Versetzung und BG

Hallo.
Ich mache z.Z. auch das durch:
-bin als Verkäuferin erkrankt und nun will man mir einen Verkäufer-Job suchen, aber in einer ganz anderen Firma....

a) geht das so einfach
b) muss ich zustimmen?

Hätte ich die BG (Berufsgenossenschaft) vor 2 Jahren hinzuziehen sollen, da es konkret mit der ausübenden Tätigkeit und der Erkrankung (Imp-Sydrom + OP) steht?
c) oder kann ich das noch nachträglich daraufhin der BG anzeigen?

Antworten

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  • Ja ich bin fest angestellt.
    Und hatte vor meiner Anfangszeit keinerlei körperlichen Beschwerden, erst nach 3 Jahren fing es an durch die dauernde Über-Kopf-Arbeit.
    Bin nicht gleich zum Doc, aber irgendwann musste ich es doch und da war es so, dass ich operiert werden musste.
    Die Ärzte, Reha-Ärzte und Abschlussuntersuchung ergab, dass es von der Arbeit kam.
    Nun denn hat man mir erst einmal mündlich mitgeteilt, dass man schon seit einiger Zeit vor hat , mir behilflich zu sein, einen neuen Job als Verkäufer (natürlich in einer ganz anderen Firma) zu finden.
    Aber als Verkäufer kann ich nun ja wohl kaum noch irgendwo anders unterkommen, wenn ich dadurch doch schon erheblich krank bin. oder?
    z.Zeit bin ich nicht krank geschrieben, ich arbeite weiter, aber habe dadurch arge Probleme mit Schmerzen.
    Durch weitere Überbelastung habe ich nun auch Handgelenkprobleme, lasse alles fallen.
    Leider habe ich zu keinen im Betriebsrat Vertrauen.
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  • ich sehs genauso, aber das AAmt sieht es nicht so. Ich erhoffe mir Hilfe von AAmt, aber sie helfen mir kaum.
    Was kann ich noch tun?
    Soll ich noch höher in der Hirachie gehen?

    Kündigung ist ihrerseits schlecht, sehe ich so, weil ich doch erst dort erkrankt bin.
    Wie soll man das nun wieder rechtfertigen .........?

    Sobald es zum Gespräch kommt, muss ich da zustimmen?
    Muss ich wieder als Verkäufer zustimmen oder können die auch für einen Bürojob suchen?
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  • Leider hat mich niemand damals drauf gebracht, dass ich die BG einschalten hätte können, da es sich ja nicht um einen Arbeitsunfall handelte. Also ich bin in keinerlei Hinsicht gestürzt oder so. Es ist wirklich von meiner Tätigkeit gekommen.
    Es geht mir darum, dass ich nun weitere Schulter-Arm-Hand Probleme habe, die eindeutig von der Arbeit herrühren.
    Das muss doch irgendwie im nachhinein irgendwo festgehalten werden können. Oder?


    Apropos Büro- ich habe zuvor sehr lange Zeit im Büro gearbeitet, aber leider gab es keine Möglichkeiten mit fest einzustellen, sonst wäre ich heute noch da.
    Ich habe eine Weiterbildung incl. Prüfung in der Büroorganisation abgeschlossen.
    Das ist nicht das Problem.

    Also meinst du, ich solle auf eine schriftliche "Einladung" warten und wenn sie das nicht tun?


  • Hallo kerzenlicht,

    sorry, wenn ich da nachfrage, aber Deine Aussagen verwirren mich ein wenig:
    Dein jetziger Arbeitgeber versucht einen Job als Verkäuferin in einer anderen Firma für Dich zu finden oder das Arbeitsamt?
  • Mein jetziger AG!

    Das AAmt macht garnix, ich treffe mich regelmäßig dort zu Terminen ein und schreibe selbst BW (Bewerbungen).....

  • Wow … ein sehr fürsorglicher Arbeitgeber. Üblicherweise versuchen die einen Grund zu finden und setzen die Leute dann einfach vor die Tür.
  • Wie werden sehn; bald ist das Gespräch.
  • Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Wichtig: Direkt beim Gespräch nichts unterschreiben, sondern darüber schlafen und ggf. von kompetenter Stelle prüfen lassen. Auch nicht unter Druck setzen lassen.
  • Man sagte mir jetzt, auf meine Frage dahin gehend, dass ich (noch) niemanden zum Gespräch mitbringen könne .......
    Ab wann geht sowas?
    Wer kennt sich damit aus, ist wirklich wichtig.
    Kann ich einfach die Fürsorgestelle anrufen?
  • Hallo,
    wenn der Verdacht naheliegt das die BG eintrittspflichtig wäre ist es doch plausibel die BG konkret anzufragen.
    Hätte man damals, usw. ist versicherungsrechtlich bedeutungslos. Entweder besteht ein Anspruch oder nicht, was von der BG zu begründen wäre. Eine Verjährung ist erstmal nicht anzunehmen
    Also ist die BG anzusprechen.
    Beste Grüße
  • Hallo,
    bitte sprich die BG an.
    Die Idee der Verjährung usw. ist bedeutungslos. Besteht ein konkreter Schaden aus der Arbeit ist die BG eintrittspflichtig.
    Beste Grüße
  • BG-Berufsgenossenschaft
    Gibt es sowas wie ein Verjährung?
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