Muss man die Behindeung dem JobCenter melden?

Ich bin ein Langzeitarbeitslose. Seit Kurzem habe ich Schwerbehinderung, die ich dem Jobcenter noch nicht mitgeteilt habe. Ich bewerbe mich weiterhin fleißig und stelle fest, dass wenn ich mich um den Job bewerbe, wo es explizit auf die Bevorzugung Schwerbehinderter bei gleicher eignung hingewiesen wird (meine Qualifikation stimmt fast überein mit den Anforderungen), findet Zugriff auf mein BfA-Profil statt (Zugriffszähler wird um eins erhöht). Zum vorstellungsgespräch werde ich aber nicht eingeladen. Ich bin davon ausgegangen, dass es ausreicht, wenn ich im Anschreiben oder im Lebenslauf die Schwerbehinderung offenlege.

Muss man die Behindeung dem JC melden, damit in meinem Profile die Behinderungseigenschaft für alle sichtbar gewesen wäre? Ich dachte - es ist freiwillig und unabhängich davon sollte ich nach SGB IX zum Vorstellungsgespräch eingelaben werden sein. Da ich mich auch um die anderen Stelle bewerbe, schweige ich um die Behinderung. Haben die Arbeitgeber in solchen Fällen die Verpflichtungen?

Danke für Tipps

Antworten

  • Hallo jk1234

    Du solltest das Jobcenter über Deine Schwerbehinderteneigenschaft informieren. Das Jobcenter muß diesen Umstand bei den Zumutbarkeitsregeln zur Arbeitsaufnahme berücksichtigen. Außerdem hast Du dann im Einzelfall auch die Möglichkeit, eine Arbeitsaufnahme abzulehnen, weil Du mit Deiner Behinderung eine bestimmte Tätigkeit nicht ausüben kannst. Außerdem kann Dich das Jobcenter in diesen begründeten Ausnahmen nicht sanktionieren.

    LG Nobby





  • Nobby hat geschrieben:

    Außerdem kann Dich das Jobcenter in diesen begründeten Ausnahmen nicht sanktionieren.

    LG Nobby



    Danke!

    Mir geht es primär nicht um die Sanktionen. Ich erfühle meine Pflichte. Ich bewerbe mich regelmäßig. Dies hat leider zum Wiedereinstieg nicht gereicht. Ich stelle fest, dass einige ausgeschriebenen Stellen z.B. im ö.D. nicht in der Jobbörse der BfA zu finden. Ich war der Meinung, dass solche Stellen bei der BfA gemeldet und mit arbeitssuchenden Behinderten sowie Gleichgestellten in der ersten Linie besetzt werden sollten. Wie gesagt, in meinem Profile bei BfA ist von Behinderung keine Rede. Wenn ich anschreibe, mache ich allerdings aufmerksam, dass ich behindert bin. Aber zum Gespräch war ich auch nicht eingeladen. Wenn ich beispielsweise einen Vermittlungsvorschlag von JC hätte, hätten sie mich zumindest zum Gespräch einladen müssen. Ich bewerbe mich aber "freiwillig".

    Ich habe nur ein Gefühl, dass wenn der Arbeitgeber meine Bewerbung sieht, checkt er mein Profile bei BfA, weil vorher die Meldung der Stelle bei der BfA nicht stattgefunden hat, findet in meinem Profile keine Behinderteneigenschaft und schickt meine Bewerbung in die Tone (elektronisch). Hat der Arbeitgeber trotzdem die Verpflichtung nach SGB IX einen Behinderten zum Gespräch einzuladen, wenn der Bewerber die Anforderungen erfühlt?


  • jk1234 hat geschrieben:
    Ich bin ein Langzeitarbeitslose. Seit Kurzem habe ich Schwerbehinderung, die ich dem Jobcenter noch nicht mitgeteilt habe. Ich bewerbe mich weiterhin fleißig und stelle fest, dass wenn ich mich um den Job bewerbe, wo es explizit auf die Bevorzugung Schwerbehinderter bei gleicher eignung hingewiesen wird (meine Qualifikation stimmt fast überein mit den Anforderungen), findet Zugriff auf mein BfA-Profil statt (Zugriffszähler wird um eins erhöht). Zum vorstellungsgespräch werde ich aber nicht eingeladen. Ich bin davon ausgegangen, dass es ausreicht, wenn ich im Anschreiben oder im Lebenslauf die Schwerbehinderung offenlege.


    Danke für Tipps



    Hi vjk1234,

    muss man die Behinderung dem Job-Center melden? Nein, schadet aber auch nicht. Ich weiß nicht genau, wie du deine Bewerbungen einreichst, läuft das über die Arbeitsagentur? Wenn du dich direkt bewirbst, reicht es, die Schwerbehinderung im Anschreiben deutlich zu benennen. Wirklich sinnvoll ist das aber nur bei öffentlichen Arbeitgebern und großen Unternehmen, der Rest wird uns Schwerbehinderte sofort aussortieren, weil schwerbehindert = nicht-qualifiziert, glauben die zumindest.

    Trotzdem viel Erfolg

    cajuns
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