Sozialabgaben auf Renten (AHV/IV/EO)
Guten Tag zusammen,
ich beziehe eine IV-Rente, IV-Kinderrenten, eine Rente der BVG inkl. Kinderrenten und eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Ich arbeite aber zu 50% regulär und bezahle da meine Sozialabgaben.
Muss ich auf all den Renten auch Sozialabgaben bezahlen?
Wie wird eine allfällige AHV Rente berechnet?
Vielen Dank für Hinweise
Gruss
Volmar
ich beziehe eine IV-Rente, IV-Kinderrenten, eine Rente der BVG inkl. Kinderrenten und eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Ich arbeite aber zu 50% regulär und bezahle da meine Sozialabgaben.
Muss ich auf all den Renten auch Sozialabgaben bezahlen?
Wie wird eine allfällige AHV Rente berechnet?
Vielen Dank für Hinweise
Gruss
Volmar
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Antworten
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Hallo Vollmer
Schau dir doch mal folgenden Link an: http://www.bsv.admin.ch/praxis/02504/?lang=de
Ich denke da findest du die Antwort.
Schönen Tag und Grüsse
Maria
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Guten Tag Maria, guten Tag Forum
ich habe mich durch diese Dokumente durchgelesen und komme zum Schluss,
dass
auf IV - Renten und BVG-Kinderrenten keine Sozialabgaben geschuldet sind,
aber
auf persönliche BVG - und Erwerbsunfähigkeitsrenten diese abzurechnen sind.
Ist dies korrekt so?
Nun stellt sich mir immer noch die Frage, wie eine AHV - Rente berechnet wird. Irgendwann werde ich ja pensioniert und bekomme dann statt einer IV Rente eine AHV Rente.
Wie wird die berechnet?
Gleich wie die von voll erwerbstätigen?
Vielen Dank für Feedback.
Gruss
Vollmer
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Die Anlaufstelle der Pro Infirmis kann dich beraten.
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Hallo Vollmer
Die AHV wird berechnet aus den einbezahlten AHV-Beiträgen, den Erziehungsgutschriften (für Kinder von 1-16 Jahren) sowie den Betreuungsgutschriften. Bei vollen 44 Beitragsjahren ergibt sich eine volle AHV-Rente, für jedes fehlende Jahr wird 1/44 in Abzug gebracht (siehe Merkblatt 3.01 unter www.ahv-iv.info, unter Dienstleistungen, unter Merkblätter unter Leistungen der AHV). Bezieht jemand eine IV-Rente hat er, sofern die AHV-Leistungen nicht höher sind, Besitzstand auf den Betrag der bisherigen IV-Rente.
Für die Fragen im Einzelfall empfiehlt es sich, dass sich die versicherte Person jeweils am besten an die zuständige Ausgleichskasse wendet. Zudem gibt es bei fast jeder Ausgleichskasse auf der Homepage unter dem Online-Schalter ein Rentenvorausberechnungsformular.
Betreffend der Frage auf welche Leistungen Sozialabgaben geschuldet sind, kann ich dir leider zuwenig Auskunft geben. Auf der Homepage www.ahv-iv.info unter Dienstleistungen, unter Merkblätter und unter Beiträge AHV/IV/EO/ALV sind jedoch zahlreiche Merkblätter mit detaillierten Angaben zu finden.
Ich hoffe dir damit etwas weitergeholfen zu haben.
Liebe Grüsse
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