Wahrnehmung des Behindertenrechtes - Bedingungen für Prozesskostenhilfe

Hallo,

kann mir jemand helfen wegen einer permanenten Urlaubsverweigerung von Seiten des Arbeitgebers bis zum Angebot zu einem Aufhebungsvertrages mit 2 Monaten Lohnfortzahlung ohne tätig zu sein.

Nun zum Sachverhalt:

Bin 59 Jahre, alleinstehend und in ungekündigter Stellung bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt.
Dort bin ich als Bürogehilfe in Vollzeit (40 Std. / Woche) seit 2006 mit 24 Tagen Grundurlaub angestellt. Auf Grund meiner Behinderung von 80 % - bin schwerhörig - stehen mir noch 5 Tage gesetzlich verankerter Zusatzurlaub zu, insgesamt sind es demnach 29 Tage.

Seit Jahren erhalte ich Erholungsurlaub (Resturlaub lt. Lohnnachweis 74 Tage) immer nur zögerlich, nach langem Hin und Her (erst als Bittsteller und dann wenn, wird dies als Gnadenakt hingestellt). Meist wird mir die Entscheidung erst wenige Tage vor dem beantragten Urlaubszeitraum mitgeteilt. In keinem Jahr erhalte ich alle eigentlich mir zustehenden Tage mit den hauptsächlichen Begründungen:

- die Inanspruchnahme von Urlaubstagen liegt im Ermessen des Arbeitgebers oder
- ich werde gebraucht oder
- infolge geringer Anzahl von Mitarbeitern muss Mindestanzahl eingehalten werden oder
- er sagt: "Wozu brauchen Sie Urlaub, Sie sind doch nicht ausgelastet" oder
- er sagt: "Ich kann selbst (als Arbeitgeber) keinen Urlaub nehmen".

Und auf meine Frage, wann ich sie mir nun nehmen kann erhalte ich keine Antwort und weist mir die Tür.
Konfrontiere ich damit die Buchhaltungskraft, so zückt diese nur mit den Schultern.
Habe selten zwei Wochen an einem Stück erhalten.

Ein Beispiel für vergangenes Jahr:
Habe einen Urlaubsantrag Mitte April für 2 Wochen für Ende Juni eingereicht, weil ich einmal eine
Urlaubsreise buchen wollte. Über den Antrag hat mein Chef bis Anfang Juli nicht entschieden, obwohl ich ihn mehrfach darauf angesprochen hatte. Mitte Juli gewährte er mir eine Woche am Stück. Habe dann im September für Oktober eine Woche beantragt.
Wurde abgelehnt wegen personeller Unterbesetzung. Wenn ich ihn trotzdem nehme, brauche ich nicht wiederzukommen. Dann sei ich entlassen.

Zu meiner Rechtfertigung muss ich einräumen, dass ich zu wenig selbstbewusst und zu unbeholfen bin, um mich in derartigen Situationen behaupten und Konfrontationen aushalten zu können. Den Job verlieren möchte ich als Schwerbehinderter auch auf keinen Fall. Rechtlich bin ich weitgehend unbedarft. Einen Betriebsrat gibt es in der kleinen Firma auch nicht. Bin zwar Mitglied im VdK, aber sie sind für arbeitsrechtliche Belange nicht zuständig.

Dies nur als Vorspann.

Nun zum Hauptteil:

..... habe am vergangenem Montag, dem 28.04.14 - einen Urlaubstag an einem Tag der vorvergangenen Woche eingereicht. Diesen Antrag habe ich dem Chef auf seine Ablage gelegt, da er nicht da war. Ich wollte ihn am Tag zuvor, am Freitag, den 25.4.14 danach fragen, aber er war nicht anwesend. Da ich nur einen halben Tag Urlaub benötige, bin ich dennoch am 28.4.14 früh im Büro gewesen und habe ihn um einen halben Tag Urlaub gebeten. Er fragte, warum und ich sagte, ich möchte meine Vorstellungstermine nicht verschieben. Er hat mir den halben Tag gewährt und ich kam gegen 14:30 Uhr wieder in die Firma zurück. Er fragte mich, wie es gelaufen ist und ich sagte, ein Schnuppertag könnte in nächster Zeit auf mich zukommen.

