Pflegestufe 2,GEZ Gebühr

Hallo,
habe mal eine Frage und zwar bekomme ich eine volle Ewerbsunfähigkeitesrente,bin Schwerbehindert 60%-G-und habe die Pflegestufe 2,kann ich einen Antrag zur Reduzierung der GEZ Gebühr stellen ohne einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen?
vielen Dank!Christian

Antworten

  • kurz und schmerzlos,mit den kriterien, nein!
    biene
  • ok biene muss ich also doch Grundsicherung beantragen aber könnte ich ja zb. nicht annehmen oder?
    Will mich diesem Grundsicherung Prozedere nicht unterwerfen..
  • Hallo chriss66,

    alle relevanten Infos findest Du auf der Website zum Rundfunkbeitrag:
    http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen_fuer_menschen_mit_behinderung/
    http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/
    http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#buerger_haertefall

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • chriss66 hat geschrieben:
    ok biene muss ich also doch Grundsicherung beantragen aber könnte ich ja zb. nicht annehmen oder?
    Will mich diesem Grundsicherung Prozedere nicht unterwerfen..


    hey chriss,
    kein falscher scham, was dir zusteht solltest du auch annehmen. die prozedure ist nicht so schlimm wie oft beschrieben.

    also mach dich ran,du hast nichts zu verschenken.
    biene
  • Hallo,

    hast Du denn die Infos genau gelesen, zu denen Dir Justin den Link geschickt hat?

    Z. B. steht da auch:

    "Sollten Sie keine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschreiten, können Sie eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Dem Antrag ist als Nachweis der Bescheid über die Ablehnung der sozialen Leistung oder eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Behörde beizufügen. Aus dem Bescheid oder der Bescheinigung muss die Höhe der Einkommensüberschreitung hervorgehen."

    Nach demm, was Du geschrieben hast, wissen wir nicht, ob Du z. B. diese Kriterium erfüllst. Also mal genau lesen und dann entscheiden.


    Was Du mit Grundsicherung beantragen und dann nicht annehmen meinst, verstehe ich nicht. Es geht nicht darum, dass Du einen Antrag stellst, sondern dass Du einen Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistungen einreichst. Denn wirst Du nicht kriegen, wenn Du Deinen Antrag zurückziehst.

    Nur Grundsicherung zu beantragen, um den Rundfunkbeitrag zu bekommen, scheint mir allerdings tatsächlich ein etwas großer Aufwand. Wenn Du genug Geld hast, Deinen Lebensunterhalt ohne Grundsicherung etc. zu finanzieren - wäre es dann nicht möglich, den Beitrag von 18 Euro monatlich einfach auch zu bezahlen?

    Herzlichen Gruß, ananim
  • ananim hat geschrieben:


    Nur Grundsicherung zu beantragen, um den Rundfunkbeitrag zu bekommen, scheint mir allerdings tatsächlich ein etwas großer Aufwand. Wenn Du genug Geld hast, Deinen Lebensunterhalt ohne Grundsicherung etc. zu finanzieren - wäre es dann nicht möglich, den Beitrag von 18 Euro monatlich einfach auch zu bezahlen?

    Herzlichen Gruß, ananim


    hey anamin,
    wer seinen lebensunterhalt mit dem vorhandenen geld bestreiten kann bekommt keine grundsicherung. es ist somit quatsch nur wegen der rundfunkgebühr grundsicherung zu beantragen!
    biene
  • ladybiene hat geschrieben:
    ananim hat geschrieben:


    Nur Grundsicherung zu beantragen, um den Rundfunkbeitrag zu bekommen, scheint mir allerdings tatsächlich ein etwas großer Aufwand. Wenn Du genug Geld hast, Deinen Lebensunterhalt ohne Grundsicherung etc. zu finanzieren - wäre es dann nicht möglich, den Beitrag von 18 Euro monatlich einfach auch zu bezahlen?

    Herzlichen Gruß, ananim


    hey anamin,
    wer seinen lebensunterhalt mit dem vorhandenen geld bestreiten kann bekommt keine grundsicherung. es ist somit quatsch nur wegen der rundfunkgebühr grundsicherung zu beantragen!
    biene


    Genau deswegen, weil mir das auch eine zweifelhafte Strategie schien, habe ich da ja nachgefragt; der Fragestellter hatte ja in den Raum gestellt Grundsicherung mit dem Ziel beantragen zu wollen, dann den Rundfunkbeitrag zu sparen. So habe ich es zumindest verstanden.
    Insofern vertehe ich Deinen Beitrag nicht - brauche ich ja aber vielleicht auch nicht.


    Herzlichen Gruß ,ananim