Wie komme ich mit einem Rollstuhl durch eine Brandschutztür ?

Hallo zusammen!

Wie komme ich mit einem mechanischen Rollstuhl durch eine Brandschutztür, wenn keine elektrischen Türöffner angebracht sind und auch keine installiert werden dürfen?
Die Beine können nicht eingesetzt werden, da es sich um eine Querschnittslähmung (Paraplegie) handelt.

Gibt es hierfür bereits hydraulische oder andere unterstützende Hilfsmittel, um Brandschutztüren ohne viel Aufwand zu öffnen ?

Über eine Antwort oder einen guten Tipp würde ich mich sehr freuen.

Peter (…)

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Antworten

  • Hallo Peter,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Das ist wirklich eine interessante Frage.

    Würdest Du die Situation vielleicht etwas genauer erläutern? Dann kann man Dir sicher besser helfen.

    Ich frage mich zum Beispiel gerade: Meinst Du einfach eine schwere Tür, zum Beispiel in einem Büroflur, durch die man im Alltag immer wieder durch muss, oder so eine Tür, die nur im Brandfall schließt und die gesunde Läufige dann trotzdem noch öffnen können, um sich in Sicherheit zu bringen?
  • Ich war zum Glück noch nie in so einer Situation, dass ich gar nicht weitergekommen bin, aber jetzt wo ich die frage lese denke ich auch was ich machen würde wenn ich ganz alleine durch so ne tür durch muss.
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  • Hallo zusammen!

    Ich habe ein wichtiges Anliegen, das wohl viel Rollstuhlfahrer betrifft.
    Deswegen hoffe ich um ein paar gute Tipps von Euch.

    Wie komme ich mit einem mechanischen Rollstuhl durch eine Brandschutztür, wenn keine elektrischen Türöffner angebracht sind und auch keine installiert werden dürfen?
    Die Beine des Rollis können nicht eingesetzt werden, da es sich um eine Querschnittslähmung (Paraplegie) handelt. Lediglich der Oberkörper und die Arme.

    Gibt es hierfür bereits hydraulische oder andere unterstützende Hilfsmittel, um Brandschutztüren oder auch andere schwere Türen ohne viel Kraftaufwand zu öffnen ?

    Über eine Antwort oder einen guten Tipp würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße,
    Peter

  • Hallo zusammen!

    Ich habe ein wichtiges Anliegen, das wohl viel Rollstuhlfahrer betrifft.
    Deswegen hoffe ich um ein paar gute Tipps von Euch.

    Wie komme ich mit einem mechanischen Rollstuhl durch eine Brandschutztür, wenn keine elektrischen Türöffner angebracht sind und auch keine installiert werden dürfen?

    Die Beine des Rollis können nicht eingesetzt werden, da es sich um eine Querschnittslähmung (Paraplegie) handelt. Lediglich der Oberkörper und die Arme.

    Gibt es hierfür bereits hydraulische oder andere unterstützende Hilfsmittel, um Brandschutztüren oder auch andere schwere Türen ohne viel Kraftaufwand zu öffnen ?

    Diese Brandschutz- oder Feuerschutztüren kommen oft in Tiefgaragen oder Kellern vor und müssen stets geschlossen bleiben. Deswegen sind sie oben mit einem sogenannten Türschließer versehen.

    Über eine Antwort oder einen guten Tipp würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße,
    Peter
  • Hallo RolliAusMuc,

    ich habe Deine Anfrage von 2015 gesehen und festgestellt, dass Dir bisher niemand eine klare Antwort auf deine Frage geben konnte. Ich versuche es einmal. Derzeit befasse ich mich ebenso mit einem solchen Fall in unserem Dienst-Gebäude.
    Für den Fall, dass Deine Behinderung zu groß ist die Türe selbständig zu öffnen, muss diese einen Hilfsantrieb/-Mechanismus zum kurzzeitigen bewussten Öffnen im Brandfalle erhalten. Fachfirmen für Metall-Türen wissen hier die Details, auch wegen ggf. Bauartzulassungen ! bei Nachrüstungen.

    Sollte sich die BS-Tür im Gebäude Deines Arbeitgebers befinden, so ist dieser zur rechtssicheren Lösung verpflichtet.
    Siehe Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV, § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
    ..(2) Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden....
    siehe http://nullbarriere.de/arbeitssttaettenverordnung.htm

    In öffentlichen Gebäuden müssen die öffentlichen Wege vom Betreiber barrierefrei gestaltet sein, dazu zählen auch Fluchtwege u. BS-Türen.

    Hoffe ich konnte helfen
    Gruß FASI
  • Im Grunde eine seeeeehr verzwickte Frage, die leider durch die bestehenden Gesetze, Verordnungen und andere Richtlinien schwierig zu beantworten ist, da es im allgemeinen nur mit "Gummi-Paragrafen & Aussagen" umschrieben wird.
    Brandschutz und Barrierefreiheit stehen in vielen Baumaßnahmen konträr zueinander.

