Darf die Pensionskasse die IV-Rente mit 62 als viel tiefere Altersrente auszahlen?

Ich erhalte eine 50%-IV-Rente. Nun hat mir die PK mitgeteilt, dass ich ab 62 keine IV-Rente, sondern nur noch die Altersrente aus dem passiven Teil des PK-Guthabens erhalte, der aktive Teil hingegen bis 64 für die verbleibende Arbeitsfähigkeit von 50% weitergeführt wird.Für mich bedeutet die Auszahlung des passiven Teils als Altersrente eine Halbierung des bisherigen IV-Rentenanspruchs.
Müsste nicht die gesamte bisherige IV-Rente der Pensionskasse bis zum ordentlichen Rentenalter weitergeführt werden?

Antworten

  • Hallo Marga

    Herzlich Willkommen bei MyHandicap. Schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast.

    Deine Frage habe ich an unsere Fachexperten weitergeleitet. Ich hoffe, dir rasch möglichst die konkrete Antwort senden zu können. Bitte habe ein wenig Geduld.

    Bis dahin liebe Grüsse
    Maria
  • Liebe Marga

    Nach intensiven Abklärungen kann ich dir folgende Antwort geben. Mit 62 wird bei dir die IV-Rente der Pensionskasse in eine AHV-Rente umgewandelt.
    Bei BVG-Leistungsentscheiden handelt es sich um finanziell langfristig wirkende und einschneidende Versicherungsentscheide. Es lohnt sich daher immer, diese sehr genau auf ihre Richtigkeit prüfen zu lassen. Über die Online-Beratung ist eine solche Abklärung leider nicht möglich, da dazu die Versicherungsunterlagen, wie BVG-Leistungsausweis und das Pensionskassenreglement angeschaut werden müssen. Eventuell sind weitere Abklärungen notwendig.

    Wir empfehlen dir, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Unter folgendem Link findest du die Liste der kantonalen Rechtsauskunftsstellen: http://anwaltssuche.sav-fsa.ch/Rechtsauskunft.236.0.html

    Ich hoffe, dir hiermit zu helfen und wünsche dir viel Glück.
    Liebe Grüsse
    Maria


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