ist ein Aufzug bei Querschnitslämng ein hilfsmittel bezahlt die Krankenversicherung?

Habe eine Querschnitslämung, um in mein Haus zu kommen brauche ich ein Aufzug dat das Trepenhaus nicht geeignet ist für ein Plattenlift. Jetz lese ich dat Wenn eine Medische Indication da ist das unter Holfsmittelvwrzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenkasse die Kosten übernehmt.
Ist ein Aufzug ein Hilfsmittel, Bezahlt der Krankenkasse nur den Betrag die bei Stufe 1 gehört(€4000) oder "übernehmen die alle Kosten

Antworten

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  • Hallo Alexandravan!

    Erstmal gebe ich jenner Recht. Man müßte abklären, ob der Einbau eines Aufzuges überhaupt genehmigt würde und auch bautechnisch möglich ist. Man benötigt ja schon ein wenig Platz dafür... 😉
    Ein Aufzug mit Hilfsmittelnummer ist mir nicht bekannt, so dass ich nicht denke, dass er einfach als Hilfsmittel durchginge.
    Bei dem erwähnten Zuschuß handelt es sich vermutlich um den Zuschuss für Umbaumaßnahmen. Dieser beträgt maximal 4.000€, könnte bei vorliegen einer Pflegestufe dafür genutzt werden.

    Allerdings sehe ich, dass Du aus den Niederlanden kommst, ob es dort anders geregelt ist, weiß ich nicht!
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  • Hallo Alexandravan,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wo wohnst Du denn und bist Du in Deutschland oder in den Niederlanden sozialversichert?
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