    Wann ist eine "Barrierefreiheit" hergestellt und für welche Personengruppe trifft diese zu????
    Es gibt die verschiedensten Hindernisse. Behinderte Menschen haben die verschiedensten Arten von Behinderungen. Nicht jede Veränderung zur Barrierefreiheit führt für alle Arten von Behinderung zu Wegen ohne Hindernissen.

    Eine Orientierung für Baumaßnahmen ist Grundsätzlich die DIN 18040, die auch in vielen Landesbauordnungen - hinsichtlich der Einhaltung von aktuellen technischen Regeln zum Paragrafen der LBO "Barrierefreiheit" einzuhalten sind.
    Viele Betreiber, Bauherren, Architekten, Bauämter und anderen betroffenen Behörden übersehen diese gesetzliche Anforderung aufgrund der Eigeninteressen. Bauämter sind ggf. auch nicht mehr verpflichtet auf Barrierefreiheit zu überprüfen, da die Barrierefreiheit vom Planer und Bauherren laut Gesetz einzuhalten sind. Näheres sagt die entsprechende verabschiedete Musterbauverordnung der Länder.

    Jedoch sind viele bauliche Einzelbegebenheiten im Detail aus der DIN 18040, wie in deinem Fall, zu entnehmen. Dazu gehören unter anderem Türbreite und Schließvorrichtungen (Kraftaufwand zum öffnen und schließen von Türen)
    Ob eine Tür nur zum Büroraum, Hauseingangstür, Toilettentür oder Fluchttür genutzt wird, ist der DIN egal.Tür ist Tür!
    Eine Brandschutztür muss jedoch einer bestimmten "Brandschutzklasse entsprechen und der Schließvorgang hat in einer bestimmten Zeit zu erfolgen", muss aber in der Funktion als Tür nach der DIN 18040 erfolgen.
    Es spricht nichts dagegen, das an einer "Brandschutztür" ein Schließmechanismus angebaut werden kann, der einen Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen von max. 25N gewährleistet. Dieses findet in der Regel viel Anwendung wo viel Publikumverkehr ist (Eingänge zu Sälen/Veranstaltungshallen, Messehallen, Verwaltungsgebäuden, Werk- & Produktionshallen, Lager, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen usw.)

    Also, von daher "geht nicht - gibt es nicht"!!!!

    Gruß
    rollispeedy

  • Hallo.

    In der Realität geht Brandschutz VOR Barrierefreiheit!

    Schließlich ist man als "Rollstuhlfahrer", Kind oder geschrumpfter alter Mensch schon bodennah unterwegs und wenn man sich trotz Rauchentwicklung es noch schafft sich im Brandfall fortzubewegen, empfiehlt sich ja der Kriechgang...

    So.. Zynismus aus...

    Ich wohne in einem altengerecht angepriesenen Neubau, wo Türen verbaut sind, die Fluchtwege beschreiben, also die Funktion Brandschutz UND Fluchtweg innehalten, die so schwergängig sind, dass sie weder von Kindern, noch von geschwächten Alten oder Behinderten zu bedienen sind.

    Im Zweifel verreck ich.. raus komm ich aber im Brandfall auf keinen Fall. Vermieter, Bauaufsicht, Bauamt, Feuerwehr.... keinen interessiert ist. Hauptsache, die DIN-Norm steht auf der Türe. Wie die Praxistauglichkeit ausschaut, ist absolut egal.

    Was den Arbeitsplatz in einer Behörde angeht... Es müssen Evakuierungshelfer im Kollegenkreis ernannt werden, die dem behinderten Mitarbeiter im Brandfall den Weg nach draußen weisen. Gilt für Mitarbeiter im Rollstuhl, Blinde, Taube oder sonst wie Behinderte, denen die selbstständige Flucht verwehrt ist. Blöderweise tritt bei einem Feuer auch bei den gesunden Mitarbeitern ein gewisses Maß an Panik ein, dass jeder erst einmal nur sich selber rettet und so schnell wie möglich Kopflos flüchtet.

    Jumanji
  • Jumanji hat geschrieben:
    " .....In der Realität geht Brandschutz VOR Barrierefreiheit! ....

    .....Gilt für Mitarbeiter im Rollstuhl, Blinde, Taube oder sonst wie Behinderte, denen die selbstständige Flucht verwehrt ist. Blöderweise tritt bei einem Feuer auch bei den gesunden Mitarbeitern ein gewisses Maß an Panik ein, dass jeder erst einmal nur sich selber rettet und so schnell wie möglich Kopflos flüchtet.....

    Jumanji


    Wird wohl zu 99% der Fälle zutreffen 😢 👿 😢 😢 👿 😢 😢 🥺
    Bei den Bauherren und Planern wird eben ein sehr großer Unterschied gemacht mit dem "Weg der Kunden & Publikumsverkehr" zu den Nebeneingänge die keiner zu Gesicht bekommt. Da gibt man eben mehr Geld für "vorzeigbare Einrichtungen" aus, als das was im "Back-Stage" für Mitarbeiter und Bewohner installiert wird. 🥺

    Gruß
    rollispeedy


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