Kindergeld als Halbwaise

Hallo Gemeinde,

ich habe leider schon wieder eine Frage zum Thema Kindergeld.

Mir bzw. meiner Mutter wurde es bewilligt, wg. meiner Behinderung und der Unfähigkeit mich selbst zu unterhalten, ohne zeitliche Begrenzung. Es wurde seit längerem schon an mich abgezweigt.

Ich bin 25.

Vor kurzem ist meine Mutter plötzlich verstorben. Jetzt hat mir die Familienkasse geschrieben, dass sie das Kindergeld einstellen, wg. ihres Todes. (Vater kam nie in Frage, da unbekannt)

Ich finde im Netz nur lauter versch. Texte, aber mit unterschiedlichen Kernaussagen, vielleicht auch weil die Gesetze sich oft ändern.
Aber ist es richtig, dass ich jetzt kein Kindergeld mehr bekomme, weil die Anspruchsberechtigte verstorben ist? (Das wäre ein Albtraum!)

Hier steht unter (2) ...Im Fall des § 2 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.

An anderen Stellen findet man den klaren Hinweis, dass Kindergeld für Behinderte Kinder ohne Altersgrenze weiter bezahlt wird.

Kennt sich da jemand mit den Gesetzen aus? Mir wurde ein Antrag auf Kindergeld für Vollwaisen beigelegt, warum würden die mir das schicken, wenn der sowieso abgelehnt werden müsste, da ich 25 bin?

Antworten

  • Hallo johstueb,

    zunächst einmal mein herzliches Beileid zum Tod Deiner Mutter!

    Es ist tatsächlich paradox, aber auch ich lese das Gesetz so, dass behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, nur bis Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld für sich selbst erhalten…

    Tut mir sehr leid.

    Du kannst den Antrag ja trotzdem mal ausfüllen. Vielleicht haben sie sich ja wirklich etwas dabei gedacht.

    Dein neuer Ansprechpartner wird nun aber wohl das Sozialamt oder Arbeitsagentur sein…

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, zögere bitte nicht, uns anzusprechen.
  • Hallo johstueb,

    auch meinerseits herzliches Beileid zum Tod Deiner Mutter.

    Ich lese das Gesetz so, dass es nur für Nichtbehinderte gilt.
    Fülle den Antrag aus und schicke ihn an die zuständige Stelle. Dann kannst Du immer noch gucken, was daraus wird.

    stille Grüße

    vom Zornröschen
    http://www.kindergeld.info/behinderte-kinder.html

  • Hallo,

    danke.

    Die Sache ist kompliziert - eigentlich will ich das nicht im Internet ausbreiten - aber da ich niemanden hab, bleibt mir nichts.

    Ich erhalte den Höchstsatz von Bafög fürs Vollzeitstudium. Real schaffe ich aber selten vollzeit zu studieren, sodass sich wg. der Behinderung die Leistungsnachweisfrist beim BafögAmt oft nach hinten verschiebt. Mit Kindergeld zusammen reichte das zum Überleben.

    Ohne Kindergeld reicht das Bafög allerdings nicht. Viele auch Nichtbehinderte gehen deshalb nebenbei arbeiten, das schaffe ich aber nicht, (selbst wenn es da etwas für mich gäbe), weil ich wg. der Behinderung u.a. zeitlich enorm lange für alles mögliche brauche und dann erst recht nicht studieren könnte parallel.

    Ich kämpfe jetzt schon seit Jahren dafür IRGENDWIE studieren zu dürfen, weil ein abgeschl. Studium zumindest die Hoffnung schürt, dass ich irgendwo trotz Behinderung noch eine Nische für mich finde (z.b. in einer Uni). Ohne abschlossene Ausbildung / Studium droht letztlich die volle Erwerbsminderung.

    Wenn ich das Studium jetzt abbrechen muss, müsste ich (vermutlich) zum JC, die schicken mich (vermutlich) zur RV, die mich dann auf meine Erwerbsfähigkeit untersucht und sehr wahrscheinlich befristet oder unbefristet teil- oder voll erwerbsgemindert schreibt. Das wollte ich immer unbedingt vermeiden, habe ich doch oft gelesen, dass das ein Teufelskreis ist aus dem man nicht mehr herauskommt, z.b. u.a. auch deswegen, weil ein Studium parallel zu manchem Leistungsbezug verboten ist.

    Z.b. wäre es bei ALGII nicht möglich, weil man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Bei Erwerbsunfähigkeitsrente nicht möglich, weil es eine Ausschlussklausel gibt (§22 nochwas).

