Ich bin seit Kurzem Eigentümer einer rollstuhlgängigen 4.5-Zi-Wohnung in Wil SG, und ich möchte sie nun an Personen vermieten, welche die vom früheren, behinderten Bewohner eingebauten Einrichtungen ebenfalls nutzen können. Die Wohnung wird demnächst renoviert, und bei der Küche frage ich mich, ob die Anlagen für Höhenverstellbarkeit von Elemeneten der Küchenkombination erhaltenswert sind. Welche Fachperson besichtigt diese Küche und kann mir helfen, das Nützliche vom Entbehrlichen zu unterscheiden?
Hallo Kienb8,
ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.
Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.
Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.
Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.
Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.
Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!