Behinderte im Wohngebiet , Urteil
MyHandicap User
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Hallo an alle .. Hier mal ein Urteil zum Lesen !!
Errichtung einer Wohnanlage für Behinderte verletzt Nachbarn nicht
Nachbarn müssen Anblick und Lebensäußerungen hinnehmen
Die Rechte der Nachbarn werden nicht dadurch verletzt, dass eine Wohnanlage für Behinderte in einem Wohngebiet gebaut werden darf. Dies hat das Verwaltungsericht Koblenz entschieden.
Die Klägerin im vorliegenden Fall ist Eigentümerin eines Wohngebäudes in Kaltenengers. Es befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Gebiet der Ortsgemeinde St. Sebastian, das im Bebauungsplan "Am Kaltenengerser Weg III" als allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist. Die Planung bezweckt, eine von behinderten Menschen selbstbestimmte Wohngemeinschaft anzusiedeln. Auf Antrag eines privaten Unternehmens erteilte der Landkreis Mayen-Koblenz im vereinfachten Genehmigungsverfahren drei Baugenehmigungen zur Errichtung von jeweils einem Wohnhaus zu diesem Zweck. Außerdem genehmigte er ein Servicegebäude mit Bistro, Räumen für ambulante Angebote, Ergotherapie, Kurzzeitpflege und Verwaltung. Gegen alle vier Baugenehmigungen erhob die Klägerin Widerspruch und nach der Durchführung verschiedener vorläufiger Rechtsschutzverfahren, die alle ohne Erfolg blieben, Untätigkeitsklage.
Keine Verletzung subjektiver Rechte oder Missachtung von Vorschriften
Das Gerichts wies die Klage ab. Zur Begründung führte es unter Hinweis auf die Ausführungen in den vorangegangenen Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren aus, die Baugenehmigungen verletzten keine subjektiven Rechte der Klägerin. Insbesondere seien Vorschriften über die Gebietsart nicht missachtet. Zudem seien die drei Wohnhäuser und das Bistrogebäude auch nicht rücksichtslos. Nachbarn müssten den Anblick und die Lebensäußerungen behinderter Menschen hinnehmen. Es seien auch keine erheblichen Verkehrsstörungen zu erwarten. Aufgrund der Entfernung und Größe der Gebäude gehe von diesen keine erdrückende Wirkung auf die benachbarten Wohnhäuser aus. Die Genehmigungen verstießen auch nicht zum Nachteil der Klägerin gegen Bestimmungen zum Brandschutz. Die Wohnhäuser seien im vereinfachten Genehmigungsverfahren zugelassen worden, in denen Vorschriften des Brandschutzes nicht geprüft würden. Hinsichtlich des Servicegebäudes sei für einen solchen Verstoß nichts ersichtlich.
Errichtung einer Wohnanlage für Behinderte verletzt Nachbarn nicht
Nachbarn müssen Anblick und Lebensäußerungen hinnehmen
Die Rechte der Nachbarn werden nicht dadurch verletzt, dass eine Wohnanlage für Behinderte in einem Wohngebiet gebaut werden darf. Dies hat das Verwaltungsericht Koblenz entschieden.
Die Klägerin im vorliegenden Fall ist Eigentümerin eines Wohngebäudes in Kaltenengers. Es befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Gebiet der Ortsgemeinde St. Sebastian, das im Bebauungsplan "Am Kaltenengerser Weg III" als allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist. Die Planung bezweckt, eine von behinderten Menschen selbstbestimmte Wohngemeinschaft anzusiedeln. Auf Antrag eines privaten Unternehmens erteilte der Landkreis Mayen-Koblenz im vereinfachten Genehmigungsverfahren drei Baugenehmigungen zur Errichtung von jeweils einem Wohnhaus zu diesem Zweck. Außerdem genehmigte er ein Servicegebäude mit Bistro, Räumen für ambulante Angebote, Ergotherapie, Kurzzeitpflege und Verwaltung. Gegen alle vier Baugenehmigungen erhob die Klägerin Widerspruch und nach der Durchführung verschiedener vorläufiger Rechtsschutzverfahren, die alle ohne Erfolg blieben, Untätigkeitsklage.
Keine Verletzung subjektiver Rechte oder Missachtung von Vorschriften
Das Gerichts wies die Klage ab. Zur Begründung führte es unter Hinweis auf die Ausführungen in den vorangegangenen Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren aus, die Baugenehmigungen verletzten keine subjektiven Rechte der Klägerin. Insbesondere seien Vorschriften über die Gebietsart nicht missachtet. Zudem seien die drei Wohnhäuser und das Bistrogebäude auch nicht rücksichtslos. Nachbarn müssten den Anblick und die Lebensäußerungen behinderter Menschen hinnehmen. Es seien auch keine erheblichen Verkehrsstörungen zu erwarten. Aufgrund der Entfernung und Größe der Gebäude gehe von diesen keine erdrückende Wirkung auf die benachbarten Wohnhäuser aus. Die Genehmigungen verstießen auch nicht zum Nachteil der Klägerin gegen Bestimmungen zum Brandschutz. Die Wohnhäuser seien im vereinfachten Genehmigungsverfahren zugelassen worden, in denen Vorschriften des Brandschutzes nicht geprüft würden. Hinsichtlich des Servicegebäudes sei für einen solchen Verstoß nichts ersichtlich.
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Antworten
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Immer wieder, wenn ich erfahre, dass solche Menschen sich gegen Behinderte in ihrer Nähe derart auflehnen, frage ich mich, wieso sie so sicher sein können, dass sie selbst niemals einen Unfall, Krebs, MS oder einen Schlaganfall haben werden oder dement werden könnten...
...denn dann würden sie ja zu dem Personenkreis gehören, den sie so widerwärtig finden, dass dessen Nähe "weggeklagt" werden soll.
Glücklicherweise kann ich mir nicht vorstellen, einen derartig beschädigten Charakter zu haben.
Wenigstens ist das Urteil klar.
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solitär hallo 😃
das sind die gleichen menschen die immer sagen .. gott ... neeee den brauch ich nicht .. woo ist er dennn???
aber wenn dann der fall der fälle kommt , siehst du diese menschen plötzlich in der krankenhauskapelle weinend sitzen und beten....mit immer der gleichen frage...warum gerade ich ???
ich freue mich sehr über dieses urteil..hoffe es geht in unserem so unrealistischen rechtsstaat so weiter ..wäre ein seegen für viele..
Bevor du in Gras beißt...rauch es lieber 😆 lg
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Hallo,
leider sind Behinderte und alte Kranke Menschen oft unerwünscht.
Eine "Frau" die etwas besonderes sein wollte hat unsere Familie (5 Kinder, davon ein Autist, Vater war nur fleisiger Hilfsarbeiter und Feuerwehrmann wir bekamen kein Geld vom Amt). oft sehr schlecht behandelt.
Am Wochenende habe ich diese "Frau" im Pflegeheim getroffen als ich meinen Vater besuchte.
Die Tochter wollte Mitleid weil ihre Mutter ja so krank ist. 😡
Dafür habe ich (wir) keine Zeit da mir mein Vater wichtiger ist.
Gruß
Gastone
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Hört sich ganz schön verbittert an...
Das alles wirkt auf mich komisch, der fall geht der dich persönlich an oder hast du den lediglich gefunden. Ich mag nicht bestreiten das es sowas gibt aber deshalb sind nicht alle menschen Böse. Geh raus und mach dir dein eigenes urteil über die menschen, achte nicht immer auf die ein zwei blicke, da will dich keiner anstarren, die sind nur neugierig und wollen verstehen.
In allen Jahren weg gehen erlebte ich nur eine fragliche Aktion und dabei soviel gute. Daher weiss ich nicht ob es gut ist sich an solchen urteilen fest zu halten.
Auch finde ich es nicht besondern das gleich wieder negatives verhalten mit "Gottlos" gleichgesetzt wird, was soll denn das wieder, das man nicht den glauben teil ist keine Charakterschwäche und genau so wenig ist es gleich zu setzen mit respektlosem verhalten.
Ostfriese du verurteilst andere, ist das christlich oder darfst du das bei mir und anderen Atheisten weil wir selbst keine Christen sind ?
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hallo
Narun 😆
ich habe keinen verurteilt und schon garnicht persöhnlich angegriffen..auch dich nicht...ich habe nur dieses beispiel gebracht um klar zu machen das es menschen gibt die wenn sie selbst in medizinische not geraten ... plötzlich alle ihre bedenken über bord werden ...und meinen wenn ich jetzt noch die kurve kriege ..dann kann ich ja auch mal beten... schaden kann es ja nicht..
du schreibst das du Atheist bist..schön für dich..das ist ganz allein deine sache...
Aber warum fühlst du dich angegriffen ???? 🥺
liebe grüße und einen schönen sonnigen christi himmelsfahrtstag..
und immer dran denken...
bevor du ins graß beißt...rauch es lieber !! 😃
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Ok ich erkläre es dir, das hier ist doch dein Satz, ist der erste aus deinem zweiten post in dem Thema.ostfriesenhumpler hat geschrieben:
das sind die gleichen menschen die immer sagen .. gott ... neeee den brauch ich nicht .. woo ist er dennn???
Hiermit schreibst du über die menschen die behinderte nicht in ihrer nähe haben wollen diese Worte und stellst zwischen dem negativen verhalten und dem nicht glaube eine Verbindung her.
Damit hast du mich abgewertet und nicht nur mich sondern auch gleich 68% der Menschheit die keine Christen sind oder was würdest du denken wenn ich anfange über alle Christen schlecht zu reden oder hier rum zu schreiben wie böse doch die Christen sind.
Du hast anderen unrecht getan damit und deshalb schreibe ich auch was dagegen.
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NOCHMALS ich schreibe auch extra langsam , damit auch die 68 % für die du ja angeblich sprichst , es verstehen....
dem satz.....das sind die gleichen menschen die immer sagen .. gott ... neeee den brauch ich nicht .. woo ist er dennn??? ....
habe ich geschrieben um zu vergleichen mit den menschen die keine behinderten in ihrer nachbarschaft haben wollen...
denn wenn sie eines tages eine behinderung haben oder einer aus der familie ... dann sieht die welt plötzlich gaaanz anders aus... und wenn dann noch der erkrankte in pflege muß , dann wäre es doch ganz schön , so ein heim in unmittelbarer nähe zu haben..JETZT KAPISCH ????
aber lies doch mal den beitrag von Gastone , der sagt genau das gleiche , nur mit anderen worten !!
Übrigens das du gleich für 68% der Menschheit schreibst ... boooaaahh bün schwer beeindruckt 😀
wünsche dir das allerbeste ! Lg
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Ich frag mal an, zunächst glaube ich das alles hier etwas verfälscht wird. Die beschwere richtete sich nicht gegen ein Wohngebiet für menschen mit Behinderung sondern generell gegen ein Wohngebiet (Neubau gebiet). Wohl möglich hatte da jemand ein schönes kleines Haus am Stadtrand mit einer großen Wiese, dann kommen Planer und wollen da ein paar Häuser hoch ziehen, weg mit der Wiese und die nächsten Monate erstmal Baulärm und sonstigen stress genau vor der Haustür.
Mag sein das die Beschwerde deshalb nicht tadellos wird aber zumindest verständlich, ich halte es für falsch hier gleich von was schlimmen aus zu gehen.
Was den Glaube angeht, da hast du dich falsch verhalten. Einerseits drückst du dich rum das wäre auf was anderes bezogen aber das ist nicht so es steht doch da, lies doch was du geschrieben hast. Du hast nun den zweiten text geschrieben und willst dein verhalten immer noch gut heissen anstatt vielleicht mal darüber nach zu denken das du eben nicht die Allmacht hast. Ich spreche für mich, 68% der Menschheit die es betrifft, wirst du mir echt vor das ich mich aufspiele um die zu schützen. Wenn ich doch so im unrecht bin, wieso sollte ich sie schützen wollen ?
Persönlich glaube ich das du meine Worte nicht verstehst daher schreibe ich es mit deinen.
Du hast Leute ohne glauben mit schlechtem verhalten gleichgesetzt. Damit hast du gegen ein gebot verstossen.
"Das achte gebot - du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deines Nächsten*
Weil ich zudem immer mehr vermute das du deinen glauben nur all zu gerne vor schiebst und dein handeln zu rechtfertigen und du auf mich nicht gerade wie ein frommer mensch wirkst. Kann es sogar gut sein das du gegen ein weiteres gebot verstößt
*das zweite gebot - du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen*
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[b][i][color=]
Errichtung einer Wohnanlage für Behinderte verletzt Nachbarn nicht
Nachbarn müssen Anblick und Lebensäußerungen hinnehmen
Die Rechte der Nachbarn werden nicht dadurch verletzt, dass eine Wohnanlage für Behinderte in einem Wohngebiet gebaut werden darf. Dies hat das Verwaltungsericht Koblenz entschieden.
E N D E 😡
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