Übernahme von Betriebskostennachzahlung bei Grundsicherung f. Erwerbsgeminderte

Hallo Gemeinde,
ich habe in den letzten drei Jahren hohe Betriebskostennachzahlungen erhalten, weil man mich kurz vor der Mietpreisexplosion mit zu niedrig angesetzten BK angelockt hat. Das ist m.W. auch rechtlich erlaubt, da ich selbst verantwortlich gewesen wäre zu prüfen wie realistisch die BK angesetzt wurden. Man lernt immer dazu.

Nachdem nun schon einmal die Miete (genau genommen die BK Vorauszahlungen) um 20 Euro erhöht wurde, muss ich dieses Jahr trotzdem nochmal ca. 200 Euro nachzahlen.

Nächstes Jahr werde ich vermutlich von Grundsicherung f. Erw.geminderte leben. Weiß jemand, ob es da eine Möglichkeit der Übernahme der BK Nachzahlung gibt, wie es sie beim ALGII gibt (§22 SGBII)?

Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt, würde ich nämlich in Erwägung ziehen mit dem Vermieter eine noch höhere Vorauszahlung zu vereinbaren, damit ich nächstes Jahr nicht wieder in diese Klemme komme. Meine Wohnung ist so klein, dass auch mit höherer Bruttomiete voraussichtlich keine Mietobergrenzen überschritten werden.



Antworten

  • Hallo johstueb,

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo!

    Ja, auch in der Grundsicherung wird - analog zu ALG2 - eine Betriebskostennachzahlung übernommen!

    Hast du schon geschaut, ob deine jetzige Wohnung im Rahmen der übernommenen Miete für deine Stadt, liegt?

    Gruss,
    little
  • Hallo johstueb

    Meines Wissens ist es so, daß die Leistungen nach SGB II (Hartz IV bzw. ALG II) und SGB XII (Grundsicherung) was den Regelsatz und die kompletten Wohnkosten in angemessenem Umfang betrifft, identisch sind. Wenn die Betriebskosten schon beim ALG II übernommen worden sind, dürftest Du in der Grundsicherung keine Probleme haben. Unterschiedlich geregelt sind die Selbstbehaltsregelungen und Vermögensanrechnung.

    LG Nobby
  • Vielen Dank für eure Antworten!
  • Hallo,

    hinsichtlich der Kosten der Unterkunft haben das SGB II (Hartz 4) und das SGB XII gleichlautende Regelungen. Einschlägige Regelung für die Grundsicherung ist § 35 SGB XII. Nachzahlungen werden übernommen. Selbstverständlich müssen die Nebenkosten auch mit der Nachzahlung angemessen sein. Wenn du also z.B. jeden Tag eine Stunde duscht und dadurch eine Nachzahlung am Jahresende aufgrund sehr hohen Wasserverbrauchs hast, ist das nicht mehr angemessen und die Nachzahlung wird nicht übernommen.
    Hält sich aber alles im Rahmen, so ist das Grundsicherungsamt zur Übernahme der Nachzahlung verpflichtet. Für das ALG s. hier: http://www.hartz-4-aktuell.de/unterkunft/nebenkosten.html
  • Hallo Gemeinde,

    aus euren Antworten ergibt sich für mich die Frage, ob ich in Absprache mit meinem VM die BK-Vorauszahlungen im Monat (also auch Gesamtmiete) um 20,- EUR erhöhen sollte, um dem Amt und mir den Aufwand einer jährlichen Nachzahlung zu ersparen.

    Das könnte ich gerne tun, aber ich fürchte den Nachteil, dass ich dann schneller die Mietobergrenze überschreite, z.b. wenn der Vermieter aus einem anderen Grund die Miete zusätzlich erhöht.


  • Hat da noch jemand eine Idee, was besser wäre?
  • Hallo johstueb,
    wovon lebst Du jetzt?

    Sind bei Dir Miete und BK getrennt berechnet?

    Justin hat zugesagt, Dein Anliegen an einen Fachexperten weiterzuleiten.
    Ich denke, es wäre sinnvoll, dafür Deine Wohngegend und auch Miete und BK in Zahlen anzugeben.

    Schöne Grüße
    Daniya


  • Miete:
    260 Kaltmiete
    40 Kalte Betriebskosten
    65 Heizung/Warm- u. Kaltwasser

    = 365 Euro insg. für 32,6 qm.

    Wohngegend Berlin, Friedrichshain.

    Kam jetzt eine BK Nachzahlung für knapp 200 Euro. Lag vorallem an fast doppelt so hohen Heizkosten. Ich glaube der Winter 12/13 war besonders kalt, wenn ich mich richtig erinnere, außerdem sitze ich im Dach eines MFH.

    Frage: a) Werden BK-Nachzahlungen auch beim Bezug von Grundsicherung b. Alter und Erw.minderung übernommen? (wurden schon Antworten gegeben) und b) macht es Sinn in Absprache mit dem Vermieter die BK-Vorauszahlungen nochmals zu erhöhen, um Nachzahlungen zu vermeiden, oder tu ich mir damit keinen Gefallen, weil ich dadurch näher an die Mietobergrenze rücke?
  • Hallo!

    Lass die Miete so wie sie ist.

    Nachzahlungen, die den Rahmen nicht sprengen, werden ja ohne Probleme übernommen.

    Selbst mit den 20€ die rechnerisch mehr verbraucht wurden, liegst du mit deiner Miete ja absolut im Rahmen.

    Nur zum Vergleich, bei mir wurden, als Einzelperson (jedoch in einer behindertengerechten Wohnung) Nachzahlungen von fast 1600 (!!!) € 2Jahre lang übernommen. Da hab ich mehr geschluckt, als die vom Amt 😉

    Viele Grüsse aus Hellersdorf!

    little
  • Hallo little, vielen Dank für die Antwort.

    Ich glaube es geht denen auch um Angemessenheit. Du hattest doch wahrscheinlich einen guten Grund, warum das die Nachzahlung so hoch war oder?

    Wurde das bei dir nicht durch 12 geteilt und auf die Monatsmiete zurückgerechnet? Das wären ja ca. 133 Euro pro Monat. Ich hätte gedacht, dass die das so berechnen und dann ggfs. sagen, dass die Mietobergrenze damit als überschritten anzusehen ist.

    Wenn dem nicht so ist, dann wäre es in der Tat schlauer man lässt die Miete wie sie ist.
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