Keine Beförderungspflicht für E-Scooter in Bussen

Heute im WWW gefunden.

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gelsenkirchen_7-L-3115_Kein-Rechtsanspruch-auf-Befoerderung-mit-E-Scooter-in-Bussen.news20521.htm

Kein Rechtsanspruch auf Beförderung mit "E-Scooter" in Bussen
Beförderung von Elektromobilen in Linienbussen birgt erhebliche Gefahren sowohl für Benutzer der Elektromobile als auch für übrige Fahrgäste
Bürger, die sich aufgrund körperlicher Einschränkungen mit einem Elektromobil (sogenannte "E-Scooter") fortbewegen, haben keinen generellen Rechtsanspruch darauf, mit ihrem Elektromobil in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert zu werden. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls hatte geltend gemacht, ohne die begehrte Beförderung mit seinem Elektromobil werde er erheblich in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Daher müsse ihm ein Anspruch auf Beförderung zustehen.
Beförderung des Antragstellers wäre auch in einem Rollstuhl möglich
Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich eine summarische Überprüfung vorzunehmen hatte, jedoch nicht. Eine aktuelle Untersuchung habe ergeben, dass eine Beförderung von Elektromobilen in Linienbussen erhebliche Gefahren sowohl für die Benutzer der Elektromobile als auch für die übrigen Fahrgäste begründe. Angesichts der sowohl ihm selbst als auch Dritten drohenden Gefahren müsse der Antragsteller die vom Gericht ausdrücklich gewürdigte erhebliche Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit im Ergebnis gleichwohl hinnehmen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass eine Beförderung des Antragstellers in einem Rollstuhl möglich sei


LG Thomas

Antworten

  • Hallo Thomas,

    danke für den Hinweis!

    Habe mir erlaubt, den Thread in unser Forum "Reisen & Mobilität" zu verschieben und die Bewertung hochzusetzen, damit man dem Thread schon in der Foren-Übersicht ansieht, dass er hilfreiche Informationen enthält 😉
  • Danke Justin, da hätte ich auch selbst drauf kommen können 😀
    LG Thomas
  • Nun ja das Urteil ist gesprochen , aber soll ich das auch gut finden ?
    Bei Krankheiten die schubweise verlaufen (zb MS) ist es ratsam das Verkehrsmittel zu benützen das die grösst mögliche Sicherheit bietet . So ist ein Scooter einem Rollstuhl vorzuziehen auch wenn ich in einer guten Phase fähig bin einen normalen Rollstuhl zu verwenden . Wenn der einstieg mit dem Scooter in den Bus möglich ist würde ich als Busfahrer den Gast mitfahren lassen auch wenn die Verordnung etwas anderes vorsieht . Es lässt sich eben nicht alles durch Gesetze lösen sondern braucht auch gesunden Menschenverstand !
  • Colores...würdest du dies als "Busfahrer" machen ( nach dem Urteil bzw. nach einer entsprechenden Dienstanweisung des AG / es nicht zu tun), würdest du die volle Verantwortung bei einem Unfall übernehmen. Deine Berufshaftpflicht würde in diesem Fall nicht greifen. Somit würdest du als "Verursacher" auch die vollen Kosten im Schadensfall übernehmen. ich denke nicht das dein sozialer Gedanke soweit geht...es dennoch zu tun.

    LG Thomas
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