Habe Ausweis einfarbig grün 50% ohne Merkzeichen erhalten. Welche Rechte habe ich damit überhaupt? F

Ich finde nirgends etwas über die Rechte für 50% Behinderung ohne Merkzeichen. Bitte um Hinweise ob dieser Ausweis mir überhaupt irgendwie und irgendwo nützt.

Antworten

  • hey hannohund,
    neben den rechten gibt es auch pflichten, z.b etwas eigeninitiative.
    mit google.de z.b.
    🥺
    sorry, aber die frage wurde schon tausend mal gestellt
    http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
    biene
  • Moin Hannohund,
    es gibt einige Vorteile für uns.
    Es kommt jedoch individuell auf die Person an, welche Vorteile man nutzen kann.
    Hier zwei Beispiele:
    - hast du ein Auto, hast du bei der Kfz-Steuer einen Vorteile
    - bist du Arbeitnehmer, kannst du bei der Steuererklärung einiges zusätzlich rausholen

    Du sieht also, es kommt ganz auf die Person an.
    Wenn du noch spezielle Fragen hast, kannst du diese gerne hier stellen.
    Gruß, Homer
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  • bei bedarf lese ich aus dem link gerne vor, stelle essen und trinken auf den tisch, richte das gästezimmer her ,luxusfahrdienst selbstverständlich und gebe gratis eine riesen portion staubzucker.
    aus meinem link der kaum fragen offen lässt, außer man liest nicht:

    🥺
    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem grünen und dem grün-orangenen Ausweis?

    Den Ausweis in grüner Farbe erhalten schwerbehinderte Menschen, also alle, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können.

    Den grün-orangenen Ausweis (manchmal auch "Freifahrtausweis" genannt) erhalten schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Dazu müssen aber bestimmte Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).

    Umgekehrt bedeutet dies: Schwerbehinderte Menschen, die keine solche Beeinträchtigung und kein entsprechendes Merkzeichen haben, haben trotz ihrer Schwerbehinderung keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung der Verkehrsmittel.

    "Unentgeltliche" Beförderung? - Nicht ganz!

    Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr vorliegt, hat man als schwerbehinderte Person Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Ganz kostenlos ist die Beförderung im Grunde aber nicht für alle: Beim Versorgungsamt muss man zunächst eine Wertmarke für die "Freifahrt" kaufen. Diese kostet in der Regel für ein halbes Jahr 36 Euro, für ein ganzes Jahr 72 Euro. Für jemanden, der nur selten im Jahr einmal Bus oder Bahn fährt, lohnt sich die Wertmarke also nicht unbedingt.

    Einige Personengruppen bekommen die Wertmarke auf Antrag aber kostenlos, dies sind unter anderem Personen, die "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) in ihrem Ausweis vermerkt haben. Auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, zum Beispiel ALG-II-Empfänger, können die Wertmarke kostenlos erhalten. Fragen Sie bitte dazu bei Ihrem Versorgungsamt nach!

    Lesen Sie weiter in Teil 3: Der Schwerbehindertenausweis - Merkzeichen
    biene

    @jenner,
    deine anmerkung ist völlig richtig. 😛
  • Danke an Ladybiene für den Link, an Homer für den freundlichen Hnweis und auch an jenner für die Tipps.
    Ich wollte nicht nerven, für mich ist alles neu, auch das krank sein. Deshalb habe ich mich erstmals im eben in so ein Forum begeben, bin nicht grade ein Computerfreak.
    Wenn ich schon mit dieser grundlegenden Frage z. B. bei Ladybiene so anecke, steige ich hier gleich wieder aus.
    Gruß
    Hannohund
  • The user and all related content has been deleted.
  • Danke, Jenner fürs Mut machen. Das brauch ich nämlich.
    LG Hannohund
  • hey hannohund,
    sorry wenn das etwas rauh rüber kam, aber es kommt immer öfter vor daß hier gepostet wird und der poster wird nie wieder gesehen.
    du hast doch myhandicap gefunden, ich nehme mal an über google.de so wie du in der pn schreibst.
    sicher kommt es immer auf das suchwort an, ich habe nur schwerbehindertenausweis eingegeben und an 1. stelle stand mein geposteter link, der von myhandicap stand an 5. oder 6. stelle.
    darum war ich genervt und denke, schau an, wieder einer der es bequem haben will.
    sorry
    biene
  • Hey, Biene,
    Erklärung verstanden, aber so einfach ist das nicht mit dem googlen. Ich habe jede Menge Angaben zu Ausweisen mit Merkbuchstaben gefunden aber nichts zu grün, 50% ohne besonderes Merkmal.
    Überall stand, dass die Ausweise zweifarbig sind, nirgends hatte ich gefunden, dass sie auch nur grün sein können.
    Es stand, z. B. nirgends genau, ob ich nun ermäßigt mit den Öffentlichen fahren kann oder nicht. Es stand was von mehr Kündigungsschutz und Steuerersparnis und ich hab mich gefragt, ob das alles ist bei grün ohne Merkmale und 50 % oder ob ich nun auch ermäßigten Eintritt habe oder sonst irgendwelche Vorteile im täglichen Leben.
    Wenn das nicht so ist, komme ich auch weiter so klar, aber ich wollte es wissen und bat um Tipps, das ist alles.
    Nichts für Ungut
    Hannohund
  • Hallo Hannohund,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Näheres zu diesem Thema findest Du auch in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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