Depression - Antrag auf Schwerbehinderung

Hallo,

ich bin neu hier und neu im Thema.

Ich bin seit 2012 (diagnostiziert und behandelt, aber eigentlich schon früher) an Depression erkrankt. Ich beziehe im Moment eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit, die gerade zur Verlängerung ansteht, und ich werde bald wieder begutachtet.

Ich bin nun öfter gefragt worden, ob ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hätte. Das habe ich nicht.

Nun meine Frage: Kann / soll ich das tun? Was bringt mir das? Habe ich Nachteile, wenn ich es nicht tue (zB im Rentenverfahren)?

Sorry, wenn meine Fragen vielleicht etwas naiv klingen, aber ich kenne mich damit überhaupt nicht aus.

Gruß,
Frank.

Antworten

  • Hallo Frank,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Näheres zu diesem Thema findest Du auch in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

    Die Frage nach dem Schwerbehindertenausweis kann am Besten der behandelnde Arzt beantworten. Es gibt zwar Richtwerttabellen (z.B. hier: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html), aber letztendlich sind immer die individuellen Einschränkungen ausschlaggebend.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
  • Hallo, ich bin mir nicht so sicher, ob damit schon alle Aspekte der Frage beantwortet sind.

    Zu den Fragen nach Nachteilen: Ich habe selber keinen Behinderung, aber mir würde erst einmal nicht einfallen, was Du für Nachteile haben könntest, wenn bei Dir eine festgestellt wird. Du bist ja nicht gezwungen, darauf hinzuweisen, falls Du in einer bestimmten Situation nichts über Deine ggf. anerkannte Behinderung mitteilen möchtest (zB bei der Jobsuche).

    Bei der Feststellung einer ggf. vorliegenden Erwerbsunfähigkeit wird das Vorliegen eienr Behinderungen meines Wissens zwar abgefragt, letztlich entscheidend sind aber dei ärztlichen Gutachten - es gibt ja durchaus Leute, die eine Behinderung haben, aber arbeiten. Da kenne ich mich aber weniger gut aus, vielleicht kann da jemand anderes noch etwas zu sagen.


    Einen Überblick über Nachteilsausgleiche (oder andersgesprochen: Vorteile, die Du hast, wenn Du einen bestimmten GdB anerkannt bekommst) gibt es zum Beispiel hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Nachteilsausgleiche-fuer-Behinderte-665.html

    Gute Entscheidungsfindung wünscht ananim
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