Erhöhter Eigenbedarf durch Behinderung bei Unterhaltsanspruch

Gibt es eigentlich einen "erhöhten" Eigengehalt bei der Unterhaltsberechnung.
Finde leider keine Informationen darüber.

Antworten


  • Guten Abend Hewee,

    Es gibt verschiedene Formen von Unterhalt. Bitte erkläre dich nochmals zu deiner Fragestellung, so lässt es sich nicht beantworten. Mfg Lyn 😺
  • Ok dann mal ein wenig genauer: 😳
    Meine Ehe ist leider nicht mehr zu retten und nun stehen die üblichen Rechenspielchen an: Unterhalt 😡
    Durch meine Behinderung bin ich nicht mehr arbeitsfähig und beziehe 100% Erwerbsminderungsrente, dazu kommt eine Rente meiner Berufsgenossenschaft. Macht Summe xxxx, da unsere Tochter bei mir bleiben möchte ist meine Frau der Tochter Unterhaltspflichtig. Ich jedoch bin meiner Frau gegenüber Unterhaltspflichtig. Laut den div. Gesetzen steht mir von meinem "Einkommen" ein Selbstbehalt zu um den sich die Summe verringert aus der der Unterhalt für meine Frau berechnet .
    Und so meine Frage: Ist der Selbstgehalt bei einer Behinderung größer oder spielt dies keine Rolle.

  • Guten Abend Hewee,

    es kommt auf die Art a ) der Eheschließung an, b) besteht ei Ehevertrag etc.
    Das Unterhaltsrecht wurde Neu geregelt in 2013 und so gibt es einige Veränderungen. Zu deinem Einkommen zählen deine Renten etc. Lasse dich bitte von einem RA beraten ist gar nicht so teuer. Und um dir konkret Antworten zu können benötigt man viel mehr an Informationen.

    Am Besten ihr einigt euch vor dem Gerichtstermin und haltet es in Stichpunkten fest. Dann suchst du dir einen RA und beantragst PKH ( Prozesskostenhilfe).

    PdF Link zur PKH;

    http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

    PKH Rechner;

    http://www.pkh-rechner.de/

    Formen von Unterhalt;
    http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt.html

    Unterhaltsberechnung;
    http://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/unterhaltsberechnung.html

    Unterhaltsbegrenzung;

    http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/unterhaltsbegrenzung.html

    Wünsche dir alles gute, Mfg Lyn

  • Hallo,

    ich würde Dir wie Lyn auch zu einem Anwalt raten, denn bei so etwas geht es immer um die Umstände des Einzelfalls.

    Ich bin keine Expertin für diesen Sachverhalt, aber soweit es sich aus Internetquellen ergibt, erhöht ein Mehrbedarf wegen einer Behinderung nicht Deinen Eigenbedarf, sondern vermindert Dein anrechnungsfähiges Einkommen. Den Mehrbedarf müsstest Du im Einzelnen Nachweisen. Gefunden habe ich folgende Links:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Selbstbehalt---f43303.html

    http://www.forum-elternunterhalt.de/euforum/urteile-rund-elternunterhalt-pflege/bundesgerichtshof-bgh/elternunterhalt-enkelunterhalt/375-2006-bgh-urteil-3-5-2006-xii-zr-35-04-alters-behinderungsbedingte-mehraufwendungen/ (da sind auch einige Urteile zitiert allerdings zu Elternunterhalt)


    Diese Informationen können aber auch veraltet sein, also wie gesagt, ab zum Anwalt.


    Besten Gruß, ananim
  • Um Dich vor zu bereiten:

    Ich erhalte eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaft.
    Ich wurde dazu verdonnert meinem Exmann daraus Unterhalt zu zahlen, obwohl er arbeiten ging und ich nicht. Er legte so lang Beschwerde gegen den Richter ein bis er getauscht wurde und eben der neue Richter meine Verletztenrente trotz anderen gegenteiligen Urteilen als reguläres Einkommen rechnete, das ja zur Haushaltskasse dazu gehörte 👿

    Ich wünsche Dir Glück und einen guten Anwalt.
    Ich sollte vor Gericht mit Belegen den Mehrbedarf meiner Behinderung belegen.


    Viele Grüße
    Bunte_Kuh