KFZ Beihilfe gestellt nur Automatikgetriebe genemigt
MyHandicap User
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Habe bei der Rentenversicherrung Kfz Beihilfe beantragt wegen aufnahme einer selbstständigen Arbeit. Bin derzeit Arbeitslos und habe ein Einkommen von 620 Euro meine Frau bekommt 520 Euro.Genemigt wurde mir nur ein Getriebe.Ist das Rechtlich richtig.Hura ich ab ein Getriebe aber kein Auto dazu. 😡
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ein freundliches Hallo zum Nichtgrüsser,
und ich denke, es hat eine Bewilligung der Rentenversicherung für ein
Automatik-Auto gegeben.
Sicher geht das aus dem entsprechenden Schreiben hervor 🥺
Viel Erfolg bei der Umsetzung und tschüss
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Hallo,
in der Tat wäre es gut zu wissen, was genau eigentlich genehmigt wurde - vielleicht ja auch Umbaumaßnahmen?
Grundsätzlich ist es es aber nicht so, dass Du unbedingt erwarten kannst, dass Du ein Auto voll finanziert bekommst. Der Maximalbetrag des Zuschusses für die Anschaffung an sich ist gemäß § 5 der Kraftfahrzeug Behilfe Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html) grundsätzlich auf 9.500 Euro beschränkt; der Kauf von Gebrauchtwagen wird dabei nur unter besimmten Bedigungen gefördert
Insgesamt sind das alles Ermessensentscheidungen der Behörde und viel kommt auf den EInzelfall an. Du hast hier leider wenig Einzelheiten zu Eurer Situation geschrieben.
Es könte sein, dass die Behörde in diesem Fall etwas zögerlich ist, weil sie ja nicht weiß, ob Deine (wohl neu aurgenommene) selbständige Tätigkeit dazu führt, dass Du Deinen Lebensunterhalt künftig selbst finanziert. Das müsste aber aus der Begründung des Bescheids hervorgehen.
Besten Gruß, ananim
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Hallo!
Entschuldigt das ich nicht guten Tag gesagt habe.Aber ich bin erschüttert.Ich schilderre noch mal das SSchreiben.Die Anfrage auf die Beschaffung eines Gebrauchtwagens wird nicht entsprochen.Um die Art und Schwere ihrer Behinderung gegenüber eines gesunden Versicherten auszugleichen,ist jedoch einVorhandenseins eines Automatikgetriebe notwendig,um die Erwerbstätigkeit in ihrer ausgeübten Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter aufrecht zu erhalten.Nun hab ich mein Beispiel genant das ich ein Auto mit schaltgetriebe besitze ich jedoch den Umbau auf Automatikgetriebe mir nicht leisten kann .Aus wirtschaftlicher sicht hin kostet der Umbau an die 7000 Euro
das getriebe etwa 3000 bestätigt vom Händler.Nun wollen die mir den Ausgleichbetrag vom Schaltgetriebe auf Automatik zahlen .Dies ist zur Damaligen zeit bei 2500 Euro gewesen.Nun habe ich das Beispiel zu einen guten gebrauchten genant und mir ein Kostenvoranschlag für ein gutes Gebrauchtes geholt,da eine Umrüstung meines alten Wagens gleich die Kosten eines Gebrauchten bei weiten Überschreiten.Geplant war gewesen meine Selbstständigkeit am 02. Januar 15 aufzunehmen.Finanziell ist mir derzeitig der Umbau nicht möglich und die Arbeitslosigkeit bekleitet mich weiter
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Hallo,
hm, leider ist Deine Darstellung nicht sehr klar, zumindest nicht für mich.
Du schreibst in Deinem ersten Beitrag
"Hura ich ab ein Getriebe aber kein Auto dazu."
Das klingt so als hättest Du kein Auto.
In Deinem zweiten Beitrag schreibst Du:
"Nun hab ich mein Beispiel genant das ich ein Auto mit schaltgetriebe besitze ich jedoch den Umbau auf Automatikgetriebe mir nicht leisten kann."
Das heißt Du hast doch ein Auto?
Dann erklärt sich der Bescheid ja recht gut; wenn Du ein Auto hast, das sich umrüsten lässt, will die Behörde offensichtlich kein Autoanschaffung zahlen.
Du schreibst weiter:
"Finanziell ist mir derzeitig der Umbau nicht möglich und die Arbeitslosigkeit bekleitet mich weiter."
Du hast ja aber anscheinend nun vom Amt die Kosten für den Umbau auf ein Automatikgetriebe genehmigt bekommen. Wo ist genau das Problem? Du hast einige Zahlen gemailt, aber mir war leider nicht nachvollziehbar, was da wie zusammenhängt.
Grundsätzlich kannst Du natürich innerhalb eines Monats gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen; wenn Du das tun willst, würde ich Dir aber dringend empfehlen, dass Du Dir dabei helfen lässt.
Besten Gruß, ananim
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Guten Morgen!
Würde gern mal den Text einstellen. Weiß bloß nicht wie ich ihn hochladen kann.
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Gilli1968 hat geschrieben:
Guten Morgen!
Würde gern mal den Text einstellen. Weiß bloß nicht wie ich ihn hochladen kann.
Ihrrem Antrag vom 29.10.2014 auf Gewärung von Kraftfahrzeughilfe in Form der Beschaffung eines gebrauchten KFZ wird nichtentsprochen.
