kündigungsfrist für Behinderte wenn ihre Wohnung icht mehr passt

Ich habe 3 monate kündigumgsfrist mußaber ausziehen weil ich die stufeen nicht mehr schaffe jetzt soll ich die frist einhalten

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  • Hallo brusche,

    sei uns willkommen im Forum.

    Ich arbeite in einer Hausverwaltung. Grundsätzlich ist es so, dass die 3-monatige Kündigungsfrist eingehalten werden muss, auch wenn unvorhersehbare Umstände (wie plötzliche Behinderung oder auch bei Tod) eintreten. Der Gesetzgeber hat dies so beschlossen.

    Die meisten Vermieter/Hausverwaltungen sind jedoch damit einverstanden, dass eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag möglich ist, wenn vor Ablauf der Frist ein geeigneter Nachmieter gefunden wird und die Übergabe problemlos vonstatten geht. Wenn eine Wohnung vor Ablauf der Frist neuvermietet werden kann, entfällt dann auch die Mietzahlung für Dich.

    Ein klärendes Gespräch kann da sicherlich helfen. In Zeiten von Wohnungsmangel sollte dies auch kein großes Problem sein, es sei denn, die Wohnung ist zur Zeit unbewohnbar und es müssen noch größere Mängel behoben oder Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.

    Denke auch daran, dass Du nicht auf der Straße stehst und bereits eine neue Wohnung behindertengerecht) zumindest in Aussicht haben solltest, bevor Du die jetzige Wohnung voreilig kündigst.

    Grüße von mir

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