werden die Mehrkosten für behindertengerechte Autoumrüstung einkommensunabhägig erstattet?

Ich bin Schülerin der 11. Klasse, werde im Juli 18 Jahre, bin 100% körperbehindert mit den Merkzeichen G, aG und H. Ich werde täglich von meinen Eltern 20km zur Schule gefahren, da in meinem Wohnort das Gymnasium nicht barrierefrei ist. Nach meinem Abi möchte ich auch an diesem Ort an der Hochschule studieren. Um selbststädiger zu werden und nicht mehr von meinen Eltern abhängig zu sein, möchte ich meinen Führerschein machen. Die DEKRA hat mir das OK gegeben. Da ich Schülerin bin, habe ich die Mehrkosten für den Erwerb des Führerscheins am zuständigen Sozialamt beantragt. Da meine Eltern arbeiten und nicht Sozialhilfeempfänger sind, lehnt es die Übernahme der Mehrkosten ab. Laut Kraftfahrzeughilfeverordnung werden diese Kosten aber vollständig übernommen und sind nicht einkommensabhängig. Gilt dies für Schüler und Studenten nicht?

Antworten

  • Hallo thesi,

    ich habe Dein Anliegen in unser Forum "Reisen & Mobilität" verschoben.

    Sofern das Auto, die Umrüstung für die Ausbildung oder den Beruf (bei Dir ja noch ersteres) benötigt wird, werden behinderungsbedingte Mehrkosten in diesen Zusammenhang übernommen. Unabhängig vom Einkommen. Hast Du vom Sozialamt einen richtigen Bescheid erhalten oder nur ein informatives Schreiben?
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