KFZhilfe

HAllo
ich hab mal ne Frage
ich habe ein insolvenzverfahren noch dieses jahr am laufen . jetzt habe ich die KFZhilfe von der Berufsgenossenschaft bewilligt bekommen und das geld ist auch unterwegs zu mir . leider hatte ich einen gläubiger der mit da es seit 2013 geht eine pfändung auf mein konto gemacht die jett wenn das geld kommt automatiosch von der bank ausgelöst wird da kann ich nichts dran ändern die machen das einfach.
jetzt meine frage.
ich habe zusammen mit der bg ein auto ausgesucht leider kann ich dieses auf grund der pfändung die dann abgezogen wird nicht bezahlen also muss ein anderes her . was passiert wenn ich einfach ein anderes fahrzeug nehme ??
ich hoffe es kann mir jemand was sagen da mein bg sachbearbeiter die nächsten 3 wochen nicht da ist sich sonst keiner da zuständig fühlt und ich dringend ein auto brauche

Antworten

  • Hallo starone77,

    KFZ-Hilfe ist zweckgebunden. Wenn diese für Auto X bewilligt wird, darf sie nicht für Auto Y oder gar die Befriedigung von Gläubigern genutzt werden.

    Du solltest umgehend Kontakt mit der BG suchen. Dein urlaubender Sachbearbeiter hat sicherlich einen Vorgesetzten, mit dem Du sprechen kannst.
  • hallo

    ja ich versuche die bg schon die ganze zeit zu erreichen naja .
    zu dem Satz : der gar die Befriedigung von Gläubigern genutzt werden.
    kann ich folgendes sagen seit letztes jahr gibt es trotz Insolvens kaum noch schutz außer die sogenannten Pkonten . normalerweise kommt nie soviel geld drauf das man da angst haben müsste aber wenn trotz insolvens gläubiger eine pfändung veranlassen ruhen diese meist bis sie vielleicht irgendwann mal oder am ende der insolvens gar nichts bekommen.
    sollte wie jetzt eine größere summe auf ein konto kommen ist es der bank und den Gläubigern relativ egal von wehm oder für was das geld ist oder war. so ist die realität

  • Die Realität ist leider auch, dass der BG egal sein wird, wieso das Geld zweckentfremdet wird. Also solltest Du das dringendst klären.
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