wer übernimmt den Eigenanteil für Orthesenschuhe? Jobcenter oder Sozialamt?
Hallo,
meine Tochter wurde 1995 mit dem Goltz-Gorlin-Syndrom geboren.
Sie ist mehrfachschwerstbehindert. Sie hat rechts 1 Zeh und links 2 Zehen und keine Fußsohle.
In der Orthopädischen Kinderklinik Aschau sind wir seit 18 in Behandlung, sie erhält da ihre Vorfußorthoprothesen und benötigt dementsprechend Orthesenschuhe.
Wer kann mir weiterhelfen Gesetze zu finden, wogeregelt ist das diese Eigenanteile von je 76,-€ vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen werden.
2012 wurden die Schuhe vom Jobcenter bezahlt. Habe mir aber leider das Gesetz nicht aufgeschrieben.
meine Tochter wurde 1995 mit dem Goltz-Gorlin-Syndrom geboren.
Sie ist mehrfachschwerstbehindert. Sie hat rechts 1 Zeh und links 2 Zehen und keine Fußsohle.
In der Orthopädischen Kinderklinik Aschau sind wir seit 18 in Behandlung, sie erhält da ihre Vorfußorthoprothesen und benötigt dementsprechend Orthesenschuhe.
Wer kann mir weiterhelfen Gesetze zu finden, wogeregelt ist das diese Eigenanteile von je 76,-€ vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen werden.
2012 wurden die Schuhe vom Jobcenter bezahlt. Habe mir aber leider das Gesetz nicht aufgeschrieben.
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Antworten
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hey ina,
das dürfte abhängig davon sein ob du alg, hartzIV (jobcenter) oder grundsicherung bekommst (sozialamt). schau einfach in deinem bewilligungsbescheid nach.
biene
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Hallo Ina
Lt. § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II muss das Jobcenter diesen Eigenanteil von 76€ erstatten. Stelle umgehend einen Antrag.
Ich hoffe das hilft dir
Gruß
Heidi
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Hallo Heidi,
ich erhalte Alg 2 und meine Tochter hat einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Aber dieser Antrag wurde noch nicht bewilligt. Gehe mal davon aus das wir bis zur Bewilligung Alg2 erhalten und dadurch auch die 76,-€ für die Schuhe beim Jobcenter beantragen müssen. Habe ich gestern schon erledigt.
Vielen Dank auch an Heidi genau dieses Gesetz habe vergeblich gesucht. Danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüsse Ina
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Guten Tag Ina,..
egal welche Form der Leistungen bewilligt werden durch das Amt, Träger. Die Kosten müssen übernommen, erstattet werden, langfristig auch die verbundenen Reparaturen zu den Schuhen. Den letzten Punkt wissen viele nicht.
Link;
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/24.html
Euch eine sonnige positive Woche, Mfg Lyn😉
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Vielen Dank für die Komentare, meine Tochter erhält rückwirkend zur Antragsstellung die Grundsicherung und damit erhält sie auch die Zuzahlungskosten für die Orthesenschuhe vom Sozialamt.
Danke an ALLE:
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