e motion Antrieb abgelehnt nur wegen sehbehinderung???

Hallo ich habe vor weihnachten 1 Woche den e motion testen dürfen und danach Problemlos verschrieben bekommen. Jetzt war ein technischer Berater bei mir und sagte er kann mir den e motion oder überhaupt Zusatz Antrieb geben weil ich durch meine Sehbehinderung nicht Verkehrstauglich seie. Als Grund gab er an der e motion währe wie ein e rolli das er auch mal einfach so los gehen würde und ein Begleiter nicht eingreifen könnte also schnell genug.

Ich hab den aber 7 Tage getestet und keine Probleme damit gehabt.

Man wollte mir dann ein e rolli geben aber das hat man verworfen als man gesehn hatte was aus dem letzten e rolli wurde. Der Berater sagte da ich mit e rolli nicht verkehrs tauglich bin währe ich es mit e motion auch nicht.

Wenn ich aber mit aktiv rolli berg runter fahre ist das viel schneller als die Geschwindigkeit die der e motion erreichte...

Was kann ich mache? Der e motion ist nur eine Hilfe für RestjKraft wird wie aktiv rolli angetrieben.

Also alles anders als beim e rolli.

Darf man Mit hochgradig sehbehindert kein e motion fahren?

Danke wenn jemand was weiss.

Antworten

  • Hallo Miss_Parker,

    hast Du von der Krankenkasse schon einen ablehnenden Bescheid erhalten? Wenn ja, unbedingt Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren, mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird.

    Wie hoch ist denn Deine Einschränkung der Sehkraft?

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Miss_Parker,

    auf jeden Fall Widerspruch bei KK einlegen. Den Grund bzw. die Begründung kannst du immer noch nachreichen.

    Nun, kannst du mit den e motion fahren oder nicht?
    Das liegt an dir, was du dir als stark Sehbehinderte Frau zutraust.

    Was wichtiger ist: darfst du einen e motion fahren?
    Da ich selber Volblind bin, kann ich nur einen Augenarzt empfehlen. Du bist mit Sicherheit in Behandlung, denn du benötigst ja auch Hilfsmittel.
    Der Augenarzt kann dir ganz klar sagen ob ja oder nein. Auch muß berücksichtigt werden, dass du dich in der Öffentlichkeit bewegst. Es muß auch eine Reaktion der Augen gegeben sein, um nicht etwa ein Risiko zu sein. Für dich und auch für andere.
    Bei einer starken Sehbehinderung zählt nicht was gestern war, sondern deine heutige Sehkraft ist entscheident. Denken wir auch an die Versicherung.

    Ich hoffe, dass deine Sehkraft so stark ist, dass du ein e motion fahren kannst!

    LG, Emmerisch

  • Danke ich sehe knapp 5% auf einem Auge auf dem anderen bin ich blind.

    Ich denke schon das ich ihn fahren kann.

    Werde aber mit dem Augenarzt reden.

    Danke
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