Neuen E-Rolli beantragen

Hallo, ich stelle mich mal kurz vor, bin 27 Jahre jung und bin zu 100% Schwernbehindert und habe spinale Muskeldysdrophie.

Ich würde gerne einen neuen E-Rolli beantragen, habe derzeit den "Storm 3" und schon ca. 15 Jahre, ich habe den "Permobil f5 Corpus" gesehen und möchte den ziemlich gerne haben.

Mein Problem wird die Krankenkasse sein. Denn ich habe mich mit meinem Sanitätshaus schon in Verbindung gesetzt und die haben zu mir gesagt das die KK den auf keinenfall übernehmen wird. Was kann ich tun, damit die KK den auf jedenfall übernimmt?

Ich hatte schonmal Probleme bezüglich eines Rollis und ich will das dass diemal nicht so lange dauert wie beim letzten mal.

Ich freue mich über Antworten.

Mit freundlichem Gruß
Hoschi11

Antworten

  • Hallo Hoschi 11,

    bei Deiner Behinderung, die leider fortschreitend ist, dürfte es nicht ganz so schwierig sein, einen neuen E-Rolli zu beantragen und auch bewilligt zu bekommen.

    Du fährst zu Deinem behandelden Arzt und sagst, dass Du aufgrund massiver Veränderungen in Deiner Behinderung Deinen jetzigen E-Rolli (z.B. schlechte Sitzposition, schwere Bedinbarkeit Deines Schaltpultes) nicht mehr fahren kannst und Du ein Modell von Permobil brauchst. - Hast Du geschrieben, dass Du z.Zt. ein Modell von Meyra fährst! - Gut. Dann sag' Deinem Arzt, dass sich die Firma in der Insolvenz befindet und Du große Sorge hast, dass Du an Deinem jetzigen Rolli nicht mehr die Ersatzteile kriegst, die Du brauchst, falls mal was kaputt geht. Stell' die Vorteile von Permobil heraus, die Du gegenüber Deinem aktuellen Rolli hättest. Bei Permobil hast Du alles elektrisch einstellbar - von der Sitzkantelung über den Sitzlift (höhenverstellbar) bis zur Neigung der Rückenlehne und auch der Fußstützen. Ich kann Dir das deshalb so ausführlich beschreiben, weil ich selbst ein Modell von Permobil fahre, den 'C 300'. Das ist von den Ausmaßen her das kleinste Modell von Permobil, bietet mir aber allen Komfort, den ich gerade genannt habe.

    Lieber Hoschi, ich wünsche Dir allen Erfolg bei der Beantragung des neuen E-Rollis und wünsche Dir sehr, dass Du ihn in diesem Jahr noch ausgeliefert bekommst!

    Michael, als reinhildbizarr angemeldet
  • Hallo Micheal,

    danke für deine Antwort und du hast mir Mut gegeben die sache weiter durch zu ziehen.

    Ich will wenn von Permobil den "f5 Corpus" haben (da das genau der richtige Rolli für meine Krankheit ist), da ich den auf der Rehacare schon proegefahren bin und ich wollte gar nicht mehr raus aus dem Rolli.... Leider wird der E-Rolli erst ab Januar lieferbar sein, aber ich kann so schonmal alles in die wege leiten.

    Welcher Arzt sollte am besten das Rezept ausstellen, Hausarzt, Orthopäde, oder der Neurologe?

    Danke für eine Antwort.

    Mit freundlichem Gruß
    Hoschi11
  • Hallo Hoschi11,

    Die Verordnung für Deinen neuen E-Rolli sollte für Dich der Arzt ausstellen, mit dem Du am meisten Kontakt hast, also der, bei dem Du am häufigsten in der Sprechstunde bist und der Dir regelmäßig andere Verordnungen für Medikamente, Therapien und andere Hilfsmittel ausstellt. Es kann gut möglich sein, dass Deine Krankenkasse Rückfragen an Deinen Arzt hat. Deshalb ist es von Vorteil, wenn er Dich mit Deiner Behinderung gut kennt und die Fragen auch in Deinem Sinne gut und zutreffend beantworten kann!
    Mansch, Du hast mich ja richtig neugierig auf das neue Modell gemacht. Ich werde mir es gleich mal im Internet anschauen!

    Also, bis bald und ein schönes Wochenende wünscht

    Michael
  • Hallo Micheal,

    ich bin am meisten bei meinem hausarzt in Behandlung, aber dazu muss ich sagen, das er ein ziemliches arschloch ist... Bei meinem Orthopäden, war ich zuletzt als die Wirbelsäulenaufrichtung gemacht wurde und bei nem Neurologen war ich bis jetzt noch nie...

    Also was tun?
    Hast dir den neuen Permobil "f5 Corpus" schon angescchaut?

    Danke für eine Antwort.

    Mit freundlichem Gruß
    Hoschi11
  • Hallo Hoschi11,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie man aus den Beiträgen von Michael schon herauslesen kann, ist der Schlüssel zum Erfolg bzw. zur Bewilligung die stichhaltige Begründung.

    Ein Arzt darf kein bestimmtes Rollstuhlmodel verordnen. Daher solltest Du zunächst mit dem Sanitätshaus (und ggf. der Hersteller) die Argumentation für genau dieses Model klären und abfragen, welche grundsätzliche Verordnung Dein Hausarzt ausstellen muss.

    Die Erläuterung zu den Gründen für diesen Stuhl kann auch das Sanitätshaus der Kasse vorlegen.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo Hoschi11,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie man aus den Beiträgen von Michael schon herauslesen kann, ist der Schlüssel zum Erfolg bzw. zur Bewilligung die stichhaltige Begründung.

    Ein Arzt darf kein bestimmtes Rollstuhlmodel verordnen. Daher solltest Du zunächst mit dem Sanitätshaus (und ggf. der Hersteller) die Argumentation für genau dieses Model klären und abfragen, welche grundsätzliche Verordnung Dein Hausarzt ausstellen muss.

    Die Erläuterung zu den Gründen für diesen Stuhl kann auch das Sanitätshaus der Kasse vorlegen.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀


    hey justin,
    da bin ich anders informiert, der arzt darf schon einen bestimmten rollstuhl verordnen, er muß allerdings stimmig sein mit der genauen begründung.
    ob die kasse diesen oder einen anderen genehmigt ist sache der kassen, immer vorrausgesetzt der rolli erfült alle medizinisch erforderlichen kriterien des patienten.
    biene
  • Hallo Justin,

    Es ist mir, wie ladybiene auch neu, dass der behandelnde Arzt kein bestimmtes Rollstuhl-Modell verordnen darf.
    Ist die Richtlinie neu oder worauf basiert Deine Information?
    Bei mir ist es bei einer neuen Hilfsmittelversorgung bisher so, dass ich meinen Fachhändler anrufe, der dann zu mir kommt. Dann nehmen wir uns viel Zeit, um herauszufinden, welches Hilfsmittel für mich, bezogen auf die Situation, in der ich lebe und wie ich es verwenden werde, am geeignetsten ist. Wenn fest steht, welches Hilfsmittel ich brauche, schreibt der Rehaberater auf, was auf der Verordnung stehen muss. Mit seiner Notiz fahre ich dann zur Hausärztin. Ich erläutere ihr, warum ich dieses Hilfsmittel benötige und gebe ihr den Zettel mit dem Text, der auf der Verordnung stehen soll. Anschließend schicke ich sie zu meinem Fachhändler, der die Verordnung mit einem entsprechenden Angebot bei der Krankenkasse einreicht.

    Bisher haben wir mit diesem Weg den gewünschten Erfolg.

    Einen schönen Abend wünscht

    Michael
  • Hallo zusammen,

    nun, diese Aussage beruht auf tagtäglichen Erfahrungen mit Ärzten, Santitätshäusern und Herstellern.
    Danke für Eure Rückmeldung. Werde diese unterschiedlichen Erfahrungen zum Anlass nehmen, dies zu recherchieren und an dieser Stelle Rückmeldung zu geben 😀
  • Hallo zusammen,

    ich habe beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherer nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
    "(…)
    Zu Ihrer Fragestellung, ob ein Arzt ein bestimmtes Hilfsmittel explizit (also z.B. Rollstuhlmodel X Y von Hersteller Z) verordnen darf oder er eine grundsätzliche/allgemeine Verordnung (z.B. Aktivrollstuhl mit diesen und jenen Spezifikationen) ausstellen muss, möchten wir auf den § 7 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung verweisen (...).

    Demnach kann gemäß § 7 Abs. 3 bei der Verordnung eines Hilfsmittels, das im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist, entweder die Produktart entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis genannt oder die 7-stellige Positionsnummer angegeben werden. Im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 2 wird das Einzelprodukt grundsätzlich vom Leistungserbringer nach Maßgabe der mit den Krankenkassen abgeschlossenen Verträge zur wirtschaftlichen Versorgung mit der oder dem Versicherten ausgewählt. Darüber hinaus bleibt es der Ärztin oder dem Arzt jedoch freigestellt ein spezielles Hilfsmittel einzusetzen, wenn es die verordnende Ärztin oder der verordnete Arzt für erforderlich hält (vgl. § 7 Abs. 3).
    (…)"


    Das heißt also, dass die Ärzte eigentlich nur eine allgemeine Verordnung ausstellen sollen. Die Sanitätshäuser müssen dann das entsprechende Modell aussuchen.
    Wenn die Ärzte ein explizit ein spezielles Hilfsmittel verordnen, müssen sie dies begründen. Etwas, worauf die meisten in der Praxis wohl wenig Lust haben werden.

    Ich hoffe, damit konnten alle Unklarheiten beseitigt werden 😀
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