Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für eine berufliche Erstausbildung über ein BBW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei mir liegt eine psychische Einschränkung vor, Antrag auf Teilhabe und Schwerbehinderung ist bereits gestellt.

Kontakt zum BBW Neckargemünd wurde aufgenommen, da dort die Möglichkeit bestünde eine virtuelle Ausbildung zum Fachinformatiker zu machen.
Nach Gesprächen mit meinem begleitenden Arzt habe ich auch versucht dies mit der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit durchzusprechen, leider mit mäßigem Erfolg.

Vor kurzem hatte ich einen Termin beim Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit, mit dem Resultat, dass ich arbeitsfähig bin, eine Begleitung, wie bspw. in einem BBW jedoch angeraten wird.

Nun stellen sich die zuständige Reha-Mitarbeirin und meine Sachbearbeiterin aber quer.
Die Kosten seien zu hoch und generell sollte man dort keine große Hoffnung haben.

Nun meine Frage:

Gibt es noch andere Möglichkeiten sich solch eine Ausbildung über das BBW finanzieren zu lassen?

Auf diese Frage kam von der Kundenberaterin des BBWs die Antwort, dass dies ausschließlich über die Reha-Abteilung und den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe geschehen könnte.


Über Antworten und mögliche Hilfestellungen würde ich mich freuen.


Mit freundlichsten Grüßen

Antworten

  • Hallo,

    laß dir die mündliche Ablehnung schriftlich geben und gehe in Widerspruch. Alle Behörden wollen, sollen, müssen Geld sparen und testen gerne durch eine Ablehnung, ob der Antrag ernstgemeint ist. Viele scheuen sich dann, zu kämpfen und der Staat spart Geld.

    Die Aussage, dass solche Ausbildungen durch Träger finanziert werden (müssen) stimmt, da sie teuer sind. Ich selber arbeite im BFW Hamburg und das BBW Hamburg sowie andere Anbieter sind unsere "Töchter", wir haben inzwischen einen Konzern gebildet.
    Vom BFW weiß ich, dass eine 2-Jahres-Vollzeit-Umschulung etwa 50.000 Euro kostet, im BBW wird es ähnlich sein. Selber zu finanzieren ginge das wohl nur mit einem guten Lottogewinn.

    Geh in Widerspruch und kämpfe für dein Recht - wenn du es denn wirklich willst und meinst, dass du es trotz psychischen Problemen durchhältst. Mit einem Abbruch mittendrin, der immer möglich ist, bestätigst du die Aussage oder Meinung der Argentur.


    Gruß, Katrin
  • Vielen lieben Dank erstmal für die Antwort.

    Der Kontakt zur Reha-Abteilung besteht gleichzeitig zu einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe, auf diesen wurde bisher jedoch nicht reagiert. (Ca. 8 Wochen).

    Nur bei diesem könnte ich ja dann in Widerspruch gehen, richtig?
    Bisher laufen nur "Gespräche", was man machen könnte, die Aufnahme einer Ausbildung über ein BBW / BFW steht jedoch nicht wirklich zur Debatte.
    Jedenfalls nicht von Seiten der Agentur für Arbeit.

    Beste Grüße 🥺
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