Urlaub mit Pflegekraft, was wird übernommen + Fliegen mit Rolli

Hallo an alle,

bin ganz neu hier und hoffe ich poste das hier alles richtig.

Also es geht um folgendes.

Ich (34) möchte mit meinem Partner (34) (Querschnittsgelähmt, Arbeitsunfall 1999, BG Bau) das erstemal in den urlaub fliegen.

Es soll richtinug Kreta gehen. Wir möchen gerne eine unserer Pflegekräfte als unterstützung mitnehmen. (Alleine schaffe ich das nicht da wir auch noch 2 Kinder (10 + 11 J) haben und ich traue es mir auch nicht zu (was, wenn ich ausfalle). Naja, wie dem sei, meinem Partner stehen lt. Gutachten 16h / tgl. an Pflege und Betreuung zu, den Rest übernehme ich. Also, wie ieht es mit den Kosten für die Pflegekraft aus (Flug, Hotel, Beköstigung).

Wer hat Erfahrung mit dem Fliegen als Rollifahrer (Sonderegepäck, Medis, Duschstuhl, E-Rolli, Vorlagen, Katheter etc. da kommt so einiges zusammen. Wie sieht es mit der Beförderung zum Flughafen und auch auf Kreta aus, da muss ja ein Behinderten Transporter bestellt werden, wird das übernommen? Bekommt mein PArtner Urlaubsgeld (man hat mir gesagt 25 Euro / Tag für eventuelle Mehrkosten.

Bin für Antworten Dankbar

Antworten

  • Hallo elke1980,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Zunächst mal zum medizinischen Sondergepäck. Dies wird alles kostenlos mit im Flugzeug befördert. Es muss nur alles mit Maßen und Gewicht mind. 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft angemeldet werden. Erfahrungsgemäß ist es aber sinnvoll, wenn möglich, bereits früher mit der Airline Kontakt aufzunehmen.

    Was die Mehrkosten für die Pflegekraft betrifft, so können diese bei der Steuer voll als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

    Ihr solltet Kontakt mit der BG aufnehmen und mit ihnen besprechen, wie sie es handhaben. Für solche Situationen gibt es die unterschiedlichsten Lösungsansätze. Da ist es schwer, eine pauschale Lösung zu nennen.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht. Und wir helfen dann ggf. gern noch weiter 😀
  • Hallo Elke,

    wir ein Intensivpflegedienst, fliegen auch mit unserem Klienten in Urlaub.
    Da es sich um einen BG Unfall handelt ist dein primärer Ansprechpartner die Berufsgenossenschaft.

    In unserem Fall handelt es sich um eine 24 Stunden Versorgung und wir demnach auch so im Ausland übernommen und auch bezahlt. Sämtliche kosten für die Pflegekraft ( Flug / Hotel usw.) Sind durch euch zu tragen. Ihr bekommt lediglich einen Zuschuß ( Mehraufwand / Urlaubsgeld) der mit der BG besprochen werden muss. Die 16 Stunden Pflege werden auch im Ausland von der BG übernommen.
    Fliegen mit Rolli ist kein Problem. Hier kannst du dich auch informieren.

    www.mobilista.eu

    In welcher Form die BG für die Fahrt zum Flughafen bzw. dann zum Domizil übernommen werden,muss im Einzelfall geprüft werden. Auch wegen dem entsprechendem Fahrzeug vor Ort.

    LG Thomas
  • Hallo
    es freut mich für euch das ihr dies vorhabt und wünsche euch schon jetzt einmal viel Spaß.
    Du hast recht, wenn man es noch nie getan hat, kommt viel neues auf einen zu. Und deshalb würde ich mir auch eine Pflegekraft suchen die dies schon mal gemacht hat. Da gubt es ja auch viele Anbieter z.B hier
    Dann ist wenigsten eine Person dabei die weiß wie es geht und was auf einen zukommt.
    Ich glaube dadurch werdet ihr euch als Familie auch wohler fühlen.

    Viel Erfolg
  • Schau mal da rein

    www.multiple-sklerose-abensberg.de
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