Muss mein Pfleger GEZ bezahlen, obwohl ich befreit bin und wir ein Haushalt darstellen?

Hallo

also mein Mitbewohner (ist mein persönlicher Assistent und er ist auch bei der Pflegekasse, als Pfleger eingetragen)

Da ich Hilfe zur Pflege bekomme bin ich schon eine ganze Zeit befreit von der Rundfunkgebühr. Mein Mitbewohner hat bis jetzt immer gezahlt.

Jetzt stellt sich für mich die Frage. Da ich befreit bin und er ja für mich Arbeitet rund um die Uhr. (deshalb wohnen wir zusammen) kann man da eine befreiung auch für ihn bekommen oder als ein Haushalt zählen?

Was kann ich denn machen um es auszuprobieren? Einfach ihn abmelden?
Und schauen was passiert?
Oder gibt es Anträge?
Oder einfach einen Brief schreiben?

Gibt es irgendwelche Gesetzestexte oder so?

Vielen Dank im Vorraus.

Antworten

  • Hallo Ellagom,
    mal kurz bei Google GEZ eingegeben, dann kommt man schon fast zu deiner gewünschten Antwort, zu finden hier: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/rueckforderung_zu_viel_gezahlter_rundfunkbeitraege/index_ger.html
    Antwort kurz:
    Seit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Das heißt: Eine Person entrichtet einen Rundfunkbeitrag für die gesamte Wohnung unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Diese Regelung hat im privaten Bereich vor allem bei Wohngemeinschaften zu deutlichen Entlastungen geführt.
    Selbst wenn deine Pflegeperson bei dir wohnlich gemeldet wäre ... gehe ich davon aus, dass du befreit bist und da nix weiter kommt.
    LG
    Mona
  • Ich muss dich leider enttäuschen, GEZ muss der Gesunde im Haushalt zahlen. Nur bei verheirateten gilt der Freibetrag für beide. Hab das Thema grade durch. Solltest du ihn einfach abmelden dich anmelden auf die gleiche Wohnung wird das als betrug gewertet. Und das kann böse enden.

    Sorry
  • Hallo,

    ich denke, das wird nicht funktionieren, denn bei WGs gilt, dass Befreiung/Ermäßigung nur erfolgt, wenn alle Leute in der WG die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, siehe
    http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html
    unter Punkt Wohngemeinschaften.

    Wenn Ihr es trotzdem versuchen wollte, würde ich so vorgehen, dass er sich abmeldet und dabei angibt, dass er mit Dir in einem Haushalt wohnt (unter Angabe Deiner GEZ-Nummer).

    Das Formular hier, sieht so aus, als könnte es da richtige sein: http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e183/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf

    Ansonsten mal unter http://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html selber umsehen.

    Besten Gruß, ananim

    Nachtrag: Da haben Cat_Raven und ich wohl parallel geschrieben 😀
    Ein Risiko, dass mensch wegen Betrugsvorwürfen Probleme bekommt, sehe ich eigentlich nicht - ich denke nur, dein Mitbewohner wird halt weiter zahlen müssen.
  • okay vielen lieben Dank für eure Antworten.


    ich habe auch schon geschaut gehabt und habe gefunden, das dort stand: Zudem gilt sie für mitbewohner, die gemeinsam mit dem antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden.

    Habe dann gegoogelt, was eine Einsatzgemeinschaft ist und es kam dann das:

    Was nun bedeutet die in § 4 Abs. 3 RFBeitStV unter 3. stehende Verweisung auf die "Einsatzgemeinschaft" im Sinne des § 19 SGB XII? Sie bedeutet: Ist die Bewilligung einer Sozialleistung davon abhängig, dass nicht nur der Leistungsempfänger, sondern eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 SGB XII die jeweils geltenden Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreitet, so erstreckt sich die Beitragsbefreiung auf die mit in der Wohnung lebenden Mitglieder dieser Einsatzgemeinschaft. Es wird dann kein Beitrag fällig, es sei denn, dass jemand die Wohnung mit bewohnt, der dieser Einsatzgemeinschaft nicht zuzurechnen ist. Dann muss dieser den vollen Beitrag zahlen. Wer aber gehört zur "Einsatzgemeinschaft" im Sinne des § 19 SGB XII, auf den hier (erstmals im neuen Staatsvertrag) verwiesen wird? Es sind die Ehegatten und Lebenspartner (ihretwegen hätte man sich die Verweisung ersparen können) und die Eltern eines ihrem Haushalt angehörenden minderjährigen und unverheirateten Kindes, für das zum Beispiel eine der in § 19 Abs. 3 SGB XII genannten Sozialhilfeleistungen für Behinderte in Anspruch genommen wird. Sinn macht diese Verweisung m. E. nur dann, wenn die Beitragsbefreiung auch den Eltern zugute kommen soll, die mit einem behinderten Kind zusammen wohnen, und wenn sich die Eltern wegen der dem Kind gewährten Sozialhilfeleistung einer Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen mußten. Diese Regelung überrascht, da bisher die Behinderung eines Kindes die Gebührenbefreiung der Eltern grundsätzlich nicht auslösen konnte. Die neue Regelung ist nur so zu erklären, dass hier als Motiv für die Beitragsbefreiung nicht die Behinderung (des Kindes), sondern die wirtschaftliche Bedürftigkeit (der Eltern) im Vordergrund steht.






    Ich muss zugeben, das ich überhaupt nichts verstehe. Ich bekomme den Text irgendwie nicht so hin, das ich ihn verstehe. (peinlich)
    Einsatzgemeinschaft klingt für mich das jemand für den anderne Einsatz zeigt oder zeigen muss oder so.

    Also mein Mitbewohner ist nicht mein Vater wir sind weder Verwant noch zusammen.
    Ich bekomme hilfe zur pflege und davon wird er bezahlt. Da er mich pflegt und seine arbeit ist mich zu pflegen. Zählt das zur Einsatzgemeinschaft.


  • Hallo,

    Du hast leider nicht geschrieben, woher das Zitat kommt, auf das Du Dich beziehst.

    Mehr zum Begriff der "Einsatzgemeinschaft" findest Du hier: http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jung-sgb-xii-27-leistungsberechtigte-212-einsatz-bedarfsgemeinschaft-abs2-satz2-und-3_idesk_PI13994_HI3710436.html

    In jedem Fall handelt es sich dabei um Familienangehärige. Die Regelung, auf die sich das bezieht, wird Dir daher aus meiner Sicht nicht helfen - für Familien gelten andere Regelungen, weil sie, auch gesetzlich, in bestimmten Fällen finanziell füreinander einstehen müssen und gemeinsam wirtschaften; dann ist es auch folgerichtig, dass die Befreiung, die einer Person innerhalb einer Familie zu gute kommt, auch anderen zu gute kommt.

    Etwas Ähnliches gilt zwischen dem Pfleger und Dir nicht; Du bezahlst ihn für seine Arbeit, aber sobald er kündigt oder Du ihm kündigst, ist Eure Beziehung ökonomisch gesehen beendet. Mir scheint es deswegen recht klar, dass Dein Pfleger nicht darum herumkommen wird, den Beitrag zu bezahlen - aber wenn Du es ganz genau wissen willst, müsst Ihr halt mal bei der zuständigen Stelle anrufen oder es mit einem Antrag versuchen.

    Besten Gruß, ananim