Wir erklären uns aber bereit einen Zuschusses zum Automatikgetriebe zu gewären.
Begründung:
Nach §16 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) in Verbindung mit der Kraftfahzeughilfe-Verordnung (KfzHV) werden zur Teilhabe am Arbeitsleben sie erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behindert oder vonBehinderrung betroter Menschen entsprechent ihrerLeistungsfähigkeit zu erhalten,zu verbessern,herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Eine Leistung nach Kraftfahzeughilfe-Verordnung wird gemäß § 3 Kfz-HV gewärt,wenn sie notwendig ist,um die Teilhabe im Sinne der für die Teilhabe im Sinne der für dieRentenversicherrung geltenden Vorschriften zu erreichen und zu sichern das ist der Fall,wenn der behinderte Mensch allein zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen Art und Schwere der Behinderrung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines KFZ zur Erreichung des Arbeits-oderAusbildungsortes oder des Ortes einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung angewiesen ist.
Grundsetzlich können Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen
Um die Art und Schwere ihrer Behinderung gegenüber einen gesunden Versicherten auszugleichen,ist jedochdas Vorhandensein eines Automatikgetriebe notwendig,um die Erwerbsfähigkeit in ihrer ausgeübten Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter zu erhalten.
Um die genaue Höhe des Zuschusses für ein Automatikgetriebe zu ermitteln benötigen wir noch folgende Unterlagen
-Neupreis eines Kia Ceed 2.0 ohne Automatikgetriebe zum Zeitpunkt 09/2009
-Neupreis eines Kia Ceed 2.0 mit Automatikgetriebe zum Zeitpunkt 09/2009
-Oder Differenzbetrag
Die Bestätigung eines Autohauses zu diesen Angaben ist ausreichend
Nach Vorliegen der geforderten Angaben werden wir den Zuschuss schnellstens ermitteln.
Ich verstehe das so das die Rentenkasse nur Den Differensbetrag Kia Schalter 19800 Euro zum Kia Automatik 21000 Euro zahlen möchte und ich den Einbau selbs tragen muß
Dieses Fahrzeug ist das was ich mir als Gebrauchtwagen ausgesucht habe.Selbs habe ich einen Kia Rio Schaltgetriebe der 15 Jahre alt ist und schon 150000 auf den Tacho hat. Somit ist der Umbau dieses Fahrzeuges nicht mehr rentabel da der Wagen Vom Zeitwert gleich null wert ist und ein Umbau weit über 8000 Euro kostet oder garnicht vom Hersteller genemigt wird.
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Hallo,
danke, das macht es klarer.
Ich verstehe die Entscheidung so, dass die Behörde nicht sagt, dass sie nur die Kosten für das Getriebe bezahlt und nicht für den Einbau, sondern, dass sie eine bestimmten Betrag übernimmt, der sich aus dem Unterschied zwischen den Kosten für einen Wagen mit normaler Schaltung un einem mit Automatik ergibt. Dieser kann dann für das Getriebe und den Einbau verwendet werden; wie das gemeint ist, kannst Du aber bei der Behörde auch nochmals nachfragen. Wenn Du das nicht für eine geeignete Berechnungsgrundlage hältst, dann würde ich auch erst einaml versuchen, bei der Behörde anzurufen und zu fragen, ob sie auch andere Dokumente akzeptieren (z. B. einen Kostenvoranschlag für das Getriebe + Einbau). Wenn das nicht funktioniert,
dann musst Du Widerspruch einlegen und der Behörde klar machen, warum die Berechungsgrundlage nicht geeignet ist(z. B. durch ein Schreiben vom Autohaus, in dem steht, dass die Kosten für den Einbau eines Automatikgetriebs höher sind als der Preisunterschied zwischen den beiden Modellen).
Bezüglich des Punkts, dass es eventuell nicht kosteneffizient ist, dass das Amt verlangt, dass Du in Deinen alten Wagen etwas einbauen lässt, das kannst Du dem Amt auch schreiben. Letztlich halte ich da die Erfolgsaussichten für nicht sooo groß - das ist eine Ermessensentscheidung, die das Amt treffen kann.
Weiterhin würde ich empfehlen, dem Amt im Widerspruch zu erklären, warum Du keine öffentlichen Verkehrsmittel für Deine Arbeit nutzen kannst (was sie ja annehmen). Allerdings gelten da Argument wie "dahin gibt es keine ÖPNV-Verbindung" nicht, denn das ist eine Situation, wo Du nicht schlechter dran bist, als jemand ohne Behinderung. ES geht also um Eisnchränkungen, die sich aus Deiner Behinderung bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrmitteln ergeben. Wenn Du die nicht hast, sind die Chancen dafür dass Du eine Autoanschaffung finanziert bekommst, aus meiner Sicht ziemlich gering. Diese Förderung ist dazu behinderungsbedingte Nachteilte auszugleichen, nicht solche, die auch andere Leute in vergleichbarer Lage hätten.
Aber wie gesagt: Ich würde Dir wirklich empfehlen, dass Dir jemand bei dem Widerspruch hilft. Es ist nicht böse gemeint, aber schriftliche Darstellung von Sachverhalten mit korrekter Rechtschreibung und Grammatik scheint Dir eher schwer zu fallen, wenn ich das zu Grunde lege, was Du hier geschrieben hast; es ist schon wichtig, dass ein Widerspruch inhaltlich und sprachlich klar ist.
Viel Glück, ananim
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