Mietzuschuss bei Epilepsie

Hallo
Kann man als Alleinstehender mit Hartz 4 bei/mit Epilepsie
-eine größere Wohnung (statt 45 qm zustehen)=70qm nehmen
-Zuschuß zu der Wohnung vom LVA bekommen?

Antworten

  • Hallo katermax,

    ich habe Deine Beiträge in dem anderen Thread gelöscht und zu Deiner Frage einen neuen Thread erstellt.

    Neue Fragen/Anliegen bitte immer in einem separaten Thread stellen! Sonst wird es unübersichtlich 😉

    So, nun zu Deiner Frage:
    Entsprechendes ist mir nicht bekannt. Ich werde das aber gern recherchieren.
    Natürlich wäre es hierfür hilfreich zu wissen, woher dieser neue Kollege seine Information bezieht.
  • Hallo,
    es müßte dem Jobcenter ein Attest vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, dass aufgrund der Erkrankung eine größere Wohnung erforderlich ist. Bezahlt das Jobcenter, ist ein Zuschuss nicht notwendig.
    Viele Grüße,
    Alex
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  • Eine Epilepsie kann zwar eine Schwerbehinderung sein, da sie aber keinen größeren Platzbedarf (z.B. wie ein Rollstuhl) erzwingt, gibt es keinen Anspruch auf eine größere Wohnung bzw. Mietzuschuss.

    Das Wohngeldamt gibt Auskunft.

    Mir ist kein Ausnahmefall für Epilepsie-Kranke bekannt.
  • Ich weiß nur soviel, dass er, bevor er mit 50gdb bei uns arbeitete, H4 bekam.
    da fragte ich ihn, wie er dann so eine Wohnung halten könne.
    Ihm stünden doch nur 45-48qm laut Amt zu?

    man hätte ihm den abstand dafür zugezahlt und zwar von LVR, weil er Epilepsie hat.
    Er bräuchte eine größere Wohnung wegen der Verletzungsgefahr bei den Anfällen....

    Nein, er sitzt nicht im Rolli.

    aber - ich frag noch mal richtig nach.
    das ist doch spanisch.

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