    Du hast also den Zusatzantrieb bei der KK offiziell und mit ärztlicher Verordnung beantragt. Und daraufhin hast Du einen ablehnenden Bescheid erhalten, im Zuge dessen man Dich ans Sozialamt verwiesen hat?
  • Hallo Justin,

    ja genau so war der Ablauf. Ein technischer Berater der Krankenkasse war dazu vor Ort und hat alles aufgenommen und auch den Bedarf erkannt. Leider ist es aber nicht möglich zwei elektrische Hilfsmittel auch bei Bedarf zu bekommen. Auch dieser Berater riet mir den Antrag laut SGB §9 beim Sozialträger zu beantragen.

    Beste Grüße
    DRohr
  • Hallo DRohr,

    also eigentlich hätte die Kasse den Antrag dann ans Sozialamt weiterleiten müssen. Durch den ablehnenden Bescheid haben sie sich für zuständig erklärt.

    Das folgerichtige Vorgehen wäre nun also Widerspruch binnen der Widerspruchsfrist einzulegen. Würde zunächst auch formlos reichen, mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird.
    Müsstest halt geschickt argumentieren, dass es sich hier um keine Doppelversorgung handelt, weil die Hilfsmittel für vollkommen unterschiedliche Einsatzbereiche sind. Wobei der Kasse Freizeitaktivitäten egal sind.

    Alternativ kannst Du einen neuen Antrag beim Sozialamt stellen. Wenn die ebenso nachlässig sind, wie Deine Kasse und nicht auf deren Bescheid und die dadurch anerkannte Zuständigkeit verweist, könntest Du den Antrieb vielleicht im Rahmen der 'Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft' erhalten.

    Ich persönlich würde die erste Option wählen. Aber das musst Du entscheiden.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