    Zwischen HzL, Grundsicherung, Rente (die mir nicht zusteht, weil ich noch nicht gearbeitet habe), ALGII, und den ganzen Sonderfällen/Härtefällen mit Darlehen weiß der Geier etc. gibt es so viele Unterschiede, Feinheiten oder Haken, und bisher habe ich bei jeder Idee immer eine Sackgasse aufgespürt, wieso das nicht gehen wird.

    Einen Rechtsberatungsbeihilfeschein habe ich schon vor einem halben Jahr vergeblich beantragt, die sagen ich hätte kein Problem, sondern erst ein relevantes rechtliches Problem, wenn ich z.B. irgendwo eine Ablehnung bekomme.

    Da fällt mir dann nur noch ein einen Kredit aufzunehmen und solange 184 Euro pro Monat zu bekommen, wie ich noch studiere, das könnte aber dauern, und scheint auch letztlich nur in die Schufa zu führen.

    Wie ihr mich unterstützen könntet? Na, das habt ihr schon. Unterstützend ist letzlich jede konstruktive, sachdienliche Idee oder Information, was ich tun kann. Nur... eine reiche Oma, oder überhaupt Familie, habe ich nicht.





  • Hallo,

    oh je, das klingt nach einer schwierigen Situation.

    In einer Broschüre der Familienkasse mit dem Titel "Kindergeld für Vollwaisen" folgenden Satz gefunden: "Bis zur vollendung des 25. Lebensjahrs kann ein Kind zudem berücksichtigt werden, wenn es ...so schwer behindert ist, dass es sich nicht selbst unterhalten kann und die Behinderung vor Vollendung des. 25. Lebensjahrs eingetretetn ist". Insofern denke ich auch, dass Du nicht viel Chancen auf Kindergeld hast (Link kann ich leider nicht posten, das ist einer dieser von google zerhackten Dinger).

    Eine Möglichkeit wäre, an eine Stiftung heranzutreten. Die hier fördert zum Beispiel "behinderte Studierende, von denen staatliche oder andere Zuwendungen nicht, nicht mehr oder nicht in ausreichender Höhe beansprucht werden können" - das ist doch genau Dein Fall, oder? http://www.lott-mode.de/unternehmen/stiftung/die-georg-leffers-stiftung/

    Ein paar mehr Links gibt es hier: http://www.studis-online.de/Studieren/studieren-mit-behinderung.php

    Es gibt auch etwas abenteuerlichere Varianten, wie z. B. ein Teilzeitstudium und ALG II Bezug (was natürlich voraussetzt, dass Du nicht als erwerbsunfähig eingestuft wirst), siehe hier: http://www.studentenwerke.de/de/content/arbeitslosengeld-ii-f%C3%BCr-studierende-teilzeit-und-promotionsstudieng%C3%A4ngen

    Warst Du denn schon bei den einschlägigen Stellen Deiner Uni - Behindertenbeauftragter, Studentenwerk, Beratungsstellen des Asta? Ich denke, die kennen sich mit solchen Fragen am besten aus.

    In Berlin gibt es zB an einer Uni auch eine kostenlose Rechtsberatung für Studis (bei der wird meines Wissens auch nicht nach dem Studiausweis gefrag, den kann mensch ja mal vergessen haben 😀).

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo ananim,

    habe vielen Dank für deine Tipps und Hinweise!

    Die Stiftung werde ich mir genauer ansehen. Darf man die einfach anschreiben und seinen Fall schildern?

    Die Rechtsberatung der Uni hat jetzt eine Mail im Posteingang, ob es diese Rechtsberatung noch gibt und wo ich da hin muss.

    Meine eigene Uni kann ich schlecht besuchen, ich bin Fernstudent. Auch das Bafögamt sitzt entsprechend weit weg von mir (und war mir davon abgesehen naturgemäß noch nie wohlgesonnen). Die Behindertenbeauftragte der Uni ist erst neu eingeführt, wird so einen speziellen Fall vermutlich nicht kennen. Das Referat/Studentenvertretung der Behinderten kenne ich schon, wäre damit auch überfordert. Aber ich frage trotzdem mal, wer weiß.

    Die abenteuerliche Variante habe ich natürlich auch erwogen, allerdings bin ich mir fast 100% sicher, dass ich erwerbsunfähig/-gemindert geschrieben würde, wenn ich diesen Weg versuche.

    Ich denke ich versuche nochmal einen Rechtsberatungsschein zu bekommen, und, mit oder ohne Schein, geht's dann zum Anwalt. Ich hoffe ich habe einen Guten ausgewählt. Ich hoffe dieser kann mir den günstigsten Weg / Vorgehensweise aufzeigen.
  • Hallo,

    johstueb hat geschrieben:


    Die Stiftung werde ich mir genauer ansehen. Darf man die einfach anschreiben und seinen Fall schildern?




    da kann ich leider kein eigenen Erfahrungen beitragen. ABer ich wrüde das genauso machen, sagen, dass Du auf ihre Website aufmerksam geworden bist, zu der benannten Zielgruppe gehörst und ob es derzeit MÖglichkeiten der Unterstützung gibt etc.
    Wenn sie dir nicht helfen können, eventuell haben sie auch Ideen, wo du sonst noch fragen kannst.

