Was kann ich jetzt noch machen ?

100 Zeichen sind nicht viel aber wir sehen mal ich bin aufgrund mehrerer Krankheiten 100 % und das G bin seit 10 Jahren Frührentner.Ich hatte versucht Pflegestufe geht nicht dann hatte ich versucht beim Versorgungsamt H und die GEZ Befreinis , geht auch nicht was geht also noch !!!

Und wo kann man sich hier ausführlicher Vorstellen !

Gr.Meikel

Antworten

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  • Hallo Meikel,

    sei erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum!

    Du möchtest dich gern näher vorstellen. Wir freuen uns! Jenner hat dir bereits geschrieben, wie du das machen kannst.
    Zu deinem Anliegen. Bevor ich darauf antworte, kannst du noch etwas näher auf deine Probleme (Problematik) eingehen? Also, schreibe doch uns direkt deine Probleme.

    Wie Jenner, kann ich dich nur fragen: hast du Widerspruch gegen die Bescheide (Ablehnungen) eingelegt? Solltest du keine Widerspüche eingelegt haben, dann schaue doch bitte von wann die Ablehnungen sind. Vielleicht ist die Frist noch nicht abgelaufen und man kann noch einen Widerspruch einlegen.

    Liebe Grüße, Emmerisch
  • Guten Tag alle miteinander hier also ich stelle mich hier mal vor :
    Mein Name ist Michael aber alle nennen mich Meikel ich werde demnächst 63 Jahre jung und bin seit 2002 Frührentner.Aufgrund verschiedener Krankheiten (zu grosses Herz mit Aneurysma direkt hinter der Herzklappe zu kleine Nieren die nicht mehr so wollen wie ich es gerne will , dann Muskel und Knochenmarksschwund dann direkt unterm Kleinhirn eine Wasseransammlung die mein Gleichgewicht erheblich stört Wasseransammlung im rechten Fuss sowie Kniescheiben und Fussgelenke kaputt .Das alles ist beanstandet und auch aufgeführt und deswegen habe ich auch einen zu 100 % Behinderten ausweis mit dem G Drinne da aber alles seit dem ich das habe wesentlich schlimmer geworden ist wollte ich Hilfen im Haushalt haben aber meine Bedarfsstufe langt offensichtlich nicht aus .Und alles was ich bisher gemacht habe , Umzug in eine Behinderten gerechte Wohnung also ebenerdig und ein fachgerechtes Bett habe ich mir selbst alles erarbeitet oder Geschwister haben geholfen !Das einzige was ich bekomme ist zur Hälfte Steuerbefreinis für KFZ Und dann verliessen Sie mich schon ! 😡 Ich war vor 5 Jahren mal zur Kur und da hatte ich weil se vorsichtig sein wollten meine 2 persönlichen medizinischen Begleiter die mich beaufsichtigt hatten !Hier wollte ich jetzt zum einen ne Pflegestufe oder Hilfe und zum aqnderen beim Versorgungsamt das Mz.RF und H beides wurde abgelehnt mit der Begründung ich könne ja noch mit Hilfe oder Rollstuhl an Veranstaltungen teilnehmen und da ich schon 100% hätte würde mehr nicht gehen !Einspruch wurde eingelegt auch mit Anwalt(Rechtsberatungshilfe)aber auch abgelehnt sowohl bei MDK als auch beim Amt für soziale Dienste . RAE meinte auch hätte wenig sinn und man würde keine Rechtskostenbeihilfe dafür bekommen !Grundsicherung habe ich auch schon mal versucht , aber die wollten mir das Auto einen 30 Jahre alten Golf wegnehmen.
    Tja nun bin ich mal hier angelangt , wer weiss was man noch machen kann ?????

    Gr.Meikel
  • Hallo Meikel,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Die Schilderung deiner Erkrankung tut mir sehr leid.

    Du hast 100% in deinem Schwerbehindertenausweis.
    Du liegst viel Wert auf das MK "G" und "RF". Klar, mit dem MK "RF" hasst du 2/3 deiner Kosten für Rundfunk (pro Monat) eingespart. An deiner Stelle würde ich einen Antrag auf Pflegestufe stellen. Du hast bereits eine Ablehnung. Dann stelle ihn wieder. Oft muß man einen Antrag mehrmals stellen. Eine Ablehnung deines Antrages sowie auch des Widerspruchs heißt nicht, dass du ihn nie wieder stellen darfst. Zwischen den Anträgen gibt es Wartezeiten und dann hat man das Recht wie jedermann auch.
    Lege deine Energie auf die Pflegestufe. Durch die Pflegestufe kannst du auch spez. Hilfen erhalten (siehe Pflegedienst).
    Eine Frage: das "fachgerechte Bett", ist das ein Pflegebett und von wem hast du das erhalten? Von der KK oder von wem?

    Lieber Meikel, wenn du fragen hast, kannst du diese stellen. Wir User werden dir versuchen zu helfen.


    LG, Emmerisch
  • Hallo Emmerisch , das G habe ich ja schon seit vielen Jahren , wollte jetzt noch das H und das RF haben aufrund des Ablehnungsbescheides dieses Amtes ,da steht " Ich könne aufgrund meiner Behinderungen an ruhigen stillen Veranstaltungen mittels eines Rollstuhles oder einer Hilfe teilnehmen "!Beim Versorgungsamt ist das schon der 2 Antrag bei der KK der erste ,jetzt vieeleicht 2 Monate her !Der RAE meinte würde ich laufend im Bett liegen wäre alles kein Problem !
    Was mein Bett betrifft es ist ein Krankenhaus Bett mit Spezialmatratze zum Rauf und runter fahren und alle möglichen anderen Stellungen.Dieses und auch andere Sachen wie den Umzug hatte ich meine lieben Geschwister denen ich viel zu verdanken habe , es aber absolut nicht als selbstverständlich sehe !Als das MDK hier war war auch meine Schwester anwesend und die vom Mdk schrieb gleich im Gutachten das meine Schwester für 9 Stunden wöchentlich hier ist um zu helfen da das gar nicht geht legten wir auch hier Einspruch ein denn wir sagten nur das meine Geschwister lediglich mal vorbeischauen um nach dem Rechten zu sehn !Die müssen ja nicht alles wissen , nur ich bin mir sicher ohne die hätte ich das alles nie gekonnt !
    Und das ist ja jetzt auch meine Frage welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch eventuell Sozialamt irgendwelche Hilfen oder so ?Wobei man muss unterscheiden zwischen Sozialamt und Amt für soziale Dienste das sind zweierlei was ich bisher auch nicht wusste !!Krankenkasse oder irgendein ander Verein !Dieser eine Hilfsverein , komme im Moment nicht auf den Nahmen hatt mir damals geholfen Rentner zu werden , aber heute ist auch nicht sehr viel mehr bei denen drinne !

    Mal sehn wie es weiter geht , aber für mich ist es unverständlich wie körperbehinderte und Rentner und Arme hier in Deutschland von Behörden behandelt werden ! 👿

    Gr.Meikel
  • Hallo Meikel

    das Pflegebett oder "Krankenhausbett" wie du es meinst, ist das von der KK oder der Pflegekasse? Hast du Unterlagen darüber, dort muss es stehen, wer der Kostenträger ist.

    Das "G" heißt, dass du Gebehindert bist. Das "RF" heißt, dass du teilw. von den Rundfunkgebühren befreit bist. D.h., 1/3 der Rundfunkgebühren musst du selbst zahlen.
    Wenn du einen Schwerbehindertenausweis mit 100% besitzt, kannst du diesen bei Veranstaltungen vorlegen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für den Veranstalter, dir einen Nachlass zu gewähren. Es steht dem Veranstalter frei.

    Versuche doch einmal bei deiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegestufe zu stellen. Wenn du hilfe in der Körperpflege und Hauswirtschaft benötigst, ist dies für dich der beste Weg um wirkliche Hilfe und Entlastung, für deine Geschwister, auf Dauer zu erhalten.
    Wird dieser Antrag abgelehnt, kannst du in Widerspruch gehen. Sollte auch dieses abgelehnt werden, kannst du Klage erheben. Wenn dir vor Gericht die Pflegestufe anerkannt wird, muss die Pflegekasse die Gerichtskosten zu 100% übernehemen. Nur den Rechtsanwalt, muß von jeder Partei selbst getragen (bezahlt) werden.

    Solltest du weitere Fragen haben, kannst du gerne fragen.

    Dir ein schönes Wochenende und bis demnächst, Emmerisch
  • Hallo!

    Zum Thema Grundsicherung:

    Hast du inklusive dem aktuellen Wert deines alten Autos, Vermögen von mehr als 2600€? Falls ja, ist die Ablehnung nach geltendem Recht, richtig, sry.

    Wie hoch ist deine Rente, wie hoch die Miete?

    Mit ein paar mehr Angaben kann ich dir ausrechnen, ob du die Möglichkeit Grusi hast oder nicht.

    Viele Grüsse,
    little
  • Emmerisch hat geschrieben:
    Hallo Meikel

    das Pflegebett oder "Krankenhausbett" wie du es meinst, ist das von der KK oder der Pflegekasse? Hast du Unterlagen darüber, dort muss es stehen, wer der Kostenträger ist.

    Das "G" heißt, dass du Gebehindert bist. Das "RF" heißt, dass du teilw. von den Rundfunkgebühren befreit bist. D.h., 1/3 der Rundfunkgebühren musst du selbst zahlen.
    Wenn du einen Schwerbehindertenausweis mit 100% besitzt, kannst du diesen bei Veranstaltungen vorlegen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für den Veranstalter, dir einen Nachlass zu gewähren. Es steht dem Veranstalter frei.

    Versuche doch einmal bei deiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegestufe zu stellen. Wenn du hilfe in der Körperpflege und Hauswirtschaft benötigst, ist dies für dich der beste Weg um wirkliche Hilfe und Entlastung, für deine Geschwister, auf Dauer zu erhalten.
    Wird dieser Antrag abgelehnt, kannst du in Widerspruch gehen. Sollte auch dieses abgelehnt werden, kannst du Klage erheben. Wenn dir vor Gericht die Pflegestufe anerkannt wird, muss die Pflegekasse die Gerichtskosten zu 100% übernehemen. Nur den Rechtsanwalt, muß von jeder Partei selbst getragen (bezahlt) werden.

    Solltest du weitere Fragen haben, kannst du gerne fragen.

    Dir ein schönes Wochenende und bis demnächst, Emmerisch



    Hallo Emmerich Das Bett ist ein Krankenhaus Bett und selber durch angehörige Finanziert , Dann kam nichts von einer KHK onder eineren Intsitution .!
    Pflege stufe wurde bereits beantragt und auch abgelehnt .RAE hatte ich wer sagte aber das wäre schwierig . Kosten müsste ich tragen .

    Und hier nachmal ich Habe 100% und das G , wollte aber noch das RF und H haben . Auch das wurde angelehnt
    Bleibt noch an zu merken ich habe kleine Mickrige Rente da bleibt nichts übrig
    Gr.Meikel
  • little hat geschrieben:
    Hallo!

    Zum Thema Grundsicherung:

    Hast du inklusive dem aktuellen Wert deines alten Autos, Vermögen von mehr als 2600€? Falls ja, ist die Ablehnung nach geltendem Recht, richtig, sry.

    Wie hoch ist deine Rente, wie hoch die Miete?

    Mit ein paar mehr Angaben kann ich dir ausrechnen, ob du die Möglichkeit Grusi hast oder nicht.

    Viele Grüsse,
    little


    Ungefähr weiss ich ja was ich kriegen würde und Erparnisse habe ich keine , was war nicht das Problem wie wollten Unerlagen haben ich es nicht mehr Gibt !
    Nur ein Beispiel den Origial Renten Bescheid , ich habe ich nicht mehr und die RV auch nicht da länger als 10 Jahre her ist !
    Beine Rente ist Brutto 717,00 Euronen davon bleiben 630 Übrig davon gehen Miete 320,00 ab dann Strom 60 Euro und Telefon sowie KFZ und anderes !

    Also für mich ich es immer ein Kampf !!

    Gr.Meikel
  • Hallo!
    Hast du schon Wohngeld versucht zu bekommen?

    Bei der Grusi hättest du Anspruch auf 399€ Regelsatz + 67,83€ Mehrbedarf für Merkzeichen G im SBA, sowie angemessene Miete (weisst du, ob deine 320€ Miete angemessen für deinen Ort wären?).
    Du hast mit einer Netto-Rente (und davon könntest du noch angemessene Beiträge wie Hausrat- und Haftpflichtversicherung anrechnen lassen) von 630€ sehr sehr sicher Anspruch auf Grundsicherung, SOFERN Rente plus Wohngeld nicht mehr wären, da Wohngeld eine vorangige Leistung wäre.

    Du bekommst doch sicher bald einen neuen Rentenbescheid, da die Rente ja ab 1.7. (?) erhöht wird. Spätestens dann hast du ein relevantes Schriftstück mit dem du deine Leistungen beantragen kannst!

    WENN du bis Donnerstag zum Amt gehst und dort SCHRIFTLICH den Antrag stellst, gilt der noch ab Monat April. Fehlendes kann nachgereicht werden.

    Da du von fehlendem Vermögen sprachst, .... du darfst in der Grundsicherung maximal Vermögen (inklusive Zeitwert deines Autos) von 2600€ haben. Bis dahin wäre es unschädlich! Trifft das zu?

    Ich drücke dir die Daumen! Bitte berichte weiter, wie es voran geht, hoffentlich 😀

    VIele Grüsse,
    little
  • Hallo @little Wohngeld bekomme ich ja , und Grsd war auch beantragt und das Wg wegfällt ist auch bekannt .Rentenbescheid werde ich auch kriegen aber die wollen das Original und das gibt es nun mal nicht mehr .In dem RBA steht auch nicht drinne wie lange ich diese Rente bekomme und nur das es eine EWBUR ist und das langt offensichtlich nicht !
    Läuft ebend nicht so wie ich es gerne hätte .


    Gr.Meikel
  • Wie ist der aktuelle Stand, Meikel?
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