Krankenkasse lehnt Führhund ab - Widerspruch aber welche Strategie nun?

Hallo zusammen,
ich habe mal wieder ein Problem mit der Krankenkasse bzw dem "lieben" MDK, der ja eh keine Ahnung hat meistens - aber egal, das ist ein anderes Thema...
Ich habe vor einem Dreiviertel Jahr etwa einen Blindenführhund beantragt, also ein gesetzlich anerkanntes Hilfsmittel. Es fing alles damit an, das sie sich sehr viel Zeit gelassen haben. Es wurde der MDK eingeschaltet und ich sollte einen Bericht über meine Lebenssituation und die Gründe für einen FÜhrhund nennen. Das habe ich dann auch getan und den Bericht vorher auch meiner Führhundschule geschickt, die zufrieden war. Auch der MDK sah das erst wohl so und wollte einen Termin - direkt nächste Woche (also das war November). Der Termin wurde dann zwei mal verschoben letztlich mit der Begründung, dass ihnen ein Bericht der Mobilitätstrainerin vorliegen muss, bevor sie weiter machen. Vor ein par Wochen dann wurde ich per Mail Kontaktiert und ich sollte weitere Wege nennen, die ich mit dem Führhund bewältigen wollte. Das tat ich dann auch - zurück kam aber keine Antwort... (ja, an die richtige Adresse ging es, habe ich auch später noch ein mal nachgeprüft) Nun heute bekomme ich den Anruf, dass sie die Kosten nicht übernehmen, da ich nicht mehr Schulpflichtig bin und wegen dem Studium die Eingliederungshilfe dafür zuständig sei. Früher konnte ich den Hund aber nicht beantragen, da es eine Altersgrenze gibt, und ich dann erst recht eine Absage erhalten hätte, und ich habe auch auf Nachfrage hin ausdrücklich betoont, das ich den Hund nicht nur fürs Studium brauche sondern für alles - für mein ganzes alltägliches Leben - also Ärzte, neue Wege, Freizeit, kulturelle Veranstaltungen Reisen, einkaufen etc. Meine Führhundschule sagte anfangs, dass ich gute Chancen habe, eben wegen dem Studium und meiner sonstigen geistigen Verfassung und meiner Mobilität und Selbstständigkeit.
Diese ganze lange Geschichte habe ich hier mal hingeschrieben, da ich der Ansicht bin, gar nicht richtig ernst genommen worden zu sein. Die nicht beantwortete Mail, das Verschieben der Termine und die telefonische Absage. Ich habe die Unterlagen jetzt mal schriftlich angefordert - vielleicht kennt ihr das ja, dass irgendwie gar nicht wirklich auf einen eingegangen wird? Wie auch immer: letz endlich war der MDK gar nicht hier und hat sich kein eigenes Bild von der Lage gemacht, was ich alles in allem schon recht fragwürdig finde. Nun möchte ich, sobald die Unterlagen eingegangen sind Widerspruch einlegen. Nun möchte ich euch fragen, welche Strategie sich bei euch bewehrt hat, und welche Erfahrungen ihr gemacht habt. Ich bräuchte jetzt eine Vorgehensweise, bei der sie mich nicht mit meinem "eigenen Waffen schlagen können". Ich wäre euch sehr dankbar für einige hilfreiche Antworten, denn ich bin noch keine erfahrene MDK-Kämpferin 😉
LG

Antworten

  • Guten Tag Silberfeder,

    Nun in deine Fall wurde einiges falsch gemacht.

    Wenn der Versicherte ein Hilfsmittel beantragt muss dies laut Gesetzt innerhalb von drei Wochen entschieden sein durch den zuständigen Träger. So die Rechtssprechung.

    In deinem Profil steht du bist noch Schülerin ! Darf ich Fragen wie alt du bist ? Dies wäre sehr wichtig zum Antragsverfahren.

    Kann dich niemand unterstützen, z.B. die Eltern ?

    Hast du deinen Antrag schriftlich eingereicht per Post oder per Mail, mündlich am Telefon?

    Stellt ein Versicherter einen Antrag zu einem Hilfsmittel muss der zuständige Träger reagieren. An dem Punkt ging alles schief wie du schreibst.

    Kommt dann eine Antwort, muss diese schriftlich erfolgen. Der Träger muss dem Versicherten schriftlich mitteilen ob bewilligt oder abgelehnt. Dies nennt man einen Rechtsfähigen Bescheid erstellen für den Antragsteller / Versicherten.

    Am Telefon die Mitteilung geben es wird nicht bewilligt reicht nicht aus.

    Da du diesen nicht hast ( gehe ich mal von aus) bleibt dir der weitere Rechtsweg verschlossen oder verwährt. Das ist ein schwerer Fehler durch den Leistungsträger.