    Ich habe ansonsten übrigens von dem, was Du schreibst, den Eindruck, dass Du die Sache sehr gut im Griff hast und umfassend informiert bist.


    Also wird das hoffentlich - ich drücke jedenfalls die Daumen!

    Besten Gruß, ananim


  • Hallo!

    Zunächst, mein Beileid zu deinem schlimmen Verlust!

    Was das KG angeht, so kannst du, da deine Behinderung bereits festgestellt wurde, selbst das KG für dich beantragen. Sollte kein Problem sein!

    Bedenke jedoch, solltest du irgendwann mal (was ich nicht hoffe) ALG2 oder Grundsicherung beantragen müssen, würde dir das KG voll angerechnet werden, da es Einkommen darstellt.

    Wie hast du das mit deiner Krankenversicherung geregelt? Durch den Tod deiner Mum müsste doch auch die Familienversicherung beendet sein, oder?

    Falls du dich nun selbst versichern musst, solltest du das dem BAFÖG-Amt melden, weil es dann, meines (veralteten) Wissens nach, eine Erhöhung geben sollte.

    SOLLTEN alle Stricke wegen des KG reissen, kam mir die Nacht noch eine verrückte Idee. Wie wäre es, wenn du dich adoptieren lässt und deine Adoptiveltern für dich KG beantragen? Soltle eigentlich machbar sein *denk*

    Viele Grüsse,
    little
  • Hallo,
    ananim hat geschrieben:
    ABer ich wrüde das genauso machen, sagen, dass Du auf ihre Website aufmerksam geworden bist, zu der benannten Zielgruppe gehörst und ob es derzeit MÖglichkeiten der Unterstützung gibt etc.
    Wenn sie dir nicht helfen können, eventuell haben sie auch Ideen, wo du sonst noch fragen kannst.

    Mein Betreuer hat angerufen (ich kann nicht telefonieren). Die sind auf den Bereich Oldernburger Land beschränkt. Haben aber auch den Tipp gegeben andere Stiftungen zu recherchieren, was ich tun werde.

    ananim hat geschrieben:
    Ich habe ansonsten übrigens von dem, was Du schreibst, den Eindruck, dass Du die Sache sehr gut im Griff hast und umfassend informiert bist.

    Danke. Aber nur, weil ich unwahrscheinlich viel Pech hab und ständig dazu genötigt bin mich umfangreich kundig zu machen und Lösungen zu finden, dass ich nicht verhungere. Aber ich beschwere mich nicht, ich hab's in diesem Sozialstaat wirklich sehr gut. In Amerika wäre ich vermutlich längst obdachlos (keine gute KV, kaum soz. Absicherung), ergo vermutlich auch tot.
    Dennoch ... es ist schon... echt belastend ... ich wünschte ich könnte einmal Ruhe haben und einfach nur mal naiv studieren dürfen... 🥺 Egal.. für Selbstmitleid habe ich keine Zeit.

    *****

    little hat geschrieben:
    Zunächst, mein Beileid zu deinem schlimmen Verlust!

    Danke.

    little hat geschrieben:
    Was das KG angeht, so kannst du, da deine Behinderung bereits festgestellt wurde, selbst das KG für dich beantragen. Sollte kein Problem sein!

    Doch, leider ist es doch ein Problem, da es nur bis 25. gewährt wird, was ich schon bin. Siehe die Paragraphen. Offenbar ist es so, dass man bei Unfähigkeit des Selbstunterhalts wg. Behinderung unbegrenzt Kindergeld bekommen kann, SOLANGE noch ein Unterhaltsberechtigter lebt. Würde meine Mutter noch leben - dass wir keinen Kontakt hatten ist irrelevant - bekäme ich Kindergeld, wenn nicht, dann nicht. Der Gesetzgeber hatte beim Kindergeld vermutlich den Gedanken, dass Eltern ihre Kinder erziehen und dafür wollte er mit dem KG einen finanziellen Ausgleich schaffen.

    little hat geschrieben:
    Wie hast du das mit deiner Krankenversicherung geregelt? Durch den Tod deiner Mum müsste doch auch die Familienversicherung beendet sein, oder?

    Aus der Fam.vers. war ich schon länger raus. Als Student ist man in der "Studentischen KV" (KVdS), das ist Pflicht. Die kostet ca. 80 Euro im Monat, deshalb bekomme ich auch 670 Euro Bafög, statt 597 Euro.

