Feststellungsbescheid Versorgungsamt GdB

Heute habe ich Brief vom Versorgungsamt bekommen, darin wurde mir mitgeteilt dass mir nur 30 zu stehen würden.
Berücksichtigten Krankheiten
Refluxkrankheit der Speiseröhre 10%
Psychische Störungen funktionellen Organbeschwerden 30%
Schwerhörigkeit 20%
Schildrüsenunterfunktion 10%
Nach meiner Berechnung, müsste ich einem GdB von 40 erreichen denn es heißt. Wenn man mehrere Krankheiten hat das immer erste höchste Wert, um eine niedrige erfasst wird und somit komme ich auf 40.
Ich könnte noch einen Verschlimmerung des Antrag stellen, habe noch weitere Krankheiten die nicht angegeben wurden.
1. Gastritis
2. Hypercholesterinämie
3. Chronische Lumboischialgie re>li
4. Spondylosis deformas
5. Li.Konvexe Skoliose
6. Schwere Diskipathie L5/S1
7. Chronische Thoracalsyndrom



Kann auch sein dass die mich nicht richtig berechnet haben, ich habe das Gefühl dass es nicht stimmt aber da ich gerne erfahrene Meinungen hören möchte.
Ich hatte eigentlich noch einen Termin bei einem HNO Arzt, er wurde vom Versorgungsamt angeschrieben da ich mein Gehör untersuchen lassen sollten. Da man sonst nicht darüber entscheiden könnte, wie viel Prozent das Ohr gebe und dann bekomme ich den Bescheid und 20% berücksichtigt worden.

Einen schönen Abend noch

Antworten

  • Hallo Charou86,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Bei mehreren Krankheitsbildern mit unterschiedlicher GdB-Bewertung wird einem immer der höchste GdB zuerkannt. Eine Addierung mehrerer GdBs findet nicht statt.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo charou86,

    leider stimmt es das neuerdings die Krankheit mit dem höchsten GdB ausschlaggebend ist. Kommt aber auch sehr darauf an, wie man beeinträchtigt ist, dazu müssen sich die behandelnden Ärzte äußern. Im Zweifelsfall in Widerspruch gehen und ein Amtsärztliches Gutachten vorschlagen. 🙁 Liebe Grüße Inka116
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