Fahrradmitnahme statt Begleitperson
Hallo,
ich habe einen Behindertenausweis zu 100% und die Merkzeichen G und B
sowie eine Wertmarke für den ÖPNV in Deutschland.
Meine Frage lautet:
Darf ich anstatt einer Begleitperson, mein klein zusammen faltbares Liegerad in den Zügen der DB und oder den Verkehrsverbünden kostenlos mitnehmen um meine Bewegung vor Ort zu realisieren?
Nette Grüße
Yeggdrasil
ich habe einen Behindertenausweis zu 100% und die Merkzeichen G und B
sowie eine Wertmarke für den ÖPNV in Deutschland.
Meine Frage lautet:
Darf ich anstatt einer Begleitperson, mein klein zusammen faltbares Liegerad in den Zügen der DB und oder den Verkehrsverbünden kostenlos mitnehmen um meine Bewegung vor Ort zu realisieren?
Nette Grüße
Yeggdrasil
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Antworten
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Hi!
der komplette Link: (hierklicken)
ZITAT aus dem Link:
Begleitpersonen und Begleithunde
Ist ein behinderter Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt (muss durch das Ausweismerkmal „B“ nachgewiesen sein), fährt die Begleitperson im Nah- und Fernverkehr kostenlos mit, selbst dann, wenn der behinderte Mensch keine Wertmarke gekauft hat. Voraussetzung ist, dass es sich um eine geeignete Begleitperson handelt. Sie muss in der Lage sein, die notwendige Hilfe und Unterstützung zu leisten. Andere behinderte Menschen mit Merkzeichen B gelten im öffenltichen Personenverkehr nicht als unentgeltlich zu befördernde Begleitperson (gegenseitige Begleitung ausgeschlossen). Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Außerdem kann ein Hund mitgenommen werden. Wie für alle anderen Fahrgäste auch gilt für behinderte Menschen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die allgemeine Beförderungspflicht der Verkehrsunternehmer. Sie erstreckt sich auf das Reisegepäck, zu dem Rollstühle und andere Hilfsmittel zählen. Eine Beförderung kann nur im Ausnahmefall abgelehnt werden, etwa wenn das Fahrzeug nicht zur Beförderung geeignet ist.
Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter.
vielleicht hilft das.
lg
ppiet
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Hallo Yeggdrasil,
nein, dies ist so leider nicht möglich.
Grundsätzlich musst Du dich nicht zwischen Hilfsmittel oder Begleitperson entscheiden. Aber ein Liegendrad ist auch keine Mobilitätshilfe. Auch wenn dies in Deinem Fall vielleicht zutrifft. Hier zählen nur die "Klassiker" (Rollstuhl, Rollator etc.).
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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