Wieviel Quadratmeter Wohnfläche bei 100% Behinderung - Grundsicherung

Hallo Ihr Lieben,
ich betreue einen 24-jährigen jungen Mann mit Down-Syndrom, Autismus und Mutismus, im 24-Stunden Rythmus.
Er wohnt in seiner eigenen Wohnung, die durch die Grundsicherung bezahlt wird.
Jetzt ist es notwendig eine andere Wohnung zu suchen, da durch einen Wasserschaden der unter ihm liegender Wohnung,
die Feuchtigkeit in seine Wohnung eingezogen ist. Aus diesem Grund ist in drei Räumlichkeiten der Schimmel eingezogen.
Dies hat jetzt schon gesundheitliche Auswirkungen.Mir ist nicht bekannt, wieviel Quadratmeter Wohnfläche ihm zusteht.
Die Wohnung die er jetzt in Aussicht hat kostet etwa den selben Preis wie die Wohnung in der er bisher wohnt. Eine Dreizimmerwohnung, wobei ein Zimmer davon für die Assisten belegt wird.
Bitte gebt mir möglichst bald Bescheid, da der neue Mietvertrag so schnell wie möglich unterschrieben werden muss, da die Wohnung sonst anderweitig vermietet wird.

Falls ihr mich anmailt gebe ich Euch meine Telefonnummer bekannt.
Herzlichen Dank
Fröhlich1939

Antworten

  • Hallo Fröhlich,

    ich schlage vor, dass Ihr die Situation direkt mit dem Leistungsträger besprecht.
    Gebt dort die Eckdaten der Wohnung bekannt und lasst Euch das ok geben, dann gibts keine böse Überraschung, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist!
    Viel Erfolg!
  • 🙁 Hallo,
    leider ist mir diese Antwort nicht hilfreich. Ich erwarte nach leidvoller Erfahrung vom Amt keine hilfreiche Antwort und habe Null Vertrauen zu diesen "netten" Leuten.

    Ich habe irgendwo vernommen, aus dem Internet, - leider weiß ich nicht mehr wo - dass behinderte Menschen einen Zuschlag zu den üblichen Quadratmetern erhalten.

    Wer hat damit Erfahrung gesammelt? Bitte teilt mir das mit.
    Es geht um Baden Württemberg.

    Danke!
    Fröhlich1939


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  • Fröhlich1939 hat geschrieben:
    🙁 Hallo,
    leider ist mir diese Antwort nicht hilfreich. Ich erwarte nach leidvoller Erfahrung vom Amt keine hilfreiche Antwort und habe Null Vertrauen zu diesen "netten" Leuten.


    ...und genau aus dem Grund würde ich vorher mit demjenigen sprechen, der es bewilligen muss. Nicht, dass der sich nach dem Unterschreiben quer stellt 😉

    Aber Du hast schon Recht, seine Rechte zu kennen macht schon Sinn...
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  • Hallo Fröhlich1939,

    Du hast aus der Community einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Was hat sich in dieser Angelegenheit nun ergeben?

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter ging.

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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