Bestehende Schwerbehinderung unbefristet neue Krankheit

Guten Tag, ich habe eine Schwerbehinderung Mekz. G 60% unbefristet seit 1998
Jetzt eine neue Krankheit Erhebliche Sehbehinderung Gesichtsf.Ausfall Glaucoma fere absolutum beidseitig Glaskörperabhebung Strabismus etc.
Wird jetzt meine gesamte Schwerbehinderung neu bewertet oder muß ich nur zum Augenarzt wenn überhaupt
Kann ich eine höhere Bewertung erwarten evt. mit Merkz.B und aG?
wer weiß etwas und kann mir sagen wie ich es richtig mache
Vielen Dank

Antworten

  • Hallo petlude,

    sei erst einmal herzlich gegrüßt und sehr willkommen, hier im Forum von myhandicap.de! Ich wünsche Dir, dass Du hier viele Themen aufstöberst, die für Dich interessant sind und aus deren Antworten Du einen persönlichen Nutzen ziehen kannst!

    zu Deinen Fragen:

    Wenn eine 'neue' Behinderung zur bestehenden Behinderung, was mir für Dich sehr leid tut, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen, eine höhere Anerkennung Deiner Behinderung zu bekommen. Das kann sich unter Umständen finanziel etwas positiv für Dich auswirken. Etwa, dass Du kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen kannst, oder falls Du ein Auto hast, könntest Du einen speziell für Dich eingerichteten Parkplatz vor Deine Wohnung bei Deiner Gemeinde bzw. Stadt beantragen. Und Du brauchst nicht mehr den vollen Beitrag bei der GEZ zu zahlen sondern kriegst ihn ermäßigt.

    Das Merkmal B im Ausweis bedeutet, so wie ich weiß, blind und aG steht für außergewöhnlich Gehbehindert.

    Ein schönes Wochenende wünscht Dir

    Michael als reinhildbizarr unterwegs


  • Guten Tag Petlude,..

    Sei uns willkommen im Forum.

    Ich würde zum Augenarzt gehen und mir ein Ärztliches Attest ausstellen lassen. Auch zur verbleibenden Sehfähigkeit / kraft.Dann stellst du einen Verschlimmerungsantrag ( nennt sich auch Änderungsantrag § 69) bei deinem für dich zuständigen Versorgungsamt und legst das Attest in Kopie bei.

    Link zum Antrag:

    z.B. BaWü

    http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1190327/index.html

    Hier sind alle Länder aufgelistet; Du hattest nicht geschrieben aus welchem Bundesland du kommst.

    Link aller BL = Bundesländer:

    http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm

    Das Merkzeichen B steht nicht für blind oder Sehbehinderung, sondern für " Notwendige Begleitung;

    Hier sind alle Merkzeichen aufgelistet und gut erklärt:

    http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_index.htm

    Das Merkzeichen aG steht für „aG“ außergewöhnliche Gehbehinderung und ist Rollstuhl Nutzer und Amputierten, MS Personen etc. bestimmt.

    Das Merkzeichen „Bl“ steht für Blindheit oder Personen mit einer sehr stark eingeschränkten Sehkraft.Sollte dies für dich zutreffend sein, so kannst du auch Blindengeld beantragen.

    Link zum Blindengeld aus WIKI:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Blindengeld

    Ob dies in deinem Fall zutreffend ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn ja so beantrage gleichzeitig das Merkzeichen RF - für Rundfunkbefreiung. Ich wünsche dir gute Besserung, Mfg Lyn😉

  • Hallo petlude,

    zunächst einmal noch herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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