Muss KK fahrt zur Kurzeitpflege zahlen

Meine Tochter soll in eine Wohngruppe umziehen im nächsten Jahr 100 km von uns zu Hause entfernt.da sie sehr ängstlich ist soll sie zur Eingewöhnung 2-3 mal in die Kurzzeitpflege dort
Ich habe kein Auto und auch keinen Führerschein.mit dem Zug können wir nicht fahren wegen ihren Angstzuständen müssten auch 1 mal umsteigen das ist nicht machbar mit ihr.
meine Frage Können wir einen Zuschuss zu den Taxikosten beantragen wenn ja bei welcher Stelle oder muss die KK dies bezahlen oder einen Teil.Wer kann uns helfenß
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Antworten

  • Wie alt ist die Tochter, müssen Hilfsmittel mit, wer veranlasst den Tansport, du oder ein Arzt?
  • meine Tochter ist 22 J. Down-Syndrom da sie in der Wohngruppen nächstes Jahr leben soll aber sehr ängstlich ist wollen wir in der Zeit der Kurzzeitpflege feststellen ob sie sich wohl fühlt und wann sie bereit ist.
  • Hallo Lilly58,

    die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten in der Regel nicht.

    Hat Deine Tochter einen Schwerbehindertenausweis? Wenn ja, hat sie darin Merkzeichen eingetragen?

    Ich würde vorschlagen, das Anliegen und die Hintergründe beim Kostenträger der Wohngruppe vorzutragen.
  • hallo Justin,,

    ja wir haben einen Schwerbehinderten Ausweis 100% mit den Merkzeichen B, G und H.
    Mit der Wohngruppe bin ich schon im Kontakt.
    Könnte man eventuell noch bei einer anderen Stelle um Hilfe Bitten
    Sozialamt oder so?

    Für deine Hilfe bin ich dankbar

    Lg Lilly
  • Das ist Wahrscheinlich auch abhängig was für eine KK man hat oder?
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  • Also die Sache ist so die Wohngruppe habe ich mir gesucht da es in Halle leider wenig gibt oder sie müsste mit alten Leuten zusammen leben das wollte ich nicht.Da sie sehr ängstlich ist wurde von der Wohngruppe der Vorschlag gemacht sie soll dort in die Kurzzeitpflege mehrmals damit sie es dann leichter hat.Bei meiner KK DAK war ich dort wurde mir gesagt diese Kosten werden nicht übernommen nur Arzt und Klinik das haben wir ja und sind fürs ganze Jahr von Zuzahlungen befreit.
    Von der Wohngruppe habe ich noch keine Antwort.
    Wie war das gemeint wenn ein Arzt dies veranlasst? Unsere Physiologin ist auch der Meinung das eine Wohngruppe gut ist Elisa wird nächsten Februar 22. J und soll ab Sommer/Herbst 2015 fest dort leben.Sie hat Pflegestufe 2
    Danke für eure Hilfe bisher
    Lg Lilly
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  • hallo jenner,

    ich werde abwarten was von der Wohngruppe für eine Antwort kommt und dann nochmal bei der Pflegekasse nachfragen schriftlich die Dortige Einrichtung würde mir auch was schriftliches geben und eventuell unsere Physiologin da sie Elisa gut kennt.Melde mich wenn ich was weiß

    danke für eure Hilfe
  • Hallo Lilly58,

    vielen Dank für Deine Ergänzungen.

    Unter diesen Umständen fällt eine Kostenübernahme für Fahrten im Rahmen der Eingliederungshilfe leider aus.

    Ich meinte nicht die Wohngruppe selbst, sondern den Kostenträger. Also wer zahlt die Unterbringung Eurer Tochter in der Wohngruppe ab nächstem Jahr? Bitte entschuldige dieses Missverständnis.
  • ich denke das dies das Sozialamt übernehmen wird kenne mich da aber nicht genau aus.
  • Wie, du planst einen Umzug oder "Probewohnen" und hast noch nicht mit Kostenträgern gesprochen, Anträge gestellt oder je drüber nachgedacht oder dich informiert, wer zuständig ist???

    Die Mühlen der Behörden mahlen langsam, informiere dich zeitnah und stelle schnellstmöglich Anträge, damit im Ablehnungsfall noch Zeit für den Widerspruch bleibt. Oft wird grundsätzlich erstmal abgelehnt, um zu testen, ob der Antrag ernstgemeint ist oder "aus Langeweile" gestellt wurde. Die Schreibtischtäter kennen eure Situation nicht und fangen meistens erst nach Widerspruchseingang wirklich an zu arbeiten.
    Wenn der erste Besuch noch dieses Jahr stattfinden soll, dann aber schnell. Nimm Arztatteste oder ähnliches mit, um zu begründen, warum es mit der DB nicht geht.

    Gruß, Katrin

    P.S.: Du brauchst die Kostenzusage ja nicht nur für die Kurzzeitpflege, sondern auch und noch dringender für die Dauerunterbringung über die nächsten Jahrzehnte.
  • hallo Kathrin,

    ich war erst vorige Woche Montag mir die Wohngruppe anschauen.Die Anmeldung ist erst gestern erfolgt.Von der Wohngruppe wurde mir gesagt das sie wegen Kosten u.s.w alles mit den Ämtern regeln.Beim Telefonat morgen werde ich ich nochmal genau nachfragen und mir alles notieren.Ich weis das Behörden nicht die schnellsten sind darum habe ich ja auch einen Termin beim Sozialamt nächste Woche.Kurzzeit ist Sache der KK das weiß ich und da war ich schon.Unsere Physiologin schreibt noch ausführlich über meine Tochter ihren Gemütszustand und Verhalten ich werde dies dann nochmals schriftlich bei der Pflegekasse einreichen.
    Danke das ihr alle so nett seid man fühlt isch oft allein und im Stich gelassen mit seinen Sorgen man soll seine "Kinder" möglichst nicht zu lange zu hause leben lassen aber wenn es dann soweit ist fühlt sich keiner so richtig zuständig. 🙁 Melde mich wieder bis dann Lilly
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  • Hallo,

    Kurzzeitpflege gilt als Anschlussbehandlung nach einem KH-Aufenthalt oder wenn ein Patient von pflegenden Angehörigen zeitweise nicht betreut werden kann.
    Als es Ende Juni darum ging, dass meine 11jährige Tochter nach einer OP mit beidseitigem Spreizgips (Pflegestufe 1) in die Kurzzeitpflege sollte, woraus mangels eines freien Platzes nichts wurde,wurde uns gesagt, die Pflegekasse übernimmt für max. 28 Tage eine Summe von 1550 Euro, der Rest kam vom Sozialamt, ein Antrag war dafür notwendig. Ob der Satz bei Pflegestufe 2 höher ist, musst du erfragen, an der Menge der Tage wird sich wohl nichts ändern.Letztendlich wurde sie mit Pflegebett und -dienst zu Hause versorgt, wie da die Kostenaufteilung ist, weiß ich nicht. Seit gestern ist sie zur Reha bei Bochum.

    Gruß, Katrin
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  • Hallo Lilly58,

    was sind die Ergebnisse Deines Telefonates?
  • hallo Justin,
    leider noch kein Ergebnis da die frau über dessen Schreibtisch diese Sache läuft noch im Urlaub ist.gebe aber auf alle fälle hier meine Ergebnisse bekannt vielleicht ist es ja irgendwann mal für jemanden anderen interessant.
    allen ein schönes Wochenende
    Lg lilly
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  • hallo ihr lieben,

    bis jetzt gibt es leider nix neues außer das unsere Physiologin und bestätigt hat das wir mit Elisa nicht dem Zug fahren können. Dies reiche ich bei der Pflegekasse ein mal sehen vielleicht bekommen wir wenigstens ein Zuschuss zum Taxi genehmigt.

    Melde mich auf alle Fälle wieder bis dann schönes Wochenende

    Lg Lilly
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