Wir sind Schwerbehindert mit meine Frau und besitzen wir den Blauen Schwerbehinderten Blauen Rollwagen Ausweis(aG).
Frage an Sie, ob wir unserer Privaten Kfz Einstellplatz (Gemeischaftliche -Eigentum) mit den Blauen Ausweis für Schwerbehinderte Menschen markieren können.
Wir müssen immer öfter um unseren Stellplatz kämpfen und mit den Fremden Menschen unsere Schwerbehinderte-Rechte zu zeigen.
Welche gesetz regelt die Markierung mit den „Blauen Ausweis“ dass wir das machen können.
Für Ihre Antwort wir bedanken uns im Voraus. *
*Anmerkung der Redaktion: Bitte gebt im öffentlichen Forum keine persönlichen Daten, wie z.B. Namen, Telefonnummern, etc., von Euch heraus! Wenn Ihr solche Daten austauschen wollt, könnt Ihr hierfür gern die PN-Funktion nutzen. Dies dient Eurem Schutz. Vielen Dank für Euer Verständnis!
Hi,
Behinderte können in bestimmten Fällen Parkplätze reservieren lassen, dabei wird ein Schild mit dem amtlichen Kennzeichens des Behinderten angebracht und nur die Inhaber des Kennzeichens dürfen dort parken. Die gesetzliche Grundlage ist mir nicht parat, aber da hilft sicher jemand anders hier oder Tante Google.
hth cajuns
Hallo jC23031946,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Sie MyHandicap gefunden haben ![]()
Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html
Ich habe dieses Anliegen in unser entsprechendes Forum verschoben.
Sie haben aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute
).
Wenn Ihr Anliegen damit geklärt ist, seien Sie bitte so lieb und setzen die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. ![]()
So helfen Sie uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen