schwerbehinderten Ausweiß beantragen oder nicht

Hallo ihr Lieben bevor ich euch nun hier überfalle erst einmal ein frohes neues Jahr

Also ich leide unter einer Angststörung, Psoriasis Vulgaris (vornehmlich auf dem Rücken und auf dem Kopf, der Stirn bis hin zu den Augenbraun) so wie Adipositas per Magna (BMI von 42+)

So nun meinte mein „neuer“ Therapeut ( wegen der Angststörung gehe ich da hin ) ich können doch ein schwerbehinderten Ausweiß beantragen
Damit würden
A meine Leiden anerkannte und ich
B ich vorteile erhalten wie z.b freies Bus fahren oder aber Kfz Steuer Senkung und
C ich aus der Jobcenter Tretmühle rauskomme
Ich muss dazu sagen das ich schon mehr als 5 Jahre ALG 2 empfange vornehmlicher Grund die Angststörung… und wohl mein Erscheinungsbild Jabba the Hutt der sich Heutet


Ich bin total durch en Wind ich habe noch nie daran gedacht einen schwerbehinderten Ausweiß zu beantragen was meint ihr dazu Bringt mir das was ?

Antworten

  • Hallo regina69.
    Natürlich steht es dir jederzeit frei einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. D könntest bei einer stark ausgeprägten Angststörung sogar einige Prozente bekommen. Ob die Adipositas bewertet wird, wird ja nach dem Urteil des EuGH gerade hart diskutiert. Aber um eine Wertmarke zur unentgeltluchen (bzw für 72Eur/Jahr) zu bekommen brauchst du mindestens das Merkzeichen G und das dürfte schwierig werden. Ich sitze im Rollstuhl und hab erst im 2. Neufestsetzungsantrag das G und dann im Widerspruch das aG erhalten. Von daher sehe ich bei deinen genannten Symptomen eine große Schwierigkeit überhaupt einen Ausweis zu kriegen und wenn keine starke Gehbeeinträchtigung oder eine Querschnittslähmung vorliegt wirst du sicher kein Merkzeichen bekommen das zum Erhalt der Wertmarke berechtigt. Versuchen kannstdu es natürlic . Bei mir hat es aber alles in allem 1 Jahr gedauert bis ich die Grundmerkzeichen für meine Einschränkungen hatte.

    Liebe Grüße, dani
  • Hallo regina69,
    ich denke, wenn Dein Therapeut Dir empfohlen hat, so einen Antrag zu stellen, dann solltest Du das tun. Die Frage, was Dir das letztlich bringen könnte, habt ihr ja (wenn ich das richtig verstehe) bereits besprochen.

    Selbst wenn ich Dich sehr gut kennen würde, würde ich (als Laie) mir keine Meinung dazu erlauben, weil die möglicherweise zu absolut unnötigen und belastenden Irritationen führen (z.B. Angst auslösen) könnte.
    Die Entscheidung über einen GDB ist immer eine Einzelfallentscheidung.

    Ich wünsche Dir dass Dein Antrag direkt zu einer guten und für Dich sehr hilfreichen Entscheidung führt (das gibt es nämlich auch).
    Daniya

  • Hallo,

    und willkommen hier.

    regina69 hat geschrieben:

    B ich vorteile erhalten wie z.b freies Bus fahren oder aber Kfz Steuer Senkung und
    C ich aus der Jobcenter Tretmühle rauskomme
    Ich muss dazu sagen das ich schon mehr als 5 Jahre ALG 2 empfange vornehmlicher Grund die Angststörung… und wohl mein Erscheinungsbild Jabba the Hutt der sich Heutet




    Zu B: Einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die Du mit einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) bekomst, gibt es hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Nachteilsausgleiche-fuer-Behinderte-665.html

    Einen Schwerbehindertenausweis bekommst Du erst ab einem GdB von 50. Erst muss also der GdB festgestellt werden, dann könntest Du eventuell einen Ausweis beantragen.


    Zu C: Wenn Du einen bestimmten GdB oder einen Schwerbehindertenausweis hast, bist Du damit nicht automatisch aus ALG II oder der Jobcenter Tretemühle raus. Selbstverständlich gibt es Leute mit anerkannter Schwerbehinderung, die arbeiten können und das auch tun.
    Wenn Du da raus willst, müsstest Du einen Antrag auf Anerkennung von teilweiser oder voller Ewerbsunfähigkeit stellen; der ist prinzipiell unabhängig davon, ob Du eine SChwerbehinderung hast, oder nicht. Das ist allerdings meist ein längerer Weg mit mehreren ärztlichen Gutachten, davor wirst Du ggf. in Reha geschickt etc.



    Besten Gruß, ananim




  • Hallo regina69,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo regine,

    ich habe z. b. nur 30% und kann mich mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen (was den Job anbelangt).

    Die Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten ist sehr hoch, das habe ich kürzlich im Internet oder anderswo gelesen. Also da stimme ich demjenigen zu, der gesagt hat, man ist mit so etwas nicht automatisch aus der Jobtretmühle raus.

    Es gibt bestimmt einer Reihe Leute hier im Forum die mind. GdB 50 haben und leider keinen Job aber erwerbsunfähig werden sie auhc nicht anerkannt.

    Ich denke, Dein Therapeut ist über die Schwerbehindertenregelung nicht richtig informiert. Bei mir in der Reha haben sie auch gesagt, dass man frei Bus fahren kann nur mit Merkzeichen aG (weiss nicht mehr so genau, da das mich nicht betroffen hatte).

    Also ich persönlich lehne einen Schwerbehindertenausweis ab, da er mir mehr Nachteile als Vorteile bringt gerade auch im Beruf wird es noch schwerer als bisher.

    LG Keana

    http://www.neues-deutschland.de/artikel/916819.studie-immer-mehr-schwerbehinderte-arbeitslos.html
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