    Das Bafögamt hat verlangt, dass ich Halbwaisenrente beziehe (wird nur ca. 50 Euro im Monat sein), das rechnen die dann aber an. (Ich könnte mir sogar vorstellen, dass ich dann bei der KV als "Rentner" betrachtet werde und nochmal umgestellt werde, das ist aber jetzt mein kleinstes Problem und kein Thema, dürfte es dadurch vermutlich nicht teurer werden als jetzt.)

    little hat geschrieben:
    SOLLTEN alle Stricke wegen des KG reissen, kam mir die Nacht noch eine verrückte Idee. Wie wäre es, wenn du dich adoptieren lässt und deine Adoptiveltern für dich KG beantragen? Soltle eigentlich machbar sein *denk*

    😃 Diese verrückte Idee hatte ich auch schon. Ich kenne sogar eine Frau, die in Frage käme. Aber selbst angenommen dies wäre rechtlich machbar - auch hier habe ich einen Haken gefunden: Die potentielle Adoptivmutter wäre dann für mich auch unterhaltspflichtig. Bafög fiele weg, sie müsste richtig blechen - das würde ich nie zulassen oder annehmen.

    Aber danke für das Herumspinnen! Auch solche Ideen sind willkommen.


  • Hallo johstueb,

    hast du vielleicht Geschwister?
    Ich meine gelesen zu haben, dass nach dem Tod der Eltern, sich kümmernde Geschwister auch das KG beantragen können?

    Ist sehr vage.

    Was sagt denn dein Betreuer, welche Möglichkeiten gäbe es bez. des Kindergeldes?

    Liebe Grüsse,
    little
  • Kümmernde Geschwister gibt es nicht.

    Also der Rechtsanwalt wusste auch nicht mehr als ich. Hat mir nur geraten es noch zu probieren einen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft zu beantragen, eine Leistung auf die ich gar keinen Anspruch habe. Aber hat keinen Sinn sich darüber zu streiten.

    Ergebnis: Ich werde ALGII beantragen und sehr wahrscheinlich das Studium abbrechen müssen. Dann kommt wg. Krankschreibungen die Erwerbsfähigkeitsprüfung. Dann nimmt der Rest seinen Lauf. Ein verschwendetes Leben. Naja... vielleicht kann ich bei Grundsicherungsbezug wenigstens noch "spaßeshalber" weiter studieren.
  • Hallo johstueb,

    ob man sein Leben verschwendet liegt an jedem selbst. Und ich denke, Du bist nicht der Typ, der sein Leben verschwendet.

    Wenn die Finanzierung Deines Lebens geklärt ist, kann Dir niemand verbieten weiter zu studieren. Ich glaube mit der Fernuni Hagen kann man in solchen Fällen auch wegen der Studiengebühren reden.

    Grundsicherung ist auch nichts, das man ewig beziehen muss 😉

    Kopf hoch! Das Leben geht immer irgendwie weiter! Auch wenn man selbst sich das so noch gar nicht ausmalen kann.
  • Hallo Justin, Hallo Gemeinde,

    danke nachträglich für deinen tröstenden Beitrag. Meine Behinderung hat sich in den letzten Wochen stark verschlimmert ausgedrückt, daher die Verspätung.

    Da ich nach wie vor den Lebensunterhalt mit Halbwaisenrente + Bafög nicht vollständig sichern kann, bleibt es dabei: Ich werde in den nächsten Wochen (sowie ich wieder etwas fähiger werde Außentermine wahrzunehmen) mein Studium offiziell auf Teilzeit umstellen, ALGII beantragen und dann die Erwerbsfähigkeitsprüfungen über mich ergehen lassen.

    Ich wollte das zwar seit Jahren vermeiden, aber meine Ressourcen sind erschöpft.
    Es bleibt zu hoffen, dass ich die Gesetze soweit richtig verstanden habe, dass - egal wie ich dann eingestuft werde (ob teilerwerbsf., voll erwerbsgemindert, HzL oder Grundsicherung) - ich studieren kann, teilzeit. Irgendwo sehe ich auch zumindest das Positive daran, dass ich dann nicht mehr ständig unter massiven Zeitdruck funktionieren muss, was Hoffnung schürt, dass ich irgendwann mal etwas zur Ruhe komme.

  • Hallo johstueb,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung!

    Wir wünschen Dir natürlich weiterhin alles Gute! Atme erstmal ein wenig durch.

    Und immer dran denken: Das Leben macht niemals nur einen Punkt. Es macht immer drei Punkte …

    In diesem Sinne: Alles Gute und melde dich hier gern mal wieder 😉
Diese Diskussion wurde geschlossen.