    Antworte bitte auf meine Fragen und ich zeige dir eien Weg auf. Mf Lyn😉

  • Hallo Lyn, Vielen lieben Dank für deine Antwort! 😀
    Natürlich ist da etwas faul, wenn mir nur mündlich abgesagt wurde - deshalb habe ich auch die Absage schriftlich angefordert.
    Ich bin 18 und mache im Mai mein Abitur, und würde dann dieses Jahr gerne studieren. (den Antrag habe ich aber noch mit 17 gemacht, falls das relevant sein sollte)
    Natürlich habe ich alles schriftlich abgeliefert. Das Rezept des Augenarztes, einige Unterlagen der Schule sowie den Kostenvoranschlag etc. Die Weiterleitung an dem MDK habe ich auch noch schriftlich bekommen, aber ab dann ging alles per Mail bzw Mündlich. Achja es kam noch eine momentane Absage des MDK auf grund von fehlenden Informationen. Es war ein Fragebogen beigelegt, den ich dann in Form eines schriftlichen Berichtes wieder abgegeben habe, mit einem ebenfalls angeforderten Gutachten des Augenarztes.
    LG Silberfeder

  • Guten Tag Silberfeder,

    Danke für deine Erklärung. Das Alter ist relevant, denn als Minderjährige müssen Anträge dieser Art vom Erziehungsberechtigten etc. gestellt werden.

    Du kannst nun eins machen und den Träger bei dem du den Antrag gestellt hast, diesen "Abmahnen" und setze eine Frist von 10 Tagen das du in dieser Zeit einen Rechtsfähigen Bescheid erwartest zu deinem Antrag. ( Nun bist du ja Volljährig !)

    Ist dieser Bescheid dann negativ, ist dir der Rechtsweg zum Widerspruch / Einspruch offen zum ablehnenden Träger. Ansonsten nicht, und dann benötigst du einen RA = Rechtsanwalt oder wenn du es dir selbst zutraust, musst du den Klageweg beschreiten vor dem SG = Sozialgericht an deinem Wohnort. Mfg Lyn😉
  • Hallo Lyn,
    Danke für deine Hilfe - das werde ich dann mal tun, wenn in ein par Tagen nach meiner Anforderung nichts geschiet werde ich eine Abmahnung einreichen. Wenn dann der schriftliche Bescheid kommt, lege ich Widerspruch ein und hoffe das es dann klappt. Vielen Dank dir. 😀
    LG Silberfeder
  • Hallo Silberfeder,

    bei derartigem Hin und Her mit Kostenträgern empfiehlt sich immer ein guter Anwalt oder die Unterstützung durch einen Sozialverband (z.B. VdK oder SoVD). Dort berät und unterstützt man Mitglieder kostenlos.
    Die Mitgliedsbeiträge sind absolut erschwinglich.

    Auch wenn ich Dir nicht direkt helfen konnte, war meine Antwort hoffentlich etwas hilfreich für Dich.

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, wende Dich gern jederzeit auch wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin,
    Vielen Dank für deine Antwort! Stimmt, es gibt da sicherlich Unterstützung von einem Blindenverband oder eben vom VDK. Wenn Anwalt, dann muss es glaube ich jemand sein, der sich mit dem Führhundwesen etwas auskennt, aber ich denke ich versuche es jetzt noch ein mal so - möchte ja keinen großen Aufriss machen 😉 Wenn es dann wirklich weiter schlecht aussieht dann fahre ich die Krallen aus 😉 Dann schaue ich nach einem guten Anwalt!
    Vielen Dank dir für den Hinweis - ich werd mal weiter berichten, wie es läuft 😀 wobei ich bisher keine Unterlagen erhalten habe - aber vielleicht kommts ja noch 😀
    LG Silberfeder

  • Hallo zusammen!
    Die Freude ist groß, aber die Verwirrung auch! 😀
    Gerade vor einer halben Stunde rief die Krankenkasse an! Und stellt euch vor, sie haben jetzt verbindlich zugesagt! Die Kosten werden übernommen! Der Weg ist frei, mein Freund und ständiger Begleiter kann kommen! Sehr merkwürdig und verwirrend andererseits aber auch - ich dachte schon nach dem Telefonat am Freitag, dass ich schwere Geschütze auffahren muss, aber dem ist wohl nicht so. Ohne Widerspruch, ohne Besuch, ohne Papierkrieg... ich vermute, sie wollten einfach prüfen, ob ich es wirklich ernst meine... Endlich kann ein Hund ausgesucht werden - endlich gehts um die Wurst! 😉 ich freue mich gerade wirklich so sehr, trotz der merkwürdigen Umstände.
    Ich bin euch aber sehr dankbar für die konkrete vielseitige Hilfe!
    Freudige Grüße sendet euch die Feder
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  • Ich möchte ja nicht die Pferde scheu machen, aber bisher hast du lediglich eine mündliche Zusage der Krankenkasse. Wenn es ganz blöd läuft kann sich nächste Woche niemand mehr daran erinnern. Also schriftlichen Bescheid abwarten. Wenn er bis nächste Wochen nicht kommt, freundlich nachfragen mit der Bitte die telefonische Zusagen von Herr/Frau XY schriftlich zu bestätigen.

    Wünsche dir aber doch, dass alles klappt. Zumindest sieht es nicht schlecht aus.

    Klaus
  • hallo Jenner und Klaus,
    @Jenner Danke dir für deine netten Worte 😀
    @Klaus ja stimmt, aber deshalb habe ich nachgefragt, ob dies verbindlich ist und die Sachbearbeiterin hat zugestimmt - aber natürlich ist das letzte (schriftliche) Wort noch nicht gefallen, wobei sie den Bescheid gleich an mich und auch die Schule schicken werden - dann werde ich ja in ein par Tagen sehen, ob etwas angekommen ist. 😀 Aber trotz dem hat du natürlich recht und wenn nächste Woche bei uns noch nichts angekommen ist, werde ich wohl nachharken. 😀
    LG Silberfeder
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