Wer haftet für Schäden an Hilfsmitteln, welche nicht in der Institution, sondern bei den gesetzliche

Guten Tag

Ein schwerstbehinderter IV-Bezüger lebt in einem Heim. Dieses beantragt jeweils Hilfsmittel in Absprache mit den Eltern, welche die gesetzliche Vertretung sind und als diese auch die Anträge unterschreiben. Nun befinden sich einzelne Hilfsmittel bei den Eltern, da der Klient an Wochenenden und in den Ferien oft zu Hause ist und diese dort braucht (z.B. WC-Stuhl, kleinerer Rollstuhl für die enge Wohnung). Wer haftet, wenn zu Hause ein Hilfsmittel beschädigt wird und der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt wird (z.B. unsachgenässer Gebrauch)? Die schadensverursachenden und gesetzlich vertretenden Eltern oder die Institution?

Danke für Ihre Antwort

Antworten

  • Das ist nun schon der 3. Thread mit identischem Inhalt. Nur, weil du drängelst, geht es nicht schneller, wenn keiner anwesend ist, der das weiß.

    Wer bist du eigentlich? Anwältin? Deine Formulierung klingt zumindest so.

    Katrin
  • Guten Tag Fragerin,..

    willkommen im Forum 😉

    Du kommst aus der Schweiz da weiß ich nicht wie diese Dinge geregelt sind.

    In Deutschland der Eigentümer = Träger, weil Hilfsmittel werden einem immer oder oft nur leihweise überlassen. Geht etwas kaputt dann muss man sich auch an den zuständigen Träger wenden, der dann Nachbesserung leisten muss zum Betroffenen.

    Ist es ein Mangel am Produkt dann der Hersteller.

    Wird etwas mutwillig durch den Betroffene selbst zerstört, haftet diese ( oder die Eltern). Ich denke mal das dies ähnlich geregelt ist in der Schweiz.

    Eine Einrichtung dafür haften zulassen, geht über mein Rechsverständnis hinaus. Ich denke so wie du es geschildert hast, liegt die Haftung dann bei den Eltern. Nur dies sind Vermutungen,..

    Bestimmt wird Simon dazu mehr sagen können, Mfg Lyn
  • Hallo Fragerin

    Der Schaden muss von der Privat-Haftpflichtversicherung der Person bezahlt werden, welche den Schaden verursacht hat.

    Liebe Grüsse und ein schönes Wochenende! 😃


  • Danke für die hilfreichen Antworten.

    @Katrin: Da zweimal eine Fehlermeldung gekommen ist, habe ich die Nachricht dreimal zu senden versucht. Plötzlich waren dann doch alle drei Mitteilungen im Forum. Tut mir leid, wenn das jemanden gestört hat. Der Support konnte das Problem, sowie ich es sehe, schon lösen. Zum Anwalt: Ich bin Betreuerin. Ich bin sicher, dass eine Anwältin die Antwort auf eine solche Frage kennen würde 😀
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