Rollstuhlrampe auf Terasse in Eigentums-Wohnanlage, zulässig?
MyHandicap User
✭✭✭
Ich will als Rollstuhlfahrer eine bestimmte Eigentumswohnung kaufen. Eine Rampe ist baulich im Treppenhaus nicht möglich, weil sie viel zu steil würde.
Ich könnte die Terrasse über eine zu bauende Rampe erreichen, die parallel zur Einfahrt der Tiefgarage verlaufen würde.
Darf ich die Rampe bauen, oder kann die Eigentümergemeinschaft den Bau verweigern? Die Rampe führt natürlich über das Gemeinschaftseigentum und ist von außen sichtbar.
Ich könnte die Terrasse über eine zu bauende Rampe erreichen, die parallel zur Einfahrt der Tiefgarage verlaufen würde.
Darf ich die Rampe bauen, oder kann die Eigentümergemeinschaft den Bau verweigern? Die Rampe führt natürlich über das Gemeinschaftseigentum und ist von außen sichtbar.
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Antworten
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Hallo Schlibu!
Herzlich Willkommen im Forum. Deine Schilderung kommt mir sehr bekannt vor.
Ich wohne seit 2005 in einer Eigentumswohnung, auch EG mit Terrasse. Meine Tochter ist stark gehbehindert und durch stetige Verschlechterung seit 2010 auf den Rolli angewiesen, sie wird im September 12.
Bisher konnte sie noch mühsam die 6 Stufen bis zur Wohnung bewältigen, was nach einer OP im Juni und aktueller Reha noch nicht wieder möglich ist. Für solche Fälle habe ich mir vor etwa 2 Jahren zwei schmale Alurampen zugelegt, die eigentlich dafür gedacht sind, einen Aufsitzrasenmäher auf einen Anhänger zu verladen. Dadurch sind sie zwar schwer, lassen sich aber mehrfach klappen wie 2 Pakete, mit Trageriemen.
Gerade vor etwa einer Stunde habe ich erneut getestet, wie steil sie wären. Es geht, aber man braucht eine Hilfsperson dafür, auch wegen der Schwelle auf der Innenseite der Tür. Die Rampen haben eine kleine Verlängerung, die genau diese Schwelle überwinden und dabei nichts beschädigen, da sie etwas über dem Türrahmen schweben, aber trotzdem stabil sind.
Für so eine Lösung brauchst du deine Eigentümergemeinschaft nicht fragen.
Wenn du aber um eine bauliche Veränderung nicht herum kommst, brauchst du die Genehmigung der Eigentümerversammlung. Bei Umbauten aus gesundheitlichen Gründen darf der Antrag eigentlich nicht abgelehnt werden, aber Querulanten hast du immer dabei. Diese Versammlungen finden meistens aber nur einmal jährlich statt und ohne Genehmigung kannst du nicht anfangen.
Nimm deshalb Kontakt zur Verwaltung auf, denn wenn die Versammlung schon war, bei uns im Juni, musst du dich gedulden. Wenn nicht, musst du schnell sein und einen ungefähren Bauplan zur Abstimmung in die Versammlung geben.
Da du aber (noch) kein Eigentümer dort bist, sprich mit dem Noch- oder Vorbesitzer der Wohnung, ob er dir bei der Kontaktherstellung helfen kann. Wenn es ein Neubau und somit Erstbezug ist, wende dich an die Verwaltung und / oder Baufirma.
Lange Rede, kurzer Sinn:
"Mal eben so auf die Schnelle" etwas machen geht in einer Eigentumswohnung nicht, sobald es den Außenbereich betrifft. Innendrin kannst du umbauen, wie es passt, nur tragende Wände müssen stehen bleiben.
Als Eigentümer musst du für alles, was innen betrifft, selber aufkommen und es finanzieren, wie defekte Heizung austauschen, Badumbau etc. Alles, was Außenwände und die Gemeinschaftsflächen, bei uns z.B. Spielplatz und Tiefgarage, betrifft, zahlt die Gemeinschaft oder wird aus der gebildeten Rücklage genommen. Dadurch kann sich auch dein Wohngeld (Betriebskosten) jährlich leicht verändern. Ich zahle gerde eine große Heizungsnachzahlung in Raten ab aus dem Winter 2012, auch damit musst du rechnen.
Gruß, Katrin
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Hallo schlibu,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html
Ich werde diesen Thread in unser Forum "Bauen & Wohnen" verschieben.
Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Katrin 😀 ).
Hast Du das Thema bei der Eigentümervereinigung schon mal angesprochen? Deren Zustimmung ist sicherlich Voraussetzung. Aber wenn man einen offenen und ehrlichen Dialog führt, lässt sich das bestimmt arrangieren.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
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Hallo schlibu,
ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.
Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.
Da es seit über vier Wochen keine Beiträge mehr zu dieser Diskussion gab, gehe ich davon aus, dass kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht.
Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.
Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.
Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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