Brauche Experten-Rat - Niedrigschwellige Leistungen nach § 45c SGB XI

Hallo!

Aufgrund einer Neuregulierung der Pflegekassen seit 2015 ist es nun möglich, o.g. Leistungen in Anspruch zu nehmen, wenn man eine Pflegestufe hat und (?) eine eingeschränkte Alltagskompetenz hat.

siehe :

§ 45c SGB XI - Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen

Zum 01.01.2015 wurde der der Begriff der "Niedrigschwelligen Entlastungsangebote" neu ins SGB XI eingeführt. Dies sind Angebote für Pflegebedürftige im Sinne von § 45a mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung sowie für Pflegebedürftige, die nicht die Voraussetzungen des § 45a, aber mindestens Pflegestufe I erfüllen. Diese Angebote dienen der Deckung des Bedarfs an Unterstützung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen. Sie tragen dazu bei, Angehörige oder andere Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu entlasten.

Die Leistungen beinhalten die Erbringung von Dienstleistungen, eine die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten stärkende oder stabilisierende Alltagsbegleitung, organisatorische Hilfestellungen, Unterstützungsleistungen für Angehörige und andere Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zur Bewältigung des Pflegealltags oder andere geeignete Maßnahmen.

Als grundsätzlich förderungsfähige niedrigschwellige Entlastungsangebote kommen insbesondere Agenturen für haushaltsnahe Dienst- und Serviceleistungen, Alltagsbegleiter sowie Pflegebegleite in Betracht.

Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt im Rahmen der Ansprüche nach § 45b SGB XI.

Quelle : http://www.kv-media.de/pflegereform/pflegereform-2015.php

Ich falle in o.g. Kreis (also PS I und eingeschr. Alltagskompetenz).

Mein Pflegedienst tappt aber nun völlig im Dunkeln, was es die Umsetzung des Gesetzes anbetrifft. 🙁

Meine gesetz. Betreuerin und ich verstehen es so, dass ab Januar, ZUSÄTZLICH zu den bisherigen Betreuungsstunden, ein Kontingent vorhanden ist, dass eben z.B. Hausarbeitsunterstützung ermöglicht, Begleitung u.s.w.

Meine Betreuerin hat bislang bei 5 Pflegekassen angerufen, jede sagte was anderes, aber alle räumten ein, bis jetzt (Ende März!!) noch keine Schulung bez. dieser Neuerung erhalten zu haben und deshalb nix konkretes zu wissen.

Mein Pflegedienst machte jetzt die Aussage, dass die Stunden nur zustehen, wer sein gesamtes Pflegegeld verbraucht hat und wo dennoch Bedarf ist.

Scheint mir nicht logisch und deshalb muss ich jetzt endlich Gewissheit haben!

Könnt ihr mir helfen und Licht ins Dunkeln bringen??

Viele Grüsse,
little

Antworten

  • Hallo little,

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Sehr geehrtes MyHandicap-Mitglied,

    vielen Dank für Ihre sehr interessante Frage, die ich Ihnen hiermit gerne beantworten möchte:

    Bei den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die man je nach Umfang des allgemeinen Betreuungsbedarfs erhält. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 104 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag).

    Die Anerkennung der Angebote regelt das jeweilige Landesrecht.

    Bei konkreten Fragen zu dem neuen Pflegestärkungsgesetz kann Ihnen auch die Infohotline des Bundesgesundheitsministeriums, die Sie unter der Telefonnummer 030-340606602 erreichen, weiterhelfen.

    Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen weiter und „bringt Licht ins Dunkle“! Sollten Sie weitere Fragen haben, werde ich natürlich gerne versuchen diese zu beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    JANSSEN + MALUGA LEGAL

    Prof. Dr. G. Janssen
    Rechtsanwalt
  • Hallo little,
    der Betrag von 104,-€ kann nur in Anspruch genommen werden wenn er durch einen mobilen Pflegedienst beantragt und die Verrichtungen durch diesen geleistet werden.
    In meinem Fall sind das hauswirtschaftliche arbeiten, wie putzen oder Frühstück bereiten und spazieren gehen.
    Ich muß dem Pflegedienst eine Abtretungserklärung unterschreiben damit dieser auch die 104,-/bzw 208,-€ ausgezahlt bekommt.
    Es ist traurig daß dein Pflegedienst darüber nicht Bescheid weiss, machen die keine Schulungen etc.?
    LG
    Heidi

    Nachtrag:
    Es spielt keine Rolle wieviel an Pflegegeld verbraucht wurden, ich habe Kombinationsleistungen, das bedeutet, was der Pflegedienst nicht verbraucht an Pflegegeld wird anteilig an mich ausgezahlt! Und noch etwas, ich hatte schon voriges Jahr täglich Frühstück bereiten gebucht, jetzt wurde das von meinem Pflegedienst aufgesplittet, bis 104,-€ werden über die niederschwelligen Leistungen abgerechnet und der Rest als normale hauswirtschaftliche Verrichtung. Somit bleiben mir 104,- weniger an Kosten für den Pflegedienst.