KfZ-Hilfe

Hallo zusammen,

ich benötige mal Euren Rat.

Zu meiner Person: Ich bin 35 Jahre alt und Vollzeit berufstätig. Habe einen GB von 100%.
Im Jahr 1999 habe ich bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf ein Auto, Führerschein und die behinderten Umbauten bewilligt bekommen.

Mein Auto ist bereits 12 bzw. fast 13 Jahre alt, aufgrund des alters gibt es schon „Alterserscheinung“ sowie Rost außen und innen, Immissionsgerüche im Fahrgastraum und auch außen (Abgasanlage), der Lift „knackt“ ect.

Vor 2 Jahren habe ich bereits versucht bei der Agentur für Arbeit ein neues Auto zu beantragen. Alle Kostenvoranschläge und Begutachtung vom ärztlichen Dienst sind erfolgt. Zum Schluss hat dann noch der technische Berater der Agentur für Arbeit mein Auto begutachtet, er hat dann in seiner Stellungnahme geäußert, dass es noch nicht notwendig ist ein neues Auto zu fördern, da alles Technische noch funktioniert. Der Antrag wurde abgelehnt!


Nun sind zwei Jahre vergangen und habe wieder einen Antrag gestellt, Kostenvoranschläge (Auto, Umbau, Taxifahrdienste) liegt denen nun vor. Mein Autoumrüster hat mir für mein altes Auto eine Mängelliste in Schriftform beigelegt, nun möchte die Agentur für Arbeit ebenfalls für die Beseitigung der „Mängel“ am Fahrzeug ein Kostenvoranschlag um zu prüfen ob es Kostengünstiger ist als eine Neubeschaffung.

Für den Umrüster ist eine Einschätzung für den Kostenvoranschlag schwer, da alleine die ganzen Umbauten (Steuerelemente) ausgebaut werden müssen um überhaupt die Immissionsgerüche zu beseitigen. <- wie dort der Kostenvoranschlag aussehen wird, weiß ich noch nicht.


Jetzt zu meinem Anliegen, ich habe wieder angst das der Antrag abgelehnt wird und es keine rechtliche Handhabe gibt, (außer es ist ein Totalschaden, Getriebe, Motor kaputt) an ein neues Auto zu kommen.

Hat jemand schon Erfahrung, wenn es darum geht ein neues Auto zu bekommen?

Gruß Sternenstaub

Antworten

  • Hallo Sternenstaub,

    ich habe zwar auch mein Auto über die Arge bekommen, aber es ist auch noch das Erste.

    Was man definitiv sagen kann, was du aber ja auch schon weißt, ist dass sich die Reparaturkosten noch lohnen müssen bevor es irgendwann vollkommen fahrunfähig ist und ein teurer Fahrdienst (zumindest für eine Überbrückungszeit) bezahlt werden muss.

    Wenn dein Umrüster dir schon gesagt hat, dass für die Reparatur viel ausgebaut werden muss, dann hast du doch eigentlich Glück damit. Vielleicht lohnt es sich dann gar nicht mehr die Mängel zu beheben und du bekommst ein Neues.

    Drück dir die Daumen.

    Gruß,
    wheely
  • Hallo sternenstaub79,
    die Frage könnte auch sein: wie lange du schon arbeitest, denn ich meine nach 15 Jahren ist der DRV zuständig.

    Ich arbeite nun im 14 Jahr und habe beide Autos über den DRV mitfinanziert bekommen und zwar, weil ich eine Rehabilitation machte (sprich Kur).
    Denn wenn man eine macht, dann sind die auch 6 Monate nach der Kur für mich zuständig gewesen (so wurde mir das damals erklärt und so war es dann auch).

    Reha-Ende = Antrag auf neues Auto + Umbau = Genehmigung!

    Da kam auch keiner, als ich nach 7 Jahren das nächste wollte, ganz normal nach 7-10 Jahren, so wurde mir mal gesagt...
    Gruß
    Mona
  • Hallo sternenstaub79,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Dann muss der Umrüstet eben mal großzügig den Aufwand schätzen, so dass eine Reparatur definitiv teurer wird, als eine Neuanschaffung. Wenn Du ein funktionstüchtiges und verkehrssicheres Fahrzeug benötigst, um zu Arbeiten, brauchst Du dir keine Sorgen machen 😉

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Kann dir leider auch nicht weiterhelfen, habe auch noch mein erstes Auto über die ARGE, aber diesbezüglich auch eine kleine Frage die hier wohl rein passt. Ich habe vor geraumer Zeit bei der ARGE eine Anfrage gestellt, aber noch keine Antwort erhalten. Im Gesetz hab ich auch nichts gefunden.

    Gibt es eine Regelung alle wie viel Jahre, bzw. ab welchem km Stand man einen neuen Antrag stellen kann oder so? Oder ist es, wie ich aus dem Post raus lese so, das im Einzelfall geschaut wird, wie es um das aktuelle Auto bestellt ist und muss man dafür einen Antrag stellen der dann ggf. abgelehnt wird, was ja etwas stressig wäre oder kann man das ganze nicht schon im Vorfeld klären - also ohne einen Antrag zu stellen?
  • Hallo Holden82,

    im Umgang mit Behörden gilt oftmals HHH: Höfliche Hartnäckigkeit Hilft 😉

    Einen vorgeschriebenen Zeitraum gibt es nicht. Es zählt immer der Einzelfall mit all seinen Umständen.
  • danke, das hatte ich befürchtet...

    hab eine e-mail Anfrage gestellt (vor einem halben Jahr), nachdem man bei dieser Infohotline keinen Plan hatte. Vor paar Monaten bei Infohotline angerufen, die hatten mich sogar als "Fall" im System, was mich verwunderte, weil ich sonst nichts mit der ARGE zu tun hab und die ja quasi nur meine e-mail Adresse hatten. Frau am Telefon meinte sie sagt noch mal Bescheid...ruf ich die Woche mal noch mal an und frage was sie mir nu vorschlägt. Weil ne Durchwahl gibt es natürlich nicht.
  • ich weiß ja nicht ob der Autor hier noch rein schaut, aber ich habe jetzt aktuell auch ein aufschlussreiches Telefongespräch mit einem Sacvhbearbeiter bei der ARGE gehabt, was die Neubeschaffung eines Autos angeht.

    Also kurzgesagt meinte er zu mir dem Antrag zur Neubeschaffung eines Autos würde zugestimmt wenn die Reperaturkosten den aktuellen Fahrzeugwert überschreiten. Reperaturkosten im Sinne von Fahrtüchtigkeit.

    So als grobe Richtschnur würden sie 5 Jahre nehmen, wenn das Fahrzeug jedoch Checkheft gepflegt und nichts dran`ist, natürlich nicht.

    Als ich meinen Golf damals abgab, war der zwar noch nicht total Schrott, war aber 12 Jahre alt und hatte glaub ich 170 - 180 000 km drauf.

    Ich denke mal dass es Einzelfallentscheidungen sind und die da ihren Spielraum haben. Wird ein Stück weit darauf ankommen wie die gerade drauf sind oder so.

    Also wenn du ne Rechtsschutz hast würd mich vielleicht mal rechtlich beraten lassen.
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