Schwerbehinderten Parkplatz

Wir sind Schwerbehindert mit meine Frau und besitzen wir den Blauen Schwerbehinderten Blauen Rollwagen Ausweis(aG).
Frage an Sie, ob wir unserer Privaten Kfz Einstellplatz (Gemeischaftliche -Eigentum) mit den Blauen Ausweis für Schwerbehinderte Menschen markieren können.

Wir müssen immer öfter um unseren Stellplatz kämpfen und mit den Fremden Menschen unsere Schwerbehinderte-Rechte zu zeigen.
Welche gesetz regelt die Markierung mit den "Blauen Ausweis" dass wir das machen können.
Für Ihre Antwort wir bedanken uns im Voraus. *

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Antworten

  • Hallo,


    Wie Ihr mit einem " Blauen Rollwagen Ausweis" einen Parklplatz markieren wollt, ist mir nicht klar. Dazu ist ja ein Ausweis viel zu klein - geht es darum, ein entsprechendes Schild aufzustellen?

    Ihr könnt Euren Parklplatz sicherlich mit einem Schild versehen, das nicht so aussieht wie amtliche Kennzeichen - also zB eine Hinweis wie "Parkplatz für Rollstuhlfahrer, bitte nehmen Sie Rücksicht" oder "Reserviert für Inhaber des Schwerbhindertenausweis Nr...) - allerdings natürlich nur, wenn es wirklich "Euer" Parkplatz ist in dem Sinne, dass er Euch gehört, Ihr ihn gemietet habt o. ä.

    Das Anbringen von amtlichen Verkehrschildern ist ansonsten eine Hoheitsakt und Aufgabe der Straßenbehörden, die nach § 45 Abs. 1 b Nr. Nr. 2 StVO u.a. für die Kennzeichnung von Behindertenparkplätzen zuständig sind. Das Ihr das selber aufsteht geht ebensowenig wie, dass jemand zB einfach ein Haltverbotsschild vor seinem Haus anbringt.

    In Absprache mit Vermieter/Miteigentümer spräche rechtlich wohl auch nichts gegen z. B. gegen eine Absperrung mit einer verschließbaren Kette - aber dann müsstet Ihr natürlich selber erst aus dem Auto steigen, um die Kette aufzuschließen - ich weiß nicht, ob das möglich ist.


    Besten Gruß, ananim
  • Hi,

    Behinderte können in bestimmten Fällen Parkplätze reservieren lassen, dabei wird ein Schild mit dem amtlichen Kennzeichens des Behinderten angebracht und nur die Inhaber des Kennzeichens dürfen dort parken. Die gesetzliche Grundlage ist mir nicht parat, aber da hilft sicher jemand anders hier oder Tante Google.

    hth cajuns
  • hey cajuns,
    die behörde richtet nur einen schwerbehindertenparkplatz auf antrag ein wenn kein eigener privatparkplatz oder garage vorhanden ist!
    der aber ist hier vorhanden.
    anamin hat bereits die richtigen tips gegeben, der besitzer des parkplatz darf alles machen nur keine amtlichen schilder anbringen.
    er könnte auf dem boden einen rollstuhlsymbol aufspritzen lassen und einen sperrbalken anbringen. den kann nur der besitzer umlegen oder nimmt er eine komfortable variante, geht das auch mittels fernbedienung elektronisch.
    http://www.schilder-moedel.de/absperrpfosten-absperrketten/schilder-shop.aspx?cid=55
    biene
  • Hallo jC23031946,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Sie MyHandicap gefunden haben 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich habe dieses Anliegen in unser entsprechendes Forum verschoben.

    Sie haben aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Ihr Anliegen damit geklärt ist, seien Sie bitte so lieb und setzen die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So helfen Sie uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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