Der Gesprächsverlauf im groben:

Er: "Dafür kriegen Sie keinen Urlaub, sie können sich nicht selbst beurlauben. Eine weitere Abmahnung wäre ein Grund, Ihnen fristlos zu kündigen. Wegen Ihrer Behinderung müsste die Integrationsstelle ihre Zustimmung geben und das wird sie unter diesen Umständen. Eine andere Möglichkeit wäre die, Ihnen einen Aufhebungsvertrag anzubieten mit 2 -monatiger Auslaufzeit, d.h. ab 1.5 . -30.6.2014. Sie brauchen nicht zur Arbeit zu kommen, werden aber dafür bezahlt. "

Mein Gegenargument: "ich lasse mich nicht in die Enge treiben, und wenn es nicht funktioniert, bekomme ich für die ersten drei Monate kein Arbeitslosengeld. "

Er macht den Drucker an und lässt den Aufhebungsvertrag ausdrucken.

Ich darauf: "Auch ich kann mir einen Anwalt suchen. "
Er: "Einen Anwalt muss man bezahlen können, es sei denn, Sie können dies. "

Danach fragte er, ob ich während meines NICHTSTUNS (habe im Prinzip nur Arbeit von 3 Stunden am Tag) Bewerbungen schreibe. Mir blieb nix anderes übrig als zu bejahen. Danach sagte er, dass ich meine Aufgaben in der Firma nicht 100% erfülle, dass dort und da Staub liegt (Staubwischen ist u.a. meine Aufgabe) und ich kein einziges Mal fragte, "ich habe nichts zu tun, was könnte ich machen."

Darauf sagte ich, dass ich wegen dieser notorischen Urlaubsverweigerung wenig motiviert bin. Nach meiner Aufzählung der mir noch zustehenden Tage sagte er : "Papperlapapp, wie soll ich Ihnen Urlaub geben, wenn Sie keinen beantragt haben (!).
Und dann schickte er mich um 15:15 Uhr (Arbeitsende wäre 17 Uhr) nach Hause, damit ich mir überlegen kann, "dass es besser ist, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben als dass ich es anders überlege".

Gebe selbst zu, dass ich auch nicht ganz unschuldig im arbeitsrechtlichen Sinne bin, habe 3 Abmahnungen wegen Arbeitsverweigerung innerhalb der letzten 5 Jahre erhalten. Dies resultiert ursprünglich aus seiner Widerwilligkeit, mir Urlaub zu geben....


Ich habe den Aufhebungsvertrag natürlich am darauffolgenden Tag abgelehnt. Daraufhin verlangt er, dass ich mich für jede sich anbahnende freie Minute bei ihm melde. Und keine Bewerbungen und sonstiges Privates am firmeninternen PC mehr.

Die Mitteilung an den Chef wegen der Bewerbungsangelegenheit war natürlich ein gefundenes Fressen für ihn, auf der anderen Seite war dies abzusehen, da bei einem 5-Zimmer-Büro mit halboffenen Türen fast alle Tätigkeiten der Beschäftigten wahrgenommen werden, zu mal der Chef fast immer präsent ist.

Sein Ziel ist weiterhin, mich so abzustoßen, dass seine unlauteren Machenschaften ungesühnt bleiben. Dies kann er nur mit Hilfe eines Aufhebungsvertrages. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt er mir bewusst keinen Urlaub. -

Eine neue Äußerung von ihm: "Wenn ich Urlaub haben möchte, soll ich gefälligst eine staatliche bzw. öffentliche Institution suchen, die mir dies gewährleistet. Wir sind nicht im Sozialismus. Sie kriegen keinen Urlaub und basta.

So will er mich unter Druck setzen und mich dazu veranlassen, mich selbst zu beurlauben, damit er eine Handhabe hat, sich beim Integrationsamt die Zustimmung für eine Kündigung zu erwirken. Auch bei Krankheitmeldung misstraut er mir und geht der Sache nach, um eben SEIN Ziel letztendlich zu erreichen.

Darauf ich: "Ich kann doch nicht bei einem Unternehmen vorstellig werden, wenn Sie mir keinen Urlaub geben."
Darauf der Chef: "Sie können sich schon bewerben und vorstellig werden, aber erst NACH der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages, in dem ich Ihnen 8 Wochen Lohnfortzahlung - ohne auf Arbeit gehen zu müssen, anbiete."

Ist ein Teufelskreis. Und wenn ich in den 2 Monaten nichts finde, so erhalte ich vom Arbeitsamt für 3 -drei- Monate kein Geld.

Ein weiteres Argument für diese "Beharrlichkeit" des Arbeitgebers, mir einen Aufhebungsvertrag anzubieten,liegt in den Klauseln des Arbeitsvertrages zu Grunde, die eventuell auch anfechtbar bzw. unzulässig sind bzw. nicht vom Arbeitgeber eingehalten wurden.

Nun im Einzelnen:

Zum Zeitpunkt der Einstellung war ich amtlich nur zu 30% behindert. Da sich für den Ag daraus keine steuerlichen Vorteile ergeben, habe ich keine Angaben dazu bei der Einstellung machen müssen.

Im Laufe der Zeit, mit der Kommunikation mit anderen Kollegen und mit dem Nichtreagieren auf Klingelgeräuche vom Telefon und Türöffner hat der Chef veranlasst, dass ich einen Antrag zur Aufstockung des Behindertengrades beim Amt für Familie und Soziales stelle. Dabei musste ein ärztliches Attest eingereicht werden. Er veranlasste weiter, dass ich zu einem ihm bekannten Hausarzt gehe und mich daraufhin untersuchen lasse. Dieser schickte mich dann - auch in Absprache mit dem Chef - zu weiteren Ärzten mit speziellen Kenntnissen, um darauss ein Krankheitsbild für das Behindertenamt zu erstellen. Bin einmal zu einem Arzt zur physiologischen Untersuchung gegangen, der von ihm nicht empfohlen wurde und das Urteil positiver ausfiel als vom Chef beabsichtigt. Daraufhin musste ich zu einem anderen Arzt gehen, der mir ein Krankheitsbild bescheinigt, welches in die Reihe passt. Mit diesem Krankheitsbild wurde der Behindertenantrag gestellt und erhielt 80% als Grad der Behinderung. Hätte vielleicht 50 oder 60% unter normalen Umständen bekommen.

(Nun kann man wirklich äußern, dass er mich amtlich zu einem Behinderten von 80% gemacht hat.)

Nun ist auch klar, warum er ein Nachspiel mit einem Anwalt unbedingt vermeiden möchte - neben der Verweigerung von Urlaubstagen.

Beim Zustandekommen des Arbeitsvertrages hat er mir eine Vollbeschäftigung zugesichert. Da der Chef aber für seine Physiotherapeutische Praxis - eben auf Grund von Kündigungen von Therapeuten wegen Urlaub und Krankenkassenabrechnungen - kein geeignetes Personal mehr fand, musste diese aufgegeben werden. Seit August 2013 habe ich über Ebay das Inventar von der Praxis verkauft. Nach der Auflösung der Praxis war keine Vollbeschäftigung für mich gegeben und es war nur eine Frage der Zeit, mich abzustoßen.

Bei diesem Prozess würde es nicht nur um eine alleinige Verweigerung von Urlaubsansprüchen gehen, sondern könnte erweitert werden mit der unberechtigten Erlangerung von staatlichen Zuschüssen wegen meiner Behinderung.

Hätte gern gewusst, unter welchen Bedingungen Kosten der rechtlichen Beratung und des zu erwartenden Verfahrens vor dem Arbeitsgericht staatlich übernommen werden, wenn ich sie mir nicht finanziell leisten kann.

Eine Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Belange habe ich auch nicht.

Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen, der sich mit dem Behindertenrecht sehr gut auskennt und dies auch durchzusetzen versteht?

Würde mich sehr

Antworten

  • hey hector,
    der karren is im dreck, den kriegste auch mit anwalt nicht raus.
    3abmahnungen reichen eigentlich längst dich rauszuschmeissen, da nutzt auch das behindertenrecht nüscht. und dann noch der wahnsinn bewerbungen während der arbeitszeit schreiben,möglichst noch auf papier der firma usw. sorry da harkt es aus.
    biene
  • Hallo hector,

    leider hast du dir da ein paar Dinge geleistet die gegen dich sprechen, doch ich sehe auch Chancen, das du dich mit etwas mehr als 2 Monatsgehälter da rauswinden könntest.

    Als erstes such dir einen Fachanwalt spziell für Arbeitsrecht, der sich gut mit dem Recht des behinderten Arbeitnehmers auskennt.

    Du hast dich von Anfang an unter Druck gesetzt gefühlt und die Machenschaften u.a. mit der Urlaubsgenehmigung deines Arbeitgebers sind schon *kriminell*

    Das sollte im Vordergrund deiner Argumentation stehen.

    Viel Erfolg

    lg Yeggdrasil

  • Guten Tag,

    zu den Kosten, du kannst PkH beantragen. PkH = Prozesskostenhilfe. Mfg Lyn
  • ladybiene hat geschrieben:
    hey hector,
    der karren is im dreck, den kriegste auch mit anwalt nicht raus.
    3abmahnungen reichen eigentlich längst dich rauszuschmeissen, da nutzt auch das behindertenrecht nüscht. und dann noch der wahnsinn bewerbungen während der arbeitszeit schreiben,möglichst noch auf papier der firma usw. sorry da harkt es aus.
    biene


    Du hast Recht, habe aber nur 2 Abmahnungen, deshalb ursprünglicher Text ungültig!
    Für eine Online-Bewerbung braucht man kein Papier.

    Hector
  • Yeggdrasil hat geschrieben:
    Hallo hector,

    leider hast du dir da ein paar Dinge geleistet die gegen dich sprechen, doch ich sehe auch Chancen, das du dich mit etwas mehr als 2 Monatsgehälter da rauswinden könntest.

    Als erstes such dir einen Fachanwalt spziell für Arbeitsrecht, der sich gut mit dem Recht des behinderten Arbeitnehmers auskennt.

    Du hast dich von Anfang an unter Druck gesetzt gefühlt und die Machenschaften u.a. mit der Urlaubsgenehmigung deines Arbeitgebers sind schon *kriminell*

    Das sollte im Vordergrund deiner Argumentation stehen.

    Viel Erfolg

    lg Yeggdrasil


    Du magst Recht haben, habe aber nur 2 Abmahnungen, deshalb ursprünglicher Text ungültig!

    Hector

    Hector
  • Hallo Hector,

    du hast dir jahrelang Sachen gefallen lassen, die sich so niemand gefallen lassen muß. Daher würde ich zu allerst dem Arbeitgeber deutlich machen, das jetzt Schluß ist mit "gefallen lassen" und es vor Gericht, und vor das Versorgungsamt geht, wenn er so weiter macht.

    Ein einfacher Anruf beim Versorgungsamt... bzw. dem für dich zuständigen Integrationsdienst... kann vorab klären, welche Schritte nötig sind, um den Sachverhalt zu klären.

    Bei allen den möglichen Folgen wäre zu überelgen, ob es nicht sinnvoller ist, sich mit einem guten Zeugnis vom Aktuellen Arbeitgeber eine andere Stelle zu suchen..... denn wenn du vor Gericht gewinnst.... sagt der Arbeitgaber kurz danach ... schüß... aus betrieblichen Gründen.... Daher will trotz aller Rechte gut überledgt sein wie es weiter geht.

    😀 Helmut
  • Danke für diesen Hinweis,
    sollte Arbeitgeber vom Gericht informiert werden, gibts sofort Hausverbot (und ein schlechtes Zeugnis). Fürs Arbeitsamt zählt nur Kündigung, ob dies mit Hausverbot gleichzusetzen ist, weiß ich nicht.
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