Darf das Amt für grundsicherung eine Kindergeld-Nachzahlung komplett einziehen?

Ich habe vom 01.06.2009 bis heute kein Kindergeld erhalten. Ich habe einen Antrag an die Kindergeldstelle eingereicht. Nun habe ich über einen Grundsicherungsbescheid(!) die Information erhalten, dass ich ab Juni 2014 Kindergeld erhalten werde. Nebenbei habe ich dann erfahren, dass wohl eine Kindergeld-Nachzahlung aussteht und das Amt für Grundsicherung diese Nachzahlung komplett einstreichen will. Ist das rechtens?

Antworten

Diese Diskussion wurde geschlossen.