KFZ-Hilfe

Hallo ich bin 100% schwerbehindert mit den Merkzeichen B,G,aG und erhalte Grundsicherung. Seit Dezember 2013 arbeite ich 5tage die woche a 3 stunden und da ich keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen darf und somit auf ein Fahrzeug angewiesen bin um zur Arbeit zu kommen frage ich mich ob ich einen anspruch darauf KFZ-Hilfe zu bekommen habe denn vorraussetzungen sind da die ich benötige und es steht auch in der KfzHV kein wort drin das man SV bezahlen müsse um überhaupt nen anspruch zu haben

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