Ablehnung Kostenübernahme eRolli durch BarmerGEK

mein Hausarzt hat einen E.Rolli verordnet und ich habe diesen nach Probezeit und -fahrt beim Care Center Ruhr bestellt. Die Barmer hat diesen jetzt abgelehnt, weil :
"zum Grundbedürfnis gehbehinderter Menschen die Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums zählt, nicht aber das Zurücklegen längerer Wegstrecken. Beim Verlust der Gehfähigkeit hat die ges. KV lediglich für einen Basisausgleich zu sorgen., üblicherweise um die im Nahbereich liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsverrichtungen zu erledigen sind.
In einem Fragebogen an mich und den Hausarzt konnten wir beide "Längere Wegstrecken" als ankreuzen.
Können sie mir beim Widerspruch weiterhelfen?

Antworten

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  • Hallo
    Herzlich Willkommen im Forum.
    Ich denke sehr wohl, dass Experten dir in diesem Forum behilflich sein können.
    Ich würde durch den Arzt eine Bescheinigung für die Krankenversicherung ausstellen lassen und dann durch die Krankenversicherung einen e-rolli finanzieren lassen.
    Lass dich durch jenner nicht entmutigen. Das Forum ist für Hilfeleistungen mit Experten da

    Freundliche Grüsse

    fuenf
  • Hallo ulli1112,

    wie ist der aktuelle Stand?

    Beim Widerspruch direkt können wir leider aufgrund unserer Strukturen nicht helfen.
    Daher schlage ich vor, dass Du dich an einen Sozialverband vor Ort (z.B. VdK oder SoVD) wendest. Dort berät und unterstützt man Mitglieder kostenlos.
    Die Mitgliedsbeiträge sind absolut erschwinglich.

    Auch wenn ich Dir nicht direkt helfen konnte, war meine Antwort hoffentlich etwas hilfreich für Dich.

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, wende Dich gern jederzeit auch wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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