Hartz 4, Anerkennung Diagnose

Ich werde demnächst aus der Schweiz wieder zurück nach Deutschland ziehen. In der Schweiz wurde mir vor 2 Jahren As diagnostiziert.
Da ich arbeitslos bin werde ich Hartz4 beziehen. Habe ich einen Anspruch auf eine behinderungsspezifische Unterstützung?

Ist die schweizer Diagnose in Deutschland anerkannt?

Antworten

  • Sei gegrüßt Lisbeth,
    und herzlich willkommen im Forum.

    Was meinst du mit "behinderungsspezifische Unterstützung?" ?
    Welche Leistungen hast du in der Schweiz bezogen und welche Leistungen erhoffst du dir in Deutschland?
    In Deutschland hattest du vorher keine Pflegestufe oder einen Schwerbehindertenausweis, wie sich das hört.

    Gruß Tobi
  • Guten Tag Lisbeth,..

    sei uns willkommen im Forum. 😉

    Was bedeutet die Diagnose As ? Nenne doch bitte die Diagnose ausgeschrieben etc. Ich spekuliere nicht so gern, weil es dir nicht wirklich hilft.

    In der CH zu D gibt es große Unterschiede zu/ in der Behinderung etc. Wie bereits geschrieben gibt es in D einen Ausweis zu der Behinderung. Den müsstest du dann sofort beantragen bei deinem dir zuständigen Amt zu deinem künftigen Wohnort in D.

    Mit diesem Ausweis bekommt man dann Leistungen gewährt. Ob dies in deinem Fall zutrifft richtet sich nach der Höhe der Gds oder GdB zu der von dir genannten Diagnose.

    Unter folgenden Link siehst du bereits vieles;

    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

    Wenn du weitere Fragen hast etwas nicht verstehst so melde dich bitte, Mfg Lyn
  • AS= Aspergersyndrom

    Ich habe in der Schweiz keine Leistungen erhalten (Invalidenrente oä.) da ich deutsche Staatsbürgerin bin und dieses Gebrechen bereits hatte als ich vor 10 Jahren in die Schweiz kam.
  • Hallo Lisbeth,

    einen Mehrbedarf Hartz IV wirst Du bei dieser Behinderung nicht anerkannt bekommen,.

    Ansonsten hat Lyn Dir ja schon gute Hinweise gegeben.

    Wenn Du noch eine konkrete Vorstellung hast, was Du an Unterstützung gerne hättest, lass' es uns gerne wissen, dann können wir hier zielgerichteter überlegen - Tobi hatte da ja auch schon nachgefragt. Bis jetzt ist mir zumindest unklar, was Du eigentlich an Unterstützung brauchst oder willst.

    Besten Gruß, ananim
  • Guten Tag,..

    Deine Behinderung hat 3 und mehr Stufen. Je wie stark diese ausgeprägt ist, dich im Alltag hilflos macht wirst du eingestuft durch das Versorgungsamt, zum Behinderungsgrad. Und so ist es auch nicht ausgeschlossen das sie den Mehrbedarf beantragen kann. AS kann einen Behinderungsgrad von 20 - 100 haben. Ich selbst habe 100. AS tritt in verschiedenen Formen auf und der daraus resultierenden Beeinträchtigungen im Alltag.

    Wenn du in der CH eine Invalidenrente (blödes Wort Sorry)bezogen hast ist die Ausprägung schon hoch. Füge zu deinem Antrag für den Behindertenausweis die Diagnose in einer Kopie dazu. ( Niemals Orginale/ Dokumente aus der Hand geben)

    Was ich nicht verstehe warum du Alg II beantragen möchtest?! Das kannst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt in D noch zur Verfügung stehst. Wenn nicht, - wäre die DRV - Rentenversicherung oder das Sozialamt zuständig. Sozialhilfe jedoch nur, wenn die Rente der DRV nicht ausreichen sollte, das nennt man Aufstockung.

    Nur wie gesagt du schreibst zu wenig, so das wir uns ein besseres Bild von deiner Situation machen können. So kann man nur raten und das ist nicht wirklich mein Ding. Hilft dir selbst auch nicht wirklich. Mfg Lyn😉
  • Hallo,

    bei dieser Art der Behinderung wird die ARGE wohl keinen Mehranspruch geltend machen.

    LG
  • Du hast nicht beantwortet, was du mit behindertenspezifischer Unterstützung meinst? Meines Wissens wird beim Jobcenter durchaus Rücksicht auf Einschränkungen / Behinderungen genommen, was die Arbeitsfähigkeit und Zumutbarkeit von Arbeit angeht. Unterstützungsmaßnahmen erarbeitest du zusammen mit dem Arbeitsvermittler. Es kann sein, dass du dafür untersucht wirst, um deine Einschränkungen oder Erwerbsfähigkeit zu klären.
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