Berufsbildungsbereich in Behinderten Werkstatt,, Leistungen, Förderungen, andere Möglichkeiten?

Hallo zusammen,,

ich hatte vor einiger Zeit eine Frage zum Thema Kindergeld selber beantragen gestellt. Leider sieht es so aus dass meine Eltern das kindergeld für mich nicht beantragen wollen.... NA gut .. muss ich mit Leben.

Heute möchte ich zum Berufsbildungsbereich bei der prospex gGmbh schreiben. Wo ich seit gut einem jahr teilnehme.

Ich bin 35 jahre alt und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Dachdecker. In dem Beruf habe ich auch gute acht Jahre gearbeitet.

Ich bin zurzeit im ersten Berufsbildungsjahr,und in der Schreinerei der Werkstatt für seelisch behinderte Menschen tätig.

Mein Tagesablauf besteht darin,zu Schleifen, Sägen, Schrauben, also auch aufgrund meiner Berufsausbildung, wirtschaflich und produktiv die Aufträge der Schreinerei anzufertigen.
Sprich, ich arbeite den ganzen Tag wie es meine Belastbarkeit erlaubt.

Nur wo sind die Leistungen und Förderungen die nach SGB IX so schön geregelt sind.

Persönliche Entwicklung fördern durch Kommunikationstraining!
Soziale Kompetenzen fördern und stärken!
Sportangebote zur körperlichen und seelischen Rehabilitation!
Schulische Grundkenntnisse erwerben und auffrischen!

Leider alles nicht vorhanden und angeboten.

Jetzt frage ich mich, ob der Kostenträger der Rehabilitation nur dafür zahlt, dass mir eine regelmäßige Tagesstruktur zur Verfügung gestellt wird.

Ich gehe jeden Tag " arbeiten" ist das die Auslegung und Umsetzung von SGB IX ??



Da es kein Gesetzt über die länge des Berufsbildungsbereiches gibt, sondern die produktivität und wirtschaflichkeit des Mitarbeiters, angemessen der Werkstatt, erreicht werden soll, was bei mir wirklich der Fall ist. Habe ich die zuständige Sozialarbeiterin gebeten mir doch einen Werkstattvertrag zu geben. Wurde natürlich abgelehnt, mit der Begründung das der LVR da nicht mitspielen würde
Man stelle sich vor ich würde einen Werkstattvertrag bekommen, und der Kostenträger für die Maßnahme würde natürlich die Zahlung für mich einstellen, kein Förergeld und ich würde doch tatsächlich eine geringe Entlohnung für meine Arbeit von der Werkstatt bekommen... Einfach Unvorstellbar!!!1


Da gibt es auch noch andere Dinge die einfach meiner Meinung nach nicht mit SGB IX konform sind.
Habe ich mir etwa die falsche Einrichtung ausgesucht? Oder ist das ein grundsätzliches Problem?

Mich würde interessieren wie hoch der Kostenpauschalbetrag ist die der Werkstatt vom Kostenträger,(Agentur für Arbeit), für meine Rehabilitation zur Verfügung steht.

Und welche Leistungen und Förderungen sind darin eingeschlossen?

Mich interessiert auch das persönliche Budget. Das ich selbständig für meine Reha ausgeben kann. Ist darin auch die Pauschale für Werkstatt einbezogen?

Oder kann ich die Rehabilitationseinrichtung wechseln?
z.B. Berufsförderungswerk.

Muss ich für zusätzliche Leistungen einen antrag auf medizinische Reha stellen?

Und kann ich die Kostenübernahme für mein KFZ beantragen? ( Vers. ,Steuer)



Mich interessieren auch eure Erfahrungen über Rehabilitationen.


Ich bedanke mich fürs lesen und bin auf Antworten gespannt.

In diesem Sinne

Liebe Grüße

Markus

Antworten

  • Hallo Markus,

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

    Was die KFZ-Nebenkosten betrifft, so gibt es hierfür keine Kostenübernahme. Ggf. kannst Du dich aber von der KFZ-Steuer befreien lassen. Näheres zu diesem Thema findest Du auch in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen-2.html
  • Hallo,,,

    erstmal vielen Dank für deine Antwort,,,natürlich übe ich mich gerne in Geduld,, 😀

    Ich habe da noch eine heilke Angelegenheit, wo ich Rat und Informationen gebrauchen kann..
    Dabei geht es um den Bezug von Arbeitslosengeld I ,, und diesbezüglich Anrecht auf Übergangsgeld... Vielleicht weiss ein Experte von euch ja dazu auch etwas,,

    Ich schildere mal den Fall...

    Ich war vom 17.Nov.2012 bis 20.Mai2013 Versicherungspflichtig arbeiten.. Entspricht 6 Monaten.. Da ich wieder Krank wurde musste ich im Mai den aufhebungsvertrag Unterschreiben.. Bei der Arbeitslosenmeldung beim Jobcenter, sagte man mir ich hätte nur Anrecht auf ALG II,, weil ich ja nur 6 Monate gearbeitet habe. Das bekam ich dann auch. Für die Maßnahme in der Werkstatt,, die begann am 27.11.13,, übernahm die Arbeitsagentur die Kostenübernahme, und bekomme seitdem Grundsicherung und Ausbildungsgeld,63Euro im Monat..

    Es gibt aber wohl Ausnahmeregelungen, und zwar die kurze Anwartschaftszeit!!! Das hieße ich hätte nach 6 Monaten Versicherungspflichtiger Arbeit, ein Anrecht auf ALG II gehabt.. Und damit hätte ich ab beginn der Maßnahme auch Übergangsgeld beziehen können.

    Gut das habe ich erst jetzt herausgefunden, und voe ein paar Tagen das Arbeitsamt angeschrieben das neu zu prüfen...

    Frage an die Experten wäre, ob ich mit der kurzen Anwartschaftszeit richtig liege.. also ich ein Recht auf ALG II gehabt hätte ,, und wenn ja, ob ich das jetzt überhaubt noch geltend machen kann..??? Und wenn ja, auch Rückwirkend??

    Demnach müsste ich ja den Mehrbetrag ab dem 01.06.13 , und das Übergangsgeld ab 27.11.13 ,, Rückwirkend nachgezahlt bekommen...

    Wäre echt klasse wenn ihr mir dazu etwas sagen könnt, weil ich leider von keinem eine Richtige Aussage dazu bekomme.. Und meiner Erfahrung nach, die Ämter auch nicht immer ehrlich sind,, ob jetzt durch Unwissenheit,, oder Absicht,,

    Meine Schwerbehinderung ist dieses Jahr Rückwirkend ab 2005 anerkannt worden, heisst das ich kann ab 2005 die Pauschalbeträge beim Finanzamt geltend machen??

    Viele Fragen,,ja ich weiss ....


    Was solche Dinge angeht steht man oft im Dunklen,, und deshalb muss ich euch an dieser Stelle mal ein ganz großes Lob aussprechen,,, ich finde es Toll das es solche Seiten gibt, und ihr mit Leib und Seele dabei seid...Einfach TOP!!!!!

    Liebe Grüsse

    Markus



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