zusätzlicher Spezialbuggy zum Rolli

Hallo,
weiss jemand, ob die Krankenkasse zusätzlich zum Rolli (unser Kind ist 11 Jahre) einen demententsprechenden Buggy bezahlen muss, damit unserem Kind auch Ausflüge an Strand, auf unebenen Waldwegen etc. möglich sind? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Danke für die Antworten.
Grüsse
kleinebebe

Antworten

  • Hallo kleinebebe,

    das kommt sehr auf den Einzelfall an. Für Kindergarten u. ggf. auch Schule kann man einen 2. Rolli bekommen, und je nach schwere der Behinderung... "Rolliselbstfahrer" oder nur geschobener Nutzer... gibt es einen Rolli für draußen... und einen für in der Wohnung. Je nachdem wie das bei euch ist.. was ihr schon habt...und die Wohnsituation ist... Stadt.. oder "auf dem Land" kann ein Anspruch auf einen zusätzlichen Buggy bestehen. Einfach mal einen aussuchen, den Arzt nach einer Verordnung fragen... und bei der KK fragen was die davon hält.

    😀 Helmut
  • Hallo kleinebebe,

    das ist so schwierig zu beantworten. Dazu müsste man etwas mehr zu Eurer Situation wissen.

    Einerseits kann gerade bei Kindern immer mit der Teilhabe an einem uneingeschränkten kindestypischen Leben argumentiert werden.
    Andererseits könnte durchaus dagegen argumentiert werden, dass Spazieren auf unebenen Waldwegen oder Strandausflüge nicht unbedingt hierfür notwendig sind. Insbesondere da Urlaubsreisen (oder habt Ihr den Strand vor der Haustür?) sozialrechtlich (und die Pflegekasse fällt ebenfalls darunter) gesehen "Luxus" sind.
Diese Diskussion wurde geschlossen.