Dreirad von der Krankenkasse?

hallo

Ich habe mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus?!

ich bin gehbehindert, und Organkrank durch einen gen defekt. Ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis mit G und B.

da die Busse bei uns nur sehr sparsam fahren, und ich gerne mehr am Leben teilhaben möchte, wollte ich mal fragen, ob sich jemand damit auskennt, ob die Krankenkasse Zuschüsse für ein Dreirad geben würde, bzw, ob jemand vielleicht noch eine andere Idee hat.

Ich habe nur eine ganz kleine rente, die so schon kaum zum leben reicht. Immer zuhause bleiben zu müssen ist für mich sehr schwer auszuhalten, alle können immer weg, und ich bin in meiner Wohnung gefangen, das macht mich sehr sehr traurig, und vor allem einsam.

Jetzt beginnt wieder die zeit, wo man Fahrrad fahren kann, aber mir fehlen einfach die finanziellen Mittel.

Ich möchte nicht mehr so einsam sein, und mit meinen Freunden mitfahren können, spaß am leben haben ect., ich bin doch erst 33.

Mit dem normalen Fahrrad kann und darf ich nicht mehr fahren, ich arbeite in einer WfbM, zu der ich auch mit einem Taxi gebracht werde, damit ich wenigstens die Möglichkeit zum arbeiten habe.

Ich bin wirklich über jeden Tipp und Rat sehr dankbar.

Errorchen

Antworten

  • Hallo Errorchen,

    Die Krankenkasse kommt als Kostenträger nicht in Frage. Einmal ist sie nur für medizinischen Bedarf zuständig, daher das Argument - so verständlich es ist - mit Freunden was unternehmen, wäre eine Steilvorlage für eine Ablehnung.
    Außerhaus zuständig ist die Kasse nur für "Bewegung im Nahbereich", dafür werden dann Rollstühle genehmigt.

    Klaus
  • Hallo Errorchen,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie Klaus schon schrieb fällt die Krankenkasse hier als Kostenträger weg.

    Einziger grundsätzlicher für die "Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" zuständiger Kostenträger wäre der überörtliche Sozialhilfeträger. Aber auch hier möchte ich Dir nicht zu viele Hoffnungen